Hallo Mitstreiter,
ich habe nochmal eine rechtliche Frage an die juristischen Experten unter Euch:
Darf ein Energieversorger mit Schwierigkeiten, bis hin zu einer Versorgunsgssperre drohen, wenn die mtl. zu zahlenden Abschläge bei Mehrverbrauch von Gas innerhalb des Rechnungsjahres trotz Kürzung nach § 315 BGB nicht nach oben angepasst werden ?
Folgender Fall:
Ein Verbraucher, den unsere Ortsgruppe hier betreut, hat einen Widerspruch direkt im Kundendienstzentrum seines Versorgers abgegeben.
Die dortige Mitarbeiterin, die nach Aussagen weiterer Verbraucher auch bei anderen Kunden, die die Widersprüche persönlich abgeben wollten, immer sehr schroff reagiert hat, wies jetzt den besagten Kunden daraufhin, dass er zwar gerne den Widerspruch abgeben und auch gerne die Abschläge kürzen könne, er müsse aber damit rechnen, dass die Versorgung umgehend eingestellt würde, wenn er im laufenden Abrechungsjahr mehr Gas verbrauchen würde, und dann seine Abschläge nicht nach oben hin anpassen würde.
Ich habe zwar mal von Fällen im westlichen Rheinland angeblich um Goch herum gehört, wo findige Rechtsanwälte Verbraucher tatsächlich vor den "Kadi " gezerrt haben sollen, weil diese ihre Abschläge nicht nach oben angepasst hätten, aber ich habe das immer nur für ein Gerücht gehalten und weis auch nicht, wie diese Geschichten ausgegangen sind.
Also meine Frage an Euch, speziell auch an Herrn Fricke:
Ist es rechtens und praktisch möglich, dass Verbraucher Schwierigkeiten bekommen bis hin zur Versorgungssperre , wenn sie nach § 315 BGB Widerspruch einlegen, die Abschläge auf den Preisstand von September 2004 kürzen und dann bei einem höheren Gasverbrauch während der Abrechnugsperiode ihre Abschläge nicht nach oben hin anpassen und stattdessen auf die nächste Jahresabrechnung warten ?
Oder sind das nur Schauermärchen ? Wenn nicht, was ist dann zu tun ?
Gruß
Free Energy