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Autor Thema: Jahresrechnung RWE  (Gelesen 3658 mal)

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Offline Daggi

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Jahresrechnung RWE
« am: 10. Dezember 2006, 14:12:43 »
Hallo an alle,

im letzten Jahr haben wir dem RWE den Musterbrief wg. Unbilligkeit zugeschickt und die Abschläge vom vorigen Jahr weitergezahlt.

Nun kam vor ein paar Tagen die neue Rechnung. Das alte Spiel: minimal gesunkener Verbrauch, dafür höhere Abschläge (2005-108 EUR, 2006-126 EUR, 2007-140 EUR). Und als feines Weihnachtsgeschenk natürlich als Nachzahlung die nicht gezahlte Erhöhung des letzten Jahres in Höhe von 313 EUR zum 21.12..

Meine Frage: Wie muss ich weiter vorgehen? Wenn ich diese Zahlung leiste hat mir die Geschichte mit der Unbilligkeit ja nicht wirklich was gebracht, außer einem zinslosen Kredit. Im neuen Jahr fordert RWE für Januar gleich 280 und die restlichen Monate "nur" 140 EUR.  :(

Vielen Dank schon im Voraus,

Daggi

Offline Monaco

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Jahresrechnung RWE
« Antwort #1 am: 10. Dezember 2006, 18:03:45 »
@Daggi

Natürlich bezahlen Sie den Differenzbetrag der Jahresrechnung nicht (... in voller Höhe). Sonst hat Ihnen der Unbilligkeitseinwand wirklich nichts gebracht.

Zunächst erstellen Sie eine "Gegenrechnung" auf Basis der Preise auf die sich Ihr Widerspruch bezog (z.B. 08/2004).

Im Ergebnis sollten Sie auf einen Betrag kommen, der irgendwo zwischen ihren bereits geleisteten Abschlägen und dem Rechnungsbetrag liegt. Nur diese Different bezahlen Sie!

Das von Ihnen errechnete Gesamtergebnis teilen Sie durch 12 und schon haben Sie ihre neuen Abschläge. Ggf. die neue MwSt. beachten.

Dies alles teilen Sie ihrem Versorger mit und überweisen dann "ihren" Betrag. Und gut ist. Wenn Ihr Versorger mehr haben möchte, muss er etwas unternehmen.

Wichtigstes Gebot: Lassen Sie sich nicht einschüchtern!

Einen schönesn Adventsabend.

Monaco.

Offline Daggi

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Jahresrechnung RWE
« Antwort #2 am: 10. Dezember 2006, 19:58:23 »
Vielen lieben Dank für Ihre erschöpfende Auskunft.

Gleich noch eine Frage: Wirkt sich der Widerspruch des letzten Jahres auch auf die jetzige Erhöhung aus oder muss ich jedes Jahr neu widersprechen?

Auch Ihnen allen einen schönen Rest-Adventssonntag,

Daggi

Offline Monaco

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Jahresrechnung RWE
« Antwort #3 am: 10. Dezember 2006, 20:49:14 »
@Daggi

Es ist schon besser, jedes Mal auf\'s Neue (bei jeder Preisänderung) den Unbilligkeitseinspruch vorzubringen. Übrigens u.U. auch bei fallenden Preisen. Schließlich wäre ja anzunehmen, dass die Preise möglicherweise noch weiter sinken könnten/müssten bzw. auch die neue Preisbasis noch immer zu hoch ist. Daher immer den Gesamtpreis als unbillig mahnen.

Mit freundlichen Grüßen


Monaco.

 

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