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Autor Thema: Neue Wohnung-kein strom wg altlasten  (Gelesen 10047 mal)

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Offline michawhv

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Neue Wohnung-kein strom wg altlasten
« am: 02. Januar 2007, 11:24:56 »
Hallo udn ein frohes neues erstmal...
nun bin zum jahreswechsel umgezogen.
Jetzt habe ich in der neuen wohnung keinen strom... ich rief bei dem hiesigen Versorger (GeW Wilhelmshaven ) an und wollte halt meine neue wohnung anmelden so da sich strom bekomme.
Der Herr meinte ich solle erstmal  214 € bezahlen für meine vor vorherige wohnung ansonsten nix strom... nun hatte für meine wohnung bisher alle abschlagszahlungen püntklich ( mehr als pünktlich ) gezahlt udn da waren auch keine rückstände. diese beziehen sich nur auf meine erste wohnung in whv.
frage: dürfen die das?
frage: habe mal gehört/ gelesen ( gott weiss nicht mehr wo) das das nicht ganz okay ist wenn sie einem den zähler nicht freimachen in der neuen wohnung.
Über ratschläge wäre ich euch sehr dankbar.
gruss michael

Offline eislud

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Neue Wohnung-kein strom wg altlasten
« Antwort #1 am: 02. Januar 2007, 12:30:45 »
Welcher Grund wurde denn dem Versorger benannt, dass die 214 Euro in der ersten Wohnung in Wilhelmshaven nicht gezahlt wurden.

Mit welchem Datum wurde denn die Jahresabrechnung erstellt, bei der die 214 Euro nicht gezahlt wurden.

Offline michawhv

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Neue Wohnung-kein strom wg altlasten
« Antwort #2 am: 02. Januar 2007, 12:33:34 »
nun das war die schlussabrechnung der vor vorherigen wohnung wo ich im mai 06 auszog

Offline michawhv

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Neue Wohnung-kein strom wg altlasten
« Antwort #3 am: 02. Januar 2007, 12:34:17 »
und bis dato wusste ich nicht das diese posten von 214 noch offen sind ...

Offline Cremer

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Neue Wohnung-kein strom wg altlasten
« Antwort #4 am: 02. Januar 2007, 12:35:25 »
@michawhv,

sofern aus der alten Adresse keine Abrechnung vorliegt, dürfte m.E. auch keine Sperre für einen Strombezug ausgesprochen werden.

Sie schreiben, es liegen aus der ersten Wohnung aus Whv noch Rückstände vor, aus der zweiten sind keine Rückstände zu vermelden.

Sofern es für alle 3 Wohnungen nun ein und die selbe Kundennummer ist, dann kan nsehr wohl der Versorger auf Ausgleich der Forderungen aus der vor-vorherigebn Wohnung bestehen.
MFG
Gerd Cremer
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Offline michawhv

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Neue Wohnung-kein strom wg altlasten
« Antwort #5 am: 02. Januar 2007, 12:39:23 »
nun es sind nichjt ein udn die selben Kunden bzw vertrags nr

Offline RR-E-ft

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Neue Wohnung-kein strom wg altlasten
« Antwort #6 am: 02. Januar 2007, 13:04:12 »
@michawhv


Warum wird denn die Schlussabrechnung bei Fälligkeit nicht gezahlt, so dass sich die Frage eines Zurückbehaltungsrechts des Versorgers überhaupt stellt?

Offline michawhv

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Neue Wohnung-kein strom wg altlasten
« Antwort #7 am: 02. Januar 2007, 13:16:10 »
nun salopp gesgat verschwitzt

Offline michawhv

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Neue Wohnung-kein strom wg altlasten
« Antwort #8 am: 02. Januar 2007, 13:31:58 »
nun wa shabe ich denn für möglichkeiten .. es sind  nicht die gleichen kundenrn müssen sie den zähler freimachen??

Offline Cremer

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Neue Wohnung-kein strom wg altlasten
« Antwort #9 am: 02. Januar 2007, 13:57:38 »
@michawhv,

Sie liefern die Erklärung ja selbst

nun salopp gesgat verschwitzt

Dann müssen Sie zunächst mal die Abschlussrechnung der ersten Wohnung tilgen.
MFG
Gerd Cremer
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Offline RR-E-ft

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Neue Wohnung-kein strom wg altlasten
« Antwort #10 am: 02. Januar 2007, 13:59:32 »
@michawhv

Sie haben in jedem Falle die Möglichkeit, die noch offene, fällige  Schlussrechnung zu bezahlen und so ein möglicherweise bestehendes Zurückbehaltungsrecht zu beseitigen.

Zudem besteht die Möglichkeit, sich an einen Anwalt vor Ort zu wenden und durch diesen den gesamten Sachverhalt anhand aller Unterlagen eingehend prüfen zu lassen.

Das sind immerhin zwei Möglichkeiten.

P.S:
Zitat

gott weiss nicht mehr wo


Kein rein menschliches Problem?

 

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