Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Grundversorgung über 10.000 kWh  (Gelesen 4642 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Lastorder

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 2
  • Karma: +0/-0
Grundversorgung über 10.000 kWh
« am: 03. Oktober 2006, 22:56:03 »
Hallo,

nach meinem Widerspruch zu den Gaspreisen und -erhöhungen hat mein Versorger einfach den Liefervertrag einseitig gekündigt. Nachdem ich auf die Grundversorgung bestehe, schreibt dieser nun:

"Nach den neuen Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes ist die Grundversorgung neu geregelt worden. Dies betrifft die Belieferung von Haushalts- und Gewerbekunden von nicht mehr als 10.000 kWh. Wurden diese bisher zu den Konditionen des Allgemeinen Tarifs beliefert, gelten nun neue Vorgaben für eine Pflichtversorgung. Da Sie aber mit Ihren Mengen über 10.000 kWh liegen, müssten wir Sie in einen Sonderkundenvertrag überführen."

Hier will der Versorger dann natürlich eine Unterschrift unter seine neuen Preise haben.

Was hat es damit auf sich und wie soll man sich verhalten ?

Offline Cremer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 5.185
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.cremer-kreuznach.de
Grundversorgung über 10.000 kWh
« Antwort #1 am: 04. Oktober 2006, 08:17:02 »
@Lastorder,

vermag zunächst nicht erkennen, dass es eine solche Grenze gibt.

Zunächst:
Lesen Sie im Teil 4 des EnWG (§36 bis§42):
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/enwg_2005/gesamt.pdf#search=%22enwg%22

Im § 3 "Begfriffsbestimmugnen" Abs. 22 ist definiert was Haushaltskunden sind:
"Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 kwh nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke"

Aber auch:
In § 3 Abs. 25 Letztverbraucher
"Kunden, die Energie für den eigenen Verbrauch kaufen"

Aber auch in Abs. 24 Kunden:
"Großhändler, Letztverbraucher und Unternehemen, die Energie kaufen"


Es ist jetzt die Frage, ob ein Versorger hier eine Vertragsänderung bezgl. von Haushaltskunden auf Letztverbraucher ändern kann und sich dabei auf das EnWG bezieht.

Ich verstehe den § 3 "Begriffsbestimmungen" dahingehend, dass die nachfolgenden Wortdefinitionen im EnWG erläutert werden. Dies bedeutet m.E. jedoch nicht, dass diese für eine solche Vertragsänderung herangezogen werden können.

Denn § 3 Abs. 22 steht ja auch als erstes Wort "Letztveraucher...."
Also Haushaltskunden sind demnach auch Letztverbraucher


Das Ganze dient m.E. dazu, Sie in einen neuen Vertrag zu drängen.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Grundversorgung über 10.000 kWh
« Antwort #2 am: 04. Oktober 2006, 10:45:52 »
@Lastorder

Anspruchsberechtigte nach § 36 EnWG sind Haushaltskunden.

Haushaltskunden sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke benutzen.

M.E. gilt die 10.000 kWh - Grenze nur für den genannten  Eigenbedarf für berufliche, landwirtschaftliche und gewerbliche Zwecke.

Wer also die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt und dabei nicht für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke nutzt, hätte dann unabhängig von der Höhe des  Jahresverbrauchs Anspruch auf die Grundversorgung.

Angebotene Sonderverträge für Haushaltskunden außerhalb der Grundversorgung gem. § 41 EnWG haben gegenüber der Grundversorgung eine bessere Preisstellung.

Das bedeutet indes wohl nicht, dass man als Haushaltskunde gezwungen wäre, aus der Grundversorgung gem. § 36 EnWG in ein Sondervertragskundenverhältnis gem. § 41 EnwG zu wechseln.

Soweit der Versorger eine Monopolstellung inne hat, ergibt sich die Versorgungspflicht daneben auch aus GWB- Vorschriften.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Grundversorgung über 10.000 kWh
« Antwort #3 am: 25. Oktober 2006, 13:45:35 »
Für Haushaltskunden gilt in der Grundversorgung keine Mengenbegrenzung:

http://www.spreegas.de/medienservice/aktuelles_live.php?id=75

In der Grundversorgung ist man gut aufgehoben:

ARD Ratgeber Recht: Gasrebellen auf der sicheren Seite

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz