@hellblaueszebra
Erfahrungsgemäß ist es so, dass derjenige, der einen Anwalt beauftragt hat, nichts weiter hört.
Wer keinen Anwalt beauftragt hat, bekommt ggf. eine ca. 60seitige Anspruchsbegründungsschrift eines hochspezialisierten Kollegen zugestellt.
Wenn man dann erst einen Anwalt sucht, kann es passieren, dass man "abgewimmelt" wird, weil sich ein solches Mandat angesichts des Aufwandes für keinen nicht regelmäßig mit der Materie befassten Kollegen rechnet. Das wird aber keiner so sagen. Die Kollegen sind dann gerade überlastet, stehen vor dem Jahresurlaub oder sonst etwas, was der Mandatsübernahme entgegen steht.
Deshalb ist es ggf. sinnvoll, bereits jetzt einen Anwalt einzuschalten, der den Widerspruch einlegt und fortan auch prozessbevollmächtigt bleibt, dann auch später dabei ist, wenn es überhaupt weitergehen sollte.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt