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Autor Thema: RA-Kosten bei widerrechtlicher Gassperrandrohung  (Gelesen 4963 mal)

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Offline Schwalmtaler

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RA-Kosten bei widerrechtlicher Gassperrandrohung
« am: 05. Dezember 2006, 09:27:03 »
Hallo zusammen,

habe 2 Fragen an die Rechtsanwälte unter uns Rebellen:

a) was "kostet" die Abwehr einer widerrechtlichen Gassperrandrohung nach Widerspruch gem. §315 BGB?

b) kann ich nach erfolgreicher Abwehr diese Kosten dem Versorger in Rechnung stellen und evtl. sogar mit den Jahresrechnung verrechnen?

Würde mich sehr über eine kurzfristige Antwort freuen!

besten Dank schon jetzt

Schwalmtaler

Offline RR-E-ft

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RA-Kosten bei widerrechtlicher Gassperrandrohung
« Antwort #1 am: 05. Dezember 2006, 18:07:57 »
@Schwalmtaler

Antwort a)

Geld, etwas Nerven und Zeit.

Wieviel kann man nicht generell sagen, abhängig vom Gegegenstandswert. Einige Gerichte nehmen den 1,5 - fachen Wert der gewöhnlichen Jahresrechnungen für die Energielieferungen.

Bei Gas kann der Gegenstandswert also bei einem durchschnittlichen Haushaltskunden  mit Heizgasversorgung  2.100 EUR betragen

Aus dem Gegenstandswert errechnet sich die Anwaltsgebühr und die Gerichtskosten, welche insgesamt die unterlegene Partei  zu tragen hat.

Antwort b)


Es findet ein Kostenfestsetzungsverfahren bei Gericht statt, welches zu einem vollstreckbaren Titel (Kostenfestsetzungsbeschluss) führt, Beitreibung im Wege der Zwangsvollstreckung.

Offline Schwalmtaler

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RA-Kosten bei widerrechtlicher Gassperrandrohung
« Antwort #2 am: 06. Dezember 2006, 07:57:53 »
Moin Herr Fricke,

besten Dank für die schnelle Antwort.

Dann werd ich mal abwarten, ob mein Versorger tatsächlich eine Gassperre mit 14 tägiger Frist ankündigt. Würde mich wundern, da er bis dato noch nicht einmal meine gekürzte Jahresrechnung 2005 moniert hat.

Werde weiter bei Stadt/Versorger unter "EVS/NVV" berichten.

Gruß aus dem Rheinland
Schwalmtaler

Offline RR-E-ft

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RA-Kosten bei widerrechtlicher Gassperrandrohung
« Antwort #3 am: 06. Dezember 2006, 17:11:52 »
Zum Streitwert einer Versorgungseinstellung siehe auch hier:

http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C24458788_L20.pdf

Offline Schwalmtaler

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RA-Kosten bei widerrechtlicher Gassperrandrohung
« Antwort #4 am: 07. Dezember 2006, 08:15:18 »
Hallo Herr Fricke,

wenn ich richtig gelesen habe, hat in diesem Fall der Beklagte nie Widerspruch nach §315 BGB eingelegt. Daher würde ich auch diese Forderung als fällig ansehen.
Andernfalls (bei Widerspruch nach §315bgb) würde ja rechtliche keine fällige Forderung vorliegen, richtig?

Offline RR-E-ft

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RA-Kosten bei widerrechtlicher Gassperrandrohung
« Antwort #5 am: 07. Dezember 2006, 14:11:32 »
@Schwalmtaler

Dort ging es um den Streitwert bezüglich einer berechtigten Sperre. Für eine unberechtigte Sperre kann bezüglich des Streitwertes nichts anderes gelten. Um etwas anderes ging es nicht.

Offline Schwalmtaler

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RA-Kosten bei widerrechtlicher Gassperrandrohung
« Antwort #6 am: 07. Dezember 2006, 20:29:55 »
Also, wenn es nur um die nichtbezahlten freiwilligen (da nichtfälligen) Abschläge als Streitwert geht, ist es ja nicht so viel ( 6*55€ ).

Besten Dank!

Offline RR-E-ft

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RA-Kosten bei widerrechtlicher Gassperrandrohung
« Antwort #7 am: 07. Dezember 2006, 22:15:44 »
@Schwalmtaler

Um so geringer der Streitwert, um so geringer die Anwaltsgebühren und mithin das Interesse eines Kollegen, die Sache zu übernehmen und dann auch noch engagiert zu führen. Verständlich.

Um so geringer der Streitwert um so relativ höher ist aber auch das Prozesskostenrisiko, weil die Prozesskosten den Streiwert weit übersteigen.

Man streitet sich um 100 EUR und der Untelegene hat leicht Prozesskosten von über 300 EUR zu tragen.

Bei einem hohen Streitwert kehrt sich dieses Verhältnis. Die Prozesskosten für den Unterlegenen sind gemessen am Streitgegenstand relativ gering.

Es ist deshalb töricht, sich so zu verhalten, dass der Streitwert möglichst gering ist. Was dabei rauskommt, kann man ja immer wieder lesen.

Möglicherweise hat diesen Zusammenhang noch keiner erkannt. Ein Anwalt kann auf eine Sache, bei der er nur ein geringes Honorar verdient, nun einmal keine sehr große Zeit darauf verwenden, da er in selber Zeit an anderer Stelle Honoraraufkommen verliert (Opportunitätskosten).

Wer sich also wegen Kleckerbeträgen streitet, dem darf man viel Erfolg bei der Anwaltssuche wünschen. Ein Spezialist wird sich noch weit schwerer finden lassen, da er aufgrund seiner Spezialisierung in selber Zeit an anderer Stelle weit mehr verdienen kann.

So funktioniert nun einmal der Markt.

Man sollte deshalb soweit als möglich kürzen.

Wenn ein Anwalt wegen eines Streitwertes von 300 EUR einen Betrag nahe 100 EUR verdienen kann, nimmt er doch lieber die Sache mit dem Streitwert von 260.000 EUR und freut sich bei ggf. geringerem Aufwand über ein Honorar bei 2.800 EUR.

Bei kleinen Streitwerten sinkt das Prozesskostenrisiko also nicht, sondern es steigt. Manch ein Kollege könnte deshalb geneigt sein, vom Streit abzuraten.

Gerade weil der Streitwert gering ist, sind die Prozesskosten weit höher. Wenn ein Versorger klagt, wirft er oft mit dem Schinken nach der Wurst. Er kann es sich jedoch leisten. Er kann sich nur nicht leisten, vor Gericht zu verlieren.

Offline Cremer

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RA-Kosten bei widerrechtlicher Gassperrandrohung
« Antwort #8 am: 08. Dezember 2006, 08:24:07 »
@Fricke,



Zitat
So funktioniert nun einmal der Markt.



Daas ist das Kostendilemma mit den Gerchten und Anwälten in dem wir heute stecken  :wink:
MFG
Gerd Cremer
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