Hallo Biene,
also ich denke mal, dass man bezüglich der Mahngebühren wirklich "ruhig schlafen kann", denn was wie gesagt nicht fällig ist, kann auch nicht mit Mahngebühren oder Verzugszinsen etc. belastet werden.
Leider sehen das einige EVU´S trotz vielfachr Bemühungen auch ausgewiesener Rechtsexperten wie "trotzige Kinder" immer noch anders und beharren unbelehrbar auf Ihrer Meinung.
Auch gut !
Wie lautet ein alter und weiser Spruch : "Was schert es die alte Eiche, wenn Ihn ein Hund anpinkelt..." In diesem Fall ist der natürliche bildlich gemeinte Hund sicher das EVU.
Also locker bleiben ! :wink:
Gruß
Free Energy