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Autor Thema: E.ON´s Schwarze Seite - Fragen und Antworten/ Täuschung?  (Gelesen 12184 mal)

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Offline RR-E-ft

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E.ON´s Schwarze Seite - Fragen und Antworten/ Täuschung?
« am: 01. Februar 2007, 17:27:13 »
Die gruftige Aufmachung der E.ON Energie- Tochter im Internet, welche an das Angebot eines Bestattungshauses "Heimkehr" erinnert,  belegt den Zustand des Wettbewerbs auf dem deutschen Energiemarkt für Haushaltskunden über acht Jahre nach der Energiemarktliberalisierung.

Für Energieverbraucher gibt es immer noch keinen Grund zur Freude und zum Jubel.


Der tatsächliche Wettbewerb und damit auch der Billigkeit entsprechende Preise sind noch fern. Günstiger ist noch lange nicht günstig.

Mit E.ON im Namen wollte man den Verbrauchern offensichtlich nicht gegenübertreten, weil die Marktforschung möglicherweise davon abgeraten hatte:

http://www.e-wie-einfach.de/presse/fragen_und_antworten.html


"Durch Marktforschung wissen wir, was die Kunden wollen."

Man muss nicht nur wissen, man muss das Wissen auch anwenden und etwas tun.

Offline RR-E-ft

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E.ON´s Schwarze Seite - Fragen und Antworten/ Täuschung?
« Antwort #1 am: 01. Februar 2007, 19:02:24 »
Wenn man es recht betrachtet, verkauft E.ON das Gas des örtlichen Versorgers in Beistellung wohl sogar teurer an den Verbraucher als der örtliche Versorger selbst.


Wie das geht?

Ganz E. wie einfach bzw. E.ON:

Die Konzessionsabgabe für diese Sondervertragskundenbelieferung ist mit 0,03 ct/ kWh (netto)weit billiger als die Konzessionsabgabe bei der Gasversorgung im Allgemeinen Tarif zwischen 0,22 ct/ kWh und 0,93 ct/ kWh (netto) (vgl. § 2 Abs. 2 und 3 KAV).

Der Preisvorteil von 0,24 ct/ kWh (brutto) gegenüber dem Allgemeinen Tarif des örtlichen Gasversorgers wiegt diese Ersparnis bei der Konzessionsabgabe wohl noch nicht einmal auf.

Will die deutsche Gaswirtschaft und der E.ON- Konzern im Besonderen die Energieverbraucher mit diesem Wettbewerb also wieder einmal nur an der Nase herumführen?

Sollten die wegen der geringeren Konzessionsabgaben sogar unter dem Strich mehr am Gas verdienen als der örtliche Gasversorger, stellt sich die Frage, wo der Service und die bunte Kundenzeitschrift bleiben.....

Wenn das ganze in Beistellung erfolgt, verdienst der örtliche Gasversorger wohl das gleiche wie bei einer direkten Lieferung an den Kunden. Für die beteiligten Gasversorger also eine klassische Win-Win- Situation. Ein solcher "Wettbewerb" tut keinem weh. Im Gegenteil.

Der Verbraucher denkt womöglich auch noch, er sei jetzt frei und spare etwas, hat aber sogar deutliche Einschränkungen beim Service hinzunehmen und muss sich bunte Zeitschriften mit fraglichen Inhalten nun auch noch anderwärts besorgen.

Es sollte jeden Verbraucher misstrauisch machen, dass die Lieferung gerade zum 01.April beginnen können soll.

Mit Wettbewerb und günstigeren Preisen hat das Ganze dann schlicht und ergreifend überhaupt nichts zu tun !!!!!

Aber noch bejubelt ein Teil der Presse diesen "Aufbruch".

Die Erklärungen der E.ON Energie muten unter diesem Gesichtspunkt kurios an:

http://www.eon-energie.com/pages/eea_de/Presse/Pressemitteilungen/Aktuelle_Presse/Pressemitteilung.htm?id=139871

http://www.e-wie-einfach.de/presse/downloads/070201_Statement_Wolff.pdf


Man hat wohl ganz recht daran getan, die Seite deutlich in schwarz zu halten und in Köln lediglich Zelte aufzuschlagen:


Ein Trauerspiel.

Offline RR-E-ft

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E.ON´s Schwarze Seite - Fragen und Antworten/ Täuschung?
« Antwort #2 am: 01. Februar 2007, 21:02:09 »
Aber, Herr Dr. Teyssen:

http://www.welt.de/data/2007/02/02/1197257.html


WELT.de: Der Bund der Energieverbraucher hält das neue Angebot für einen Täuschungsversuch.

Teyssen: Dass der eine oder andere Superverbraucherschützer nach der bloßen Einladung zur Pressekonferenz in voller Unkenntnis der Produkte schon ein negatives Urteil fällt, ist erstaunlich. Damit disqualifiziert man sich für eine offene Diskussion. Wie wollen die denn noch ernst genommen werden, wenn die nicht einmal prüfen? Ich appelliere an den Kunden, sich lieber selbst ein Bild zu machen."



Für Kunden, die sich nach dem dringenden Appell des E.ON- Chefs gern selbst ein Bild machen möchten:


http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/kav/gesamt.pdf

Das Angebot wurde geprüft und danach aus genannten Gründen für nicht gut befunden, weil es so konzipiert ist, dass es in einer win-win-Situation gar keinen Wettbewerbsdruck erzeugen kann, weil die Kunden bei höherer Wertschöpfung des Gaslieferanten erkennbar noch  weniger Leistung erhalten.

So gewinnt man keine Menschen für sich und erfüllt man auch keine überfällige Bringschuld.

Ernst genommen werden kann man auf Dauer mit solchen Angeboten und Aussagen wohl  auch nicht.

Weder von Verbrauchern, noch von Politikern.

Es gilt der öffentliche Appell des E.ON- Chefs:

"Ich appelliere, uns an unseren Taten von heute und nicht alten Vorurteilen von gestern zu messen."

Gerade geschehen.


Ergebnis:   Gibt wohl gerade kein gutes Bild.

Der Wettbewerb im Gasbereich wird so ersichtlich keinen einzigen Schritt vorangebracht.

Wo die Erdgasimportpreise für Importeure wie E.ON Ruhrgas in der Zeit von Mai 2003 bis November 2006 von 1,30 ct/ kWh auf 2,23 ct/kWh nachweislich lediglich um 0,93 ct/ kWh stiegen, die Gaspreise für Haushaltskunden in selber Frist aber teilweise um den doppelten Netto-Betrag, da will man zuerst diese Differenz zwischen den Erdgasimportpreisen und den Haushaltskundenpreisen zurück haben und eine glaubwürdige Erklärung, dass die Gaswirtschaft den weiter wettbewerbsfreien Raum gegenüber HuK- Gaskunden nicht wieder dazu missbraucht, Preissteigerungen bei den Erdgasimportpreisen derart übersetzt an die Verbraucher weiterzugeben und durchzusetzen.

Zitat Frau Dr. Wolff, E-wie einfach:


Durch Marktforschung wissen wir, was die Kunden wollen."


Die umfassende Marktforschung im Vorfeld sollte auch ergeben haben, dass die Verbraucher vor allem ehrliche und nachvollziehbare Erklärungen haben wollen und kein Allerweltsgesülze, wenn es darum geht, Kosten wegen  gestiegener Erdgasimportpreise "1 : 1" bzw. "nicht einmal vollständigan diese weiterzugeben.

Die Haushaltskunden scheinen deutlich übervorteilt worden zu sein, wie der sonstige Zusammenhang der Erdgasimportpreise und der Erdgas-Haushaltskundenpreise vom Januar 1998 bis Mai 2002 deutlich aufzeigt und belegt, vgl. hier Seite 22 re. Sp. unter c) "Preise" und dem Schaubild III.10 auf Seite 23:

http://dip.bundestag.de/btd/15/015/1501510.pdf

Die Entwicklung der Erdgasimportpreise seit Mai 2003 en detail:

http://www.vng.de/content/pdf-erdgasmarkt/hel_gasimportpreise.pdf

http://www.bgw.de/presse/pressegrafiken/erdgas-pressegrafiken/resource_2006_1_24_10.html


Profiteur scheint vorrangig der E.ON- Konzern zu sein.

Hierzu bedarf es nun endlich einer ehrlichen und nachvollziehbaren Erklärung des Konzerns, der beim Gasabsatz in Deutschland unangefochten die Nummer 1 einnimmt und immer wieder für sich in Anspruch nimmt, besondere gesellschaftliche Verantwortung zu tragen.

Diese bisher ausstehenden Erklärungen werden ganz gewiss vorurteilsfrei geprüft werden, wenn sie denn nachvollziehbar abgegeben werden.

Offline RR-E-ft

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E.ON´s Schwarze Seite - Fragen und Antworten/ Täuschung?
« Antwort #3 am: 01. Februar 2007, 21:42:03 »
"Wettbewerbsangebote" im Vorfeld mit den potentiellen Konkurrenten auf dem Gasmarkt abgestimmt?

Eigentlich undenkbar, jedoch soll es entsprechende Äußerungen gegeben haben:

http://www.energate.de/news/87558

"Die Stadtwerke, an denen E.ON Anteile hält, haben auf den Wettbewerbsvorstoß nach Unternehmensangaben gelassen reagiert. "Wir haben unsere Vertriebspartner in den letzten Tagen davon informiert und hier eine erstaunliche Offenheit angetroffen", sagte E.ON-Energie-Vertriebsvorstand Fuhr."


http://www.energate.de/news/87557

Auch die Bundespolitik wartet noch auf den echten Wettbewerb, den sie bisher nicht erkennen kann:

http://www.businessportal24.com/de/Glos_Ankuendigung_E_ON_Ruhrgas_108605.html


Was man bisher zu den Gastarifen erfahren hat, ist aus o. g. Gründen alles andere als eine Kampfansage, da die bisher festgestellten teils krassen regionalen Unterschiede bei den Gaspreisen mit einer Preisspreizung bis zu 60 Prozent so überhaupt nicht aufgelöst werden können, sondern eher zementiert werden.

Es ist deshalb auch viel zuviel Euphorie im Spiel. Von einer "Kampfansage", zumal an vorab informierte Konkurrenten (Stadtwerke in Vertriebspartnerschaft, E.ON Regionalversorger), kann gerade keine Rede sein:

http://www.sueddeutsche.de/,tt4m3/wirtschaft/artikel/410/100310/

Den jetzigen Beistellungs- Zirkus wollte E.ON bei seinen Regionalversorgern wie auch bei der zur E.ON Ruhrgas- Gruppe gehörenden Thüga bereits vor einem Jahr eröffnet haben. Vollmundig sollte der Wettbewerb für Haushaltskunden bereits seit dem 01.04.2006 einsetzen. Großzügig hatte man den versperrten Gasmarkt für Haushaltskunden "geöffnet". Nur gemerkt hat davon niemand etwas:


http://www.eon-energie.com/pages/eea_de/Presse/Pressemitteilungen/Aktuelle_Presse/Pressemitteilung.htm?id=49617

http://www.eon-special.com/special/de/7963.jsp

Bei der Beistellungs- Lösung ändert sich eben noch nichts Grundlegendes:


Der örtliche Versorger bestimmt auch weiterhin in seinem Netzgebiet einseitig den Preis, an den der Beisteller seine Preise lediglich koppelt.

Am regionalen  Preisgefüge kann sich dadurch noch nichts grundsätzlich ändern, wie dies der Fall wäre, wenn neue Lieferanten mit eigenem Gas am Markt auftauchen. Bis auf die Höhe der in den Preisen enthaltenen Konzessionsabgabe und dem Rechnungsaussteller wird sich vielerorts rein überhaupt gar nichts ändern.

Placebo. Wettbewerb sieht anders aus.
Ebenso gibt es bisher schon wegen einer künstlichen Preiskopplung zwischen Heizöl und Erdgas bisher keinen wirksamen Wettbewerb.

Künstliche Preiskopplungen verhindern also gerade wirksamen Wettbewerb.

Diese Preiskopplungen müssen also weg.

Zunächst muss der in kurzer Frist zu Lasten der Verbraucher zusätzlich geschaffene Preisspielraum von teilweise ca. 0,8 ct/ kWh (netto) sofort wieder an die Verbraucher zurückgegeben werden.

Dann dürfen die Erdgaspreise fürderhin allenfalls an die Erdgasimportpreise gekoppelt werden, um die Preisspielräume der Importeure und innerhalb der nachgelagerten Lieferketten wirksam zu begrenzen.

Schließlich stellt sich die Frage, warum die schwarze E.ON- Tochter zu Preiserhöhungen berechtigt sein will, wenn der regionale Gasversorger seine Preise erhöht, ihre eigenen Kosten jedoch gar nicht ebenso gestiegen sind und sie deshalb lediglich zu Lasten ihrer Kunden ihren in die Preise einkalkulierten Gewinnanteil erhöhen kann, was wieder offensichtlich unbillig wäre.

So kann Wettbewerb ganz gewiss nicht funktionieren, zumal wenn die Preise des regionalen Anbieters auch noch deshalb steigen sollten, weil eine E.ON- Gesellschaft als dessen Vorlieferant die Bezugspreise erhöht, möglicherweise allein infolge einer, auf Grund einer  marktbeherrschenden Stellung durchsetzbaren HEL- Peisbindung.

Dabei wird die ganze Absurdität dieses vollkommen verfehlten Ansatzes offenbar:

Schlussendlich hätte es in vielen Regionen wieder ausschließlich E.ON in der Hand, ob und in welchem Umfange die Preise steigen, teilweise weiterhin losgelöst von der tatsächlichen Entwicklung der Erdgasimportpreise, so dass weiterhin Steigerungen der Erdgasimportpreise vollkommen übersetzt an die Letztverbraucher weiter gegeben werden könnten.

So kann es ganz gewiss nicht richtig sein.  

Der Wettbewerb soll gerade verhindern, dass alle Gasversorger im Gleichlauf und zu Lasten der Marktgegenseite ohne entsprechende Kostensteigerungen ihre Preise erhöhen können.

Die künstliche Preiskopplung hebt diese tragende Funktion des Wettbewerbs vollständig auf.

Wenn in anderen Wirtschaftsbereichen Wettbewerber auf einem regionalen Markt (wie er nun einmal durch ein Netzgebiet und das Versorgungsgebiet eines Grundversorgers gebildet wird) auf die Idee verfielen, ihre Preise aneinder zu koppeln, wüsste jeder sofort, dass es sich dabei wohl um ein unzulässiges und deshalb von Anfang an verbotenes Preiskartell handelt.

Das gesamte MeinCent- Preissystem ist deshalb wohl von Anfang an nichts anderes als ein unzulässiges Preiskartell, welches  jeweils zwischen dem örtlichen Grundversoger und der, zu diesem auf dem regionalen Markt in einem Wettbewerb um Endkunden stehenden schwarzen E.ON- Tochter begründet werden soll, zumal wenn es auch noch zuvor mit im Wettbewerb stehenden "Vertriebspartnern"  abgestimmt worden sein sollte.

Dieses Preissystem erscheint deshalb von Anfang an kartellrechtswidrig und verboten.

Und deshalb stellt sich eigentlich schon die Frage, wie ein einzelner marktbeherrschender  Konzern ggf. die  Chuzpe haben kann, ein solches von Anfang an verbotenes Preiskartell in einer Pressekonferenz der Welt als Wettbewerbsimpuls vorstellen zu wollen.

Das sollten sich etwa die Hersteller von Flüssigbeton oder die Hersteller von gasgeschützten Hochspannungs- Schaltanlagen nur ein einziges Mal in aller Öffentlichkeit erlauben und mögen sie auch SIEMENS oder sonstwie heißen.

Die Präsentation des MeinCent- Tarifsystems in der Öffentlichkeit sucht also als solches ganz gewiss nach seinesgleichem in der Geschichte.

Ebenso wenig nachvollziehbar ist es, dass eine große Anzahl von Medienvertretern dies nicht erkennen können will und dieses beabsichtigte, unzulässige Preis- Kartellsystem auch noch als Kampfansage pro Wettberwerb bezeichnen kann.

Um eine solche Kampfansage handelt es sich gewiss, nur eben unter ganz anderen Vorzeichen.  

Im Grundsatz gilt:

Preiskartelle sind wettbewerbswidrig und deshalb verboten und mögen sie auch noch so E wie einfach gestrickt sein.


Wie sich die bisherige Verzögerung eines wirksamen Wettbewerbs bereits ausgezahlt haben wird, wird man möglicherweise bei der Veröffentlichung des Konzern- Geschäftsberichts am 07.03.2007 erfahren können.

Offline kamaraba

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« Antwort #4 am: 02. Februar 2007, 08:29:14 »
@RR-E-ft

Danke Herr Fricke,

Sie öffnen hiermit allen die bisweilen verschlossenen Augen und haben
das "System" durchschaut.

Könnte man nicht mal bei ALDI oder LIDL nachfragen  :wink: . Die sind
ja bereits erfolgreich in den Telekommunikationsmarkt eingedrungen.

Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
www.faire-energiepreise.de
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Offline AKW NEE

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« Antwort #5 am: 02. Februar 2007, 09:09:57 »
Hallo und guten Tag,
auf der oben angegebenen Internetseite ist für Privatkundenzu als Kundeninfo für gas zu lesen:

Zitat
Mit dem MeinCentTarif Gas zahlen Sie für jeden Kubikmeter Gas 2 Cent weniger als für den Allgemeinen Preis Ihres örtlichen Grundversorgers. Dies entspricht 0,24 Cent pro Kilowattstunde Gas. Der Grundpreis bleibt gleich. Somit können Sie jede Menge Cents sparen und Ihre Gaskosten senken!

Ihr Mein CentTarif Gas bei E WIE EINFACH setzt sich wie folgt zusammen:

Grundpreis in Euro pro Monat *
+
Arbeitspreis in Cent pro kWh * - 0,24 Cent pro kWh

= MeinCentTarif Gas

* (Allgemeiner Preis des örtlichen Grundversorgers)


Bei dieser Rechenweise geht die E.ON von einem bundesweit durchschnittlichen Brennwert von 8,333 kWh/m³ aus ( 2 Cent : 0,24Cent/kWh ).

Offline taxman

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« Antwort #6 am: 02. Februar 2007, 10:33:27 »
E WIE EINFACH


das ganze erinnert mich an


EnBW   und     Yello


Ich bin mal auf die Fernsehwerbung gespannt.  :D

Grüße
taxman
pin.energiepreise@yahoo.de

Dort treffen sich Kunden der Stadtwerke Walldorf, Heidelberg, Hockenheim, Weinheim, Neckargemünd, MVV und Erdgas Südwest!

Offline jroettges

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« Antwort #7 am: 02. Februar 2007, 11:00:17 »
E.ON´s Schwarze Seite

... Schwarzmarkt im Jahr 2007!

Offline RR-E-ft

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« Antwort #8 am: 02. Februar 2007, 11:45:07 »
@jroettgers

Man stelle sich vor, alle örtlichen Kabelnetzbetreiber wie Kabel Deutschland würden ihre Preise koppeln, Anbieter von Frischbeton oder aber alle örtlichen Vermieter oder welche Leistungsanbieter auch immer auf einem bestimmten, räumlich begrenzten Markt, zumal wenn man auf deren Leistung als Büger angewiesen ist.

Jeder kann sich ausmalen, welche unbegrenzte Preisspirale damit in Gang gesetzt werden könnte.

Undenkbar, dass aus Anlass eines solchen Schritts auch noch Pressekonferenzen abgehalten werden, in denen darauf verwiesen wird, die "Vertriebspartner" hätten sich im Vorfeld dafür erstaunlich offen gezeigt.

Das mag ja auch bezüglich der gasgeschützten Hochspannungs- Schaltanlagen bei Siemens & Co. der Fall gewesen sein. Aber eine Pressekonferenz, auf der man dies offen ausgesprochen hätte, gab es dazu aus verständlichen Gründen gerade nicht:

http://www.zeit.de/online/2007/04/siemens-kartell-strafe


"Schnellbote unter schwarzer Flagge" gehören nicht nur vor der Küste Somalias oder des Libanon sofort aufgebracht und ggf. versenkt.

Darin sind sich unsere Politiker einig und haben deshalb Kampfverbände mit robustem Mandat auf den Weg geschickt.

Auf unseren regionalen HuK- Gasmärkten kann nichts anderes gelten.

Die Kartellbehörden mit robustem Mandat sind gefordert, die wettbewerbliche Ordnung wieder herzustellen.

Offline jroettges

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« Antwort #9 am: 02. Februar 2007, 13:18:27 »
Es ist ein Kreuz mit den Namen. Selbst das Grundbuchamt hat es geschafft, eine Hälfte unseres Hauses auf eine Frau Roettgers einzutragen...  :?

Auch ich sehe diese Aktion der "E wie einfach" (da hat sich unsere EWE wohl einen Markennamen durch die Lappen gehen lassen!) als einen Schreckschuss für die Branche und kein langfristig angelegtes Geschäft.

Die rechtlichen Kinken in dem Angebot sind evident und die ersten Abmahner stehen bestimmt schon in den Puschen.

Viel anders machen es aber auch die örtlichen Versorger nicht. Unsere EWE koppelt die Arbeitspreise einfach an die Preise der Grundversorgung. Wenn sie diese - einseitig, wohlgemerkt - ändert, ändern sich die Priese der Sonderverträge um den gleichen Betrag. Damit sollen die gemäß §41 EnWG geforderten Regelungen für die "Preisanpassung" hinreichend beschrieben sein.

Die Verbraucherverbände müssten doch deswegen eigentlich auf die Barrikaden gehen.

Offline RR-E-ft

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« Antwort #10 am: 02. Februar 2007, 13:39:39 »
@jroettges

Das Preisänderungsrecht in EWE S1- Verträgen ist Gegenstand mehrerer Verfahren an Landgerichten Oldenburg, Hannover, Frankfurt/ Oder. Völlig andere Baustelle.

Ermutigend:

http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?docid=211845&docClass=NEWS&site=NJW&from=njw.root

http://www.nachrichten.at/wirtschaft/511718?PHPSESSID=d61497bc50615a2e60542ebe877852a5

Offline Gridpem

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« Antwort #11 am: 26. März 2007, 11:48:23 »
:?:
was kriege ich für einen Preis von E-wie einfach, wenn sie in einem Netz der Grundversorger werden ???
Dann müssten Sie sich ja selbst Konkurrenz machen.

Offline RR-E-ft

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« Antwort #12 am: 26. März 2007, 14:18:38 »
@Gridpem

Diese theoretische Möglichkeit führt das E.ON- Angebot tatsächlich ad absurdum.

 

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