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Autor Thema: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht?  (Gelesen 5666 mal)

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Offline v.kimmlinger

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Unwissenheit schützt vor Strafe nicht?
« am: 06. Januar 2005, 13:22:34 »
Hallo Forum,
habe ein Haus mit einem Flüssiggastank erworben über den mir beim Kauf  keinerlei Unterlagen (Mietvertrag o.ä.) ausgehändigt wurden.
Um den Tank habe ich mir keine Gedanken gemacht, da ich dachte es wäre mein eigener.
Letztlich stand ein TÜV- Prüfer vor der Tür und hat den Tank geprüft. Er meinte die Prüfung sei für mich kostenlos, da der Tank gemietet sei.
Ich habe einem Bekannten den Vorfall geschildert; dieser sagte mir ich seie verpflichtet das Gas bei der Firma XY (Tankeigentümer) zu bestellen.
Stimmt das? Ich habe den Tank aber bereits durch einen freien Anbieter füllen lassen, da ich wie gesagt keinerlei Unterlagen/ Verträge habe.
Kann dies Konsequenzen für mich haben (es besteht bis heute kein Kontakt mit der Firma XY)? Muss ich mich da jetzt melden und alles \"beichten\"?
Danke im Voraus für Eure Hilfe.

Offline heinbloed

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Unwissenheit schützt vor Strafe nicht?
« Antwort #1 am: 07. Januar 2005, 01:14:12 »
Natuerlich sind Sie verpflichtet sich an gueltige Vertraege zu halten.Aber im Prinzip sollte auf/am Tank gekennzeichnet sein wem dieser gehoert bzw. wer zur Befuellung berechtigt ist.Wenn ein offensichtlicher Irrtum Ihrerseits vorliegt weil eine Plakette oder ein Aufkleber fehlt und im Kaufvertrag fuer das Haus auch keine diesbezueglichen Angaben gemacht werden dann koennen Sie auf die Kulanz des Eigentuemers hoffen .Wer vergrault sich schon gerne einen Kunden wegen eines Irrtums. Sie sollten  -wenn Sie sich entschliessen die Firma deswegen zu kontaktieren -
auf einen \"guten\"Mietvertrag bestehen,besser aber gleich den Tank kaufen.Hier im Forum sind schon zahlreiche Fragen zur Sache gestellt und beantwortet worden ,es lohnt sich daraus zu schoepfen.
Beachten Sie auch die manchmal etwas unverstaendlichen Formulierungen im Kaufvertrag des Hauses,gehen Sie mit diesem evtl.zur Verbraucherzentrale oder zum Notar zum Zwecke der Klaerung.
Wenn Sie \"beichten \"gehen dann lassen Sie sich auf jeden Fall eine Kopie des Wartungs/Befuellungsvertrages geben.

Offline v.kimmlinger

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Unwissenheit schützt vor Strafe nicht?
« Antwort #2 am: 07. Januar 2005, 15:28:35 »
Muss ich mich an Verträge halten, die ich gar nicht unterschrieben habe und von denen ich gar nichts weiss? Das kann doch nicht sein! Beim Kauf des Hauses wurde weder schriftlich noch mündlich der Tank überhaupt erwähnt...

Hatten andere schon ein ähnliches Problem?

MfG
v.Kimmlinger

Offline gas-max

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Unwissenheit schützt vor Strafe nicht?
« Antwort #3 am: 15. Januar 2005, 20:36:34 »
Hallo!
Ich bin nicht der Ansicht von heinbloed. Den Gasliefervertrag incl. Tank hat der Vorbesitzer abgeschlossen. Es stellt sich vielmehr die Frage, ob  der Tank nicht mit dem Hauskauf in dein Eigentum übergegangen ist, wenn der Verkäufer des Hauses nicht auf ein Mietvertragsverhältnis hingewiesen hat.
Der Hausverkäufer muss dies meiner Ansicht nach mit dem Tankeigentümer klären und ggf. diesen Tank oder einen anderen kaufen.
Aber wieso da jemand eine \"Fremdbefüllung\" ohne Eigentumsnachweis des Tankes gemacht hat, ist bei den heutigen Strafen seltsam.

Grüsse

 

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