Hallo,
habe letzten Herbst mit dem Musterbrief der Gaspreiserhöhung zum 01.10.04 widersprochen.
Ich habe seit 1999 das Sonderabkommen (nennt sich heute maxivat). Da ich nie eine Vertragsveränderung unterschrieben habe, gelten für mich die AGB incl. Preisgleitklausel von 1999.
Hierbei möchte ich wissen, ob folgende Formulierung gültig ist, da Thüringengas mir antwortete, daß es eine PGK im Vertrag gibt?
Sollte sie gültig sein, hebelt sie mein Recht auf Nachweis der Billigkeit aus. Das ist mir schon klar.
\"Die GVT ist berechtigt, bei wesentlichen und langfristigen Änderungen der Wirtschafts-und Marktlage die Preise angemessen zu ändern. Preisanpassungen werden rechtzeitig öffentl. bekanntgegeben.\"
Danke für Euren Rat!
Gruß Frank