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Autor Thema: Ärger mit Westfalengas  (Gelesen 6071 mal)

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Offline armer kleiner Wicht

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Ärger mit Westfalengas
« am: 12. September 2006, 22:38:06 »
Hallo  :roll:
bin hier neue und erhoffe mir durch euch Hilfe.
Habe mir im letzten Jahr ein kleines Fachwerkhaus gekauft auf dessen der Voreigentümer ein Unterirdischen Gastank besaß.Da das Haus zwei Jahre leer stand und nicht bewohnt war,Vertrag war ausgelaufen es wurde nur die Tankmiete und ein neuer Vertrag für ein Jahr abgeschlossen.Im April 2006 ist dieser mit dem Voreigentümer ausgelaufen.
Kurz darauf stand ein ‚’Mann’’von Westfalengas vor meiner Tür und drängte mich mit ihnen ein Vertrag abzuschließen ansonsten würden sie den Gastank abholen.
Habe mich schnellstmöglich im Internet umgesehen und da ich ein wenig rechnen kann ...
war mir klar das ich mir einen eigenen Tank kaufe ...
Wo ist das Problem?
Westfalengas
Westfalengas holt sich seinen Gastank nicht ab und blockiert meinen Einbau eines neuen Tanks ... die sind der Ansicht ich solle ihnen ihren Tank freibuddeln!!!
Was kann ich tun?
Mein Problem ... Anwälte wollen auch ihr Geld ....

Würde mich über Ratschläge freuen
Armer kleiner Wicht
               
 :(

Offline Ready XL

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Ärger mit Westfalengas
« Antwort #1 am: 13. September 2006, 10:05:55 »
@ armer, kleiner Wicht

... zur eigentlichen Problematik, daß Westfalen den Tank nur abholen will wenn der freigeschaufelt ist, kann ich nicht viel dazu sagen. Hier ist am besten ein RA gefragt.

Daß Westfalen derartige Methoden anwendet überrascht mich nicht, bin selber Kunde von diesem S..haufen.

Was mich aber interessiern würde, was hat Dir denn der Vertreter von Westfalen für einen Grundpreis und was für einen Kubikmeterpreis genannt, als der vor Deiner Tür stand.

Antwort auch gerne über PN.

Gruß
Ready XL

Offline Cremer

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Ärger mit Westfalengas
« Antwort #2 am: 13. September 2006, 16:24:23 »
@armer kleiner Wicht,

zunächst sind Sie hier im falschen Forum, ich vberschiebe den Thread nach Flüssiggasbörse.

Ich würde denen eine Schriftlichen Termin zur Abholung inkl. freibaggern setzen und mich rechtsanwaltschaftlich beraten lassen, wie man weiter vorgeht.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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gerd@cremer-kreuznach.de

 

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