Hallo zusammen,
dies ist aus meiner Sicht ein sehr informatives Forum, und ich habe auch schon kräftig die Suchfunktion genutzt. Obwohl bereits einige Fragen zu verspäteter Rechnung diskutiert wurden, habe ich einen Aspekt dabei nicht gefunden und möchte diesen doch ansprechen.
Eigentlich ist alles ganz einfach: Ich habe vor mehreren Jahren dem alten Stromversorger gekündigt, mich mit Einzugsermächtigung beim lokalen Energieversorger angemeldet, und das war\'s. Keine Auftragsbestätigung, keine Mitteilung zur Abschlagszahlung, keine Rechnungsstellung, keine Abbuchung.
Lediglich der zugängliche Stromzähler muss jährlich abgelesen worden sein; einmal war ich zufällig anwesend und habe mir Ablesedatum und Zählerstand quittieren lassen. Kürzlich ist der Zähler ausgetauscht worden, und dann kamen in rascher Folge Nachfrage und Mitteilung Abschlagszahlung. Nun bin ich gespannt auf die Rechnung.
Mir ist klar, dass ein Vertrag zustande gekommen ist, Strom entnommen wurde, bezahlt werden muss, Rücklagen dafür bestehen müssen (und bestehen) und Verjährung bei kürzlich erfolgter Rechnungsstellung uninteressant ist. Verwirkung, so möchte man sagen, ist auch unzutreffend, da es klar war, dass irgendwann eine Rechnung kommt.
Nun endlich der interessante Aspekt: In den AGB ist ein Abrechnungszeitraum von einem Jahr vorgesehen, im AVBEltV, das zu Vertragsbeginn galt, ebenso. Der gesunde Menschenverstand würde nun sagen, dass ein berechtigter Anspruch auf Bezahlung des gesamten Bezugszeitraumes besteht. Der sparsame Verbraucher würde sagen, es müsste den Umständen nach jederzeit mit einer Rechnung, aber nicht über den gesamten Zeitraum gerechnet werden. Ich würde mich über ein paar Meinungen dazu freuen ...
Vielen Dank
DigIt