Erdgas Südbayern erkennt an, dass einseitig neu festgelegte dür den Kunden nur verbindlich sind, wenn sie der Billigkeit entsprechen (so auch
Kunth/ Tüngler, RdE 2006, 257 ff. [ unter II. 2 b; insbesondere Fn. 44 und 46]), Gaskunden unter Berufung auf die Unverbindlichkeit gem. § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB Abschlagsforderungen und Rechnungsbeträge legitim kürzen können. 3.000 Kunden des Unternehmens gingen so vor.
Die Geschäftsführer des Unternehmens äußerten sich demgemäß gegenüber dem "Merkur".
http://www.merkur-online.de/nachrichten/wirtschaft/aktuell/art279,787939.html?fCMS=1fdacd8ba25e36329d4c24a6e5c7eafe