@toml
Ich lege den Arbeitspreis und den Grundpreis inclusive Mehrwertsteuer von 16 % vom Beginn meines Sondervertrages im Jahre 1999 zu grunde.
Mehr war damals nicht zu berücksichtigen.
Für die eigene Jahresendabrechnung z.B. für 2006/2007 werde ich keine preisbildenden Fakoren berücksichtigen müssen, die erst nach 1999 entstanden sind. Die aktuelle Erhöhung der Mehrwertsteuer auf 19 % und die Einführung der Erdgassteuer werden sich also in meiner eigenen Jahresendabrechnung nicht finden.
Das tue ich in dieser Weise, weil sich aus meinem Sondervertrag meines Erachtens keine wirksame Preisklausel ergibt. Damit sind für mich ausschließlich die Preise von 1999 relevant. Andere, spätere preisbildende Faktoren, welcher Art auch immer sie sind, sind nicht relevant.
Gruss eislud