Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Langfristige Strategie  (Gelesen 10389 mal)

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Offline Martinus11

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Langfristige Strategie
« am: 13. Dezember 2006, 15:43:34 »
Hallo,
ich habe vor längerem Widerspruch eingelegt und dies neben der Unbilligkeit auf das Fehlen einer Preisänderungsklausel gestützt. Trotz mehrfachem Schriftwechsel und ständigem Hinweis auch auf das Fehlen der Klausel ist das EVU darauf in keinster Weise eingegangen und hat sich dazu bislang in keinster Weise geäußert.

Bei der letzten Jahresabrechnung, die meine Widersprüche ignorierte, habe ich meine eigene Berechnung angestellt und entsprechend gezahlt. Eine Anpassung der Abschläge (leicht nach oben) hat das EVU abgelehnt.

Wie soll das jetzt weitergehen? Selbst wenn das höchste Gericht bzgl. Unbilligkeit abschließend ein Urteil zu Gunsten der EVU fällen sollte, das Fehlen der Klausel bleibt.
Was beabsichtigt das EVU mit dieser Verzögerungstaktik also?

Geht das mein Leben lang so weiter, dass ich meine eigene Abrechnung erstelle usw.?

Grüße,

Martin

Offline Cremer

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Langfristige Strategie
« Antwort #1 am: 13. Dezember 2006, 15:48:15 »
@Martinus11;

Sagen Sie uns doch mal um welches EVU es sich hier handelt?
MFG
Gerd Cremer
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Offline RR-E-ft

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Langfristige Strategie
« Antwort #2 am: 13. Dezember 2006, 16:10:51 »
@Cremer

Kann es wirklich eine Rolle spielen, um welchen Versorger es sich handelt?

http://forum.energienetz.de/search.php?action=user&userid=1293

Ich weiß nicht, ob das eine Lösung sein könnte:

http://www.energieverbraucher.de/index.php?itid=1700&content_news_detail=5675&back_cont_id=4044

Offline HHeinz

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Langfristige Strategie
« Antwort #3 am: 13. Dezember 2006, 16:20:28 »
Zitat von: \"Martinus11\"

Geht das mein Leben lang so weiter, dass ich meine eigene Abrechnung erstelle usw.?

Grüße,

Martin

Solange die deutliche Mehrzahl höhere Preise bezahlt wird sich wohl erstmal nicht viel ändern. Da aber auch viele Kommunen über Ihre eigenen Versorger mitverdienen wollen wird der Druck sicherlich steigen.
Wenn es um die Einnahmenseite geht zeigt sich die Politik leider äußerst erfinderisch.

Offline Cremer

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Langfristige Strategie
« Antwort #4 am: 13. Dezember 2006, 20:46:57 »
@Fricke,

mich persönlich würde interessieren, welcher Versorger da anderlautende zusätzliche Vertragsbedingungen hat.
MFG
Gerd Cremer
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Offline Monaco

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Langfristige Strategie
« Antwort #5 am: 14. Dezember 2006, 19:21:19 »
@martinus11

Sie haben doch gar keinen Grund ungeduldig oder gar "sauer" zu werden.

Es gäbe wohl zahlreiche Kunden, die sich für "gesparte" 500,00 € die Rechnung selbst ausrechnen/schreiben würden und dabei sogar noch in Frieden gelassen werden.

Möglicherweise ist das die Unternehmensstrategie der Zukunft. Ohne Rechnungs- und Mahnwesen. "Kasse des Vertrauens" sozusagen.


Mit freundlichen Grüßen

Monaco.

Offline Martinus11

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Langfristige Strategie
« Antwort #6 am: 15. Dezember 2006, 17:03:11 »
@Monaco

Sauer bin ich nicht, aber es ist halt irgendwie beunruhigend, wenn eine Sache solange "ungeklärt" ist. Im Allgemeinen mag ich klare Verhältnisse.

Nicht dass meine Erben eines Tages mit einer Forderung über 10000 Euro konfrontiert werden  :)

Ist denn abschätzbar, wann es ein abschließendes, rechtskräftiges Urteil des höchsten Gerichtes in einer Preisklage geben könnte?

Grüße,

Martinus11

Offline RR-E-ft

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Langfristige Strategie
« Antwort #7 am: 15. Dezember 2006, 20:15:21 »
@Martinus11

Es wird keine abschließende rechtsfräftige Entscheidung über Ihren konkreten Fall geben, wenn es nicht zu einem Gerichtsverfahren darüber kommt.

Wie in anderen Fällen entschieden wird, ist für Ihren konkreten Fall belanglos.

Wenn Sie Klarheit wollen, müssen Sie also selbst klagen oder geduldig abwarten, ob und ggf. wann Sie selbst verklagt werden.

Anders geht es eben nicht.

Nächste Termine für BGH- Entscheidungen 20.12.06 und 16.01.07 (beide betreffen Gastarifkunden):

Verhandlungstermin BGH zu § 315 BGB Gastarifkunden


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Cremer

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Langfristige Strategie
« Antwort #8 am: 16. Dezember 2006, 00:19:07 »
@Martinus11,

ooooh, es gibt doch ungeduldige Leute  :wink:  :wink:  :wink:

"Abwarten" heist die Direktive 8)

Schließlich will derVersorger doch Geld haben, nicht Sie  :!:  :!:  :!:
MFG
Gerd Cremer
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Offline Fidel

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Langfristige Strategie
« Antwort #9 am: 18. Dezember 2006, 20:17:28 »
Moin:

@Martinus11

Zitat

Nicht dass meine Erben eines Tages mit einer Forderung über 10000 Euro konfrontiert werden  :)


Wenn Sie das eingesparte Geld gut verzinst anlegen und Ihren Nachfahren hinterlassen, dann haben diese sicherlich auch nichts gegen eine geerbte Forderung von 10.000 EUR einzuwenden.

Andere Strategie: Wenn Sie ansonsten über keine wesentlichen Vermögensgüter verfügen, dann verjuxen Sie das eingesparte Geld kurz vorm Ableben und empfehlen Sie Ihren Erben, den Nachlass auszuschlagen. ;-)

Gruß
Fidel

Offline Martinus11

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Langfristige Strategie
« Antwort #10 am: 21. Dezember 2006, 10:42:25 »
Zitat von: \"RR-E-ft\"
@Martinus11

Es wird keine abschließende rechtsfräftige Entscheidung über Ihren konkreten Fall geben, wenn es nicht zu einem Gerichtsverfahren darüber kommt.

Wie in anderen Fällen entschieden wird, ist für Ihren konkreten Fall belanglos.

Wenn Sie Klarheit wollen, müssen Sie also selbst klagen oder geduldig abwarten, ob und ggf. wann Sie selbst verklagt werden.

Anders geht es eben nicht.

Nächste Termine für BGH- Entscheidungen 20.12.06 und 16.01.07 (beide betreffen Gastarifkunden):

http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=4879


Freundliche Grüße
aus Jena

Thomas Fricke
Rechtsanwalt


Belanglos? Endgültige, völlige Klarheit kann ich natürlich nur haben, wenn ich selbst beim BGH Erfolg hätte. Aber wenn dort in anderen, gleichgelagerten Fällen in meinem bzw. unserem Sinne entschieden wird, dürfte das meinen EVU vermutlich ebenfalls zu einer Klarheit bringenden Aktion "motivieren". Oder bleiben die dann trotzdem stur bzw. stellen sich blöd und verlangen die erhöhten Preise?

Grüße,

Martinus11

Offline Martinus11

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Langfristige Strategie
« Antwort #11 am: 21. Dezember 2006, 10:45:08 »
Zitat von: \"Fidel\"
Moin:

@Martinus11

Zitat

Nicht dass meine Erben eines Tages mit einer Forderung über 10000 Euro konfrontiert werden  :)


Wenn Sie das eingesparte Geld gut verzinst anlegen und Ihren Nachfahren hinterlassen, dann haben diese sicherlich auch nichts gegen eine geerbte Forderung von 10.000 EUR einzuwenden.

Andere Strategie: Wenn Sie ansonsten über keine wesentlichen Vermögensgüter verfügen, dann verjuxen Sie das eingesparte Geld kurz vorm Ableben und empfehlen Sie Ihren Erben, den Nachlass auszuschlagen. ;-)

Gruß
Fidel


Da haben Sie Recht. War ja auch nicht so ernst gemeint mit dem Schulden erben...(siehe Smiley dahinter).

Grüße,

Martinus11

Offline superhaase

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Langfristige Strategie
« Antwort #12 am: 21. Dezember 2006, 11:17:54 »
Zitat von: \"Martinus11\"
... Oder bleiben die dann trotzdem stur bzw. stellen sich blöd und verlangen die erhöhten Preise?

Das bleibt abzuwarten. Oder man befragt einen Wahrsager. ;)
Aber auch dann kann es Dir wurscht sein. Du zahlst weiterhin weniger (viellleicht dann noch weniger), und gut ist. Wenn der Versorger mehr will, muss er etwas unternehmen, nicht Du.
Also cool bleiben und zurücklehnen.

ciao,
sh
8) solar power rules

Offline RR-E-ft

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Langfristige Strategie
« Antwort #13 am: 21. Dezember 2006, 12:43:45 »
@Martinus11

Beim BGH werden nur Rechtsfragen geklärt, also ob § 315 BGB Anwendung findet und ggf. wie der Billigkeitsnachweis zu erfolgen hat.

Ob beim eigenen Versorger vor Ort die Preise der Billigkeit entsprechen, hängt von Tatsachen ab, die der BGH gerade nicht klärt.

Der BGH wird nicht sagen:

Die Gaspreise in Deutschland sind zu hoch oder die Gaspreise in Deutschland sind angemessen.

Schon gleich gar nicht wird der BGH einen angemessenen Gaspreis bestimmen.

Da sind leider viele vollkommen unrealistische Erwartungen im Raum, die nur enttäuscht werden können.

Es geht gerade nicht um billige Gaspreise, sondern um die Frage der Billigkeit einseitiger Leistungsbestimmungen in laufenden Vertragsverhältnissen, diesmal bei Erdgastarifkundenverträgen.

Für Sondervertragskunden bedeutet dies nicht, dass Versorger etwa bei gem. § 307 BGB  unwirksamer Klausel überhaupt die Preise im laufenden Vertragsverhältnis einseitig erhöhen können. Darüber muss der BGH erst auf die Revison nach dem Urteil des OLG Dresden entscheiden.

Niemand kann wissen, ob es dem eigenen Versorger gelingt, den Billigkeitsnachweis im konkreten Prozess zu führen. Das hängt auch entscheidend vom eigenen Prozessverhalten ab.

Das ist immer eine Frage des Einzelfalles und deshalb braucht man grundsätzlich zu Klärung schon ein eigenes Gerichtsverfahren.

Es ist dafür nicht unbedingt notwendig, jedesmal bis zum BGH durchzufechten.

Was nun Ihre persönliche langfristige Strategie sein sollte, lässt sich so nicht sagen, allenfalls:

Bleiben Sie weiter glücklich und gesund.

Offline Martinus11

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Langfristige Strategie
« Antwort #14 am: 22. Dezember 2006, 10:30:03 »
@RR-E-ft:
Danke.

Martinus11

 

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