Es ist schon erstaunlich, dass solche Aktionen mit dem Erlass der GVV begründet werden. Hat doch die GVV überhaupt keine Wirkung auf Sonderverträge. Oder doch? Wenn ja, welche denn?
Als 2005 das EnWG verabschiedet oder novelliert wurde, hat sich bei den EVU nichts gerührt. Da hätte man unter Berufung auf §41 EnWG alle die Verträge anpassen sollen, die dessen Vorgaben nicht entsprochen haben.
Oder muss man da warten, bis der Verordnungsgeber seine Schulaufgaben gemacht hat?