@Schwalmtaler
Um so geringer der Streitwert, um so geringer die Anwaltsgebühren und mithin das Interesse eines Kollegen, die Sache zu übernehmen und dann auch noch engagiert zu führen. Verständlich.
Um so geringer der Streitwert um so relativ höher ist aber auch das Prozesskostenrisiko, weil die Prozesskosten den Streiwert weit übersteigen.
Man streitet sich um 100 EUR und der Untelegene hat leicht Prozesskosten von über 300 EUR zu tragen.
Bei einem hohen Streitwert kehrt sich dieses Verhältnis. Die Prozesskosten für den Unterlegenen sind gemessen am Streitgegenstand relativ gering.
Es ist deshalb töricht, sich so zu verhalten, dass der Streitwert möglichst gering ist. Was dabei rauskommt, kann man ja immer wieder lesen.
Möglicherweise hat diesen Zusammenhang noch keiner erkannt. Ein Anwalt kann auf eine Sache, bei der er nur ein geringes Honorar verdient, nun einmal keine sehr große Zeit darauf verwenden, da er in selber Zeit an anderer Stelle Honoraraufkommen verliert (Opportunitätskosten).
Wer sich also wegen Kleckerbeträgen streitet, dem darf man viel Erfolg bei der Anwaltssuche wünschen. Ein Spezialist wird sich noch weit schwerer finden lassen, da er aufgrund seiner Spezialisierung in selber Zeit an anderer Stelle weit mehr verdienen kann.
So funktioniert nun einmal der Markt.
Man sollte deshalb soweit als möglich kürzen.
Wenn ein Anwalt wegen eines Streitwertes von 300 EUR einen Betrag nahe 100 EUR verdienen kann, nimmt er doch lieber die Sache mit dem Streitwert von 260.000 EUR und freut sich bei ggf. geringerem Aufwand über ein Honorar bei 2.800 EUR.
Bei kleinen Streitwerten sinkt das Prozesskostenrisiko also nicht, sondern es steigt. Manch ein Kollege könnte deshalb geneigt sein, vom Streit abzuraten.
Gerade weil der Streitwert gering ist, sind die Prozesskosten weit höher. Wenn ein Versorger klagt, wirft er oft mit dem Schinken nach der Wurst. Er kann es sich jedoch leisten. Er kann sich nur nicht leisten, vor Gericht zu verlieren.