moin moin,
da ich in absehbarer Zeit auch Umziehen werde, gehe ICH dann so vor
Das unterschriebene Sondervertragsangebot wird zusammen mit einem Widerspruch nach §315 an den Versorger zurückgesendet. Da ich keinen billigen Preis bestimmen kann, wird gleichzeitig die Zahlung auf mein extra Sparbuch angekündigt.
Sieh auch BGH X ZR 60/04
"Erst die vom Gericht neu festgesetzten niedrigeren Tarife sind für den Kunden verbindlich, und erst mit der Rechtskraft dieses Gestaltungsurteils wird die Forderung des Versorgungsunternehmens fällig und kann der Kunde in Verzug geraten (BGH, Urt. v.24.11.1995 - V ZR 174/94, NJW 1996, 1054; MünchKomm./Gottwald, BGB, 4. Aufl., § 315 Rdn. 49; Palandt/Heinrichs, BGB, 64. Aufl., § 315 Rdn. 17;Staudinger/Rieble, aaO Rdn. 276); erst von diesem Zeitpunkt an besteht mithin eine im gerichtlichen Verfahren durchsetzbare Forderung des Versorgungsunternehmens."
Einem neuen Preis werde ich vorher nicht zustimmen, denn dann hätte ich mir den gesamten Widerspruch bisher sparen können.
Mit Gruß vom
Pelikan