Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Erdgassteuer  (Gelesen 9400 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline toml

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 26
  • Karma: +0/-0
Erdgassteuer
« am: 20. Januar 2007, 11:38:03 »
Habe meine Abrechnung für da letzte Jahr erhalten. Natürlich hat mein Versorger die GAspreise nicht angepasst auf meien Einspruch , jetzt heisst es rechnen. Aber da ist jetzt ein Punkt  beziffert mit Erdgassteuer der noch nie in einer Rechnung erschienen ist, gibt es eine Änderung die ich verpasst habe ?

Offline eislud

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 737
  • Karma: +0/-0
Erdgassteuer
« Antwort #1 am: 20. Januar 2007, 19:04:02 »
@toml
Ich lege den Arbeitspreis und den Grundpreis inclusive Mehrwertsteuer von 16 % vom Beginn meines Sondervertrages im Jahre 1999 zu grunde.
Mehr war damals nicht zu berücksichtigen.

Für die eigene Jahresendabrechnung z.B. für 2006/2007 werde ich keine preisbildenden Fakoren berücksichtigen müssen, die erst nach 1999 entstanden sind. Die aktuelle Erhöhung der Mehrwertsteuer auf 19 % und die Einführung der Erdgassteuer werden sich also in meiner eigenen Jahresendabrechnung nicht finden.
 
Das tue ich in dieser Weise, weil sich aus meinem Sondervertrag meines Erachtens keine wirksame Preisklausel ergibt. Damit sind für mich ausschließlich die Preise von 1999 relevant. Andere, spätere preisbildende Faktoren, welcher Art auch immer sie sind, sind nicht relevant.

Gruss eislud

Offline Cremer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 5.185
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.cremer-kreuznach.de
Erdgassteuer
« Antwort #2 am: 20. Januar 2007, 22:36:17 »
@toml

Mit Erdgassteuer meine Sie jetzt die
- Mehrwertsteuer?
- Mineralölsteuer zur Zeit 0,001840 €/kWh?
- anteilige Mineralölsteuer (Ökosteuer) zur Zeit 0,00366 €/kWh
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline eislud

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 737
  • Karma: +0/-0
Erdgassteuer
« Antwort #3 am: 21. Januar 2007, 12:57:12 »
Energiesteuergesetz (EnergieStG)
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/energiestv/gesamt.pdf

Aus EnergieStG § 2 Abs. 2 Zif. 3 bzw. Abs. 3 Zif. 4 dürfte für jede aus Erdgas gewonnene kWh zwischen 1,39 Cent und 0,55 Cent an Steuern fällig werden.
Das könnte bereits seit 01.08.2006 gelten.  

Für Sondervertragskunden, die ihre Zahlungen aufgrund einer unwirksamen Preisklausel reduzieren, hat das aber regelmäßig keine Auswirkungen - wie bei der MWST auch.

Gruss eislud

Offline toml

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 26
  • Karma: +0/-0
Erdgassteuer
« Antwort #4 am: 23. Januar 2007, 17:01:43 »
Nein es wird in der Rechnung nur von einer Erdgassteuer geschrieben , die am 1.8.2006 beginnt . Muss ich diese einkalkulieren in meine geänderte Jahresabrechnung oder nicht. woher kommt die Erdgassteuer?

Offline Cremer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 5.185
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.cremer-kreuznach.de
Erdgassteuer
« Antwort #5 am: 23. Januar 2007, 21:49:58 »
@toml,

eine Erdgassteuer gibt es nicht.

Fragen Sie den Versorger was er damit meint.

Die Mineralölsteuer und die anteilige (Ökosteuer) Mineralölsteuer.

Lassen Sie sich dies aufsplitten. Andere Versorger wie die SWK machen dies.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline eislud

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 737
  • Karma: +0/-0

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz