@Cremer
Mustertextbaustein Nr. 74 (immer wieder zu verwenden)
\"
Man sollte es nicht an der Erhöhung festmachen, sondern diese lediglich zum Anlass nehmen, den jeweils erhöhten Preis, bestehend aus Grund- und Arbeitspreis insgesamt als unbillig zu rügen.
Also nicht der Erhöhung widersprechen, sondern den jeweils erhöhten Preis, bestehend aus Arbeits- und Grundpreis insgesamt als unbillig rügen und sich gem. § 315 BGB auf dessen Unverbindlichkeit berufen.
Dann wird deutlich, dass das auch, soweit es sich nicht um individuell vereinbarte Preise handelt, losgelöst von einer Preiserhöhung möglich ist (BGH Urt. v. 30.04.2003, VIII ZR 278/02 und v. 05.02.2003, VIII ZR 111/02; OLG Karlsruhe, Urt. v. 28.06.2006, 7 U 194/04).
Das Wort \"Erhöhung\" ist geeignet, die Gerichte zu irritieren.\" Mustertextbausteine kann man auf dem eigenen Rechner speichern oder altmodisch auf einem Zettel notieren und von diesem abschreiben und an geeigneter Stelle gebetsmühlenartig in Forumsbeiträgen verwenden.
Ist dann nicht soviel Arbeit.....
Nur noch Preisbasis 8/2004 verwenden, weil EWE und andere bereits zum 01.09.2004 die Preise erstmals erhöhten. Bitte
merken, ggf. auf einen Zettel schreiben.
@Tom7000
Sie werden nicht umhin kommen, sich vertiefter mit dem Thema zu befassen, um zu wissen, was Sie da überhaupt vorhaben.
Neukunde Gas = Pech gehabt?Billigkeitskontrolle von Gaspreisen (Stand)Dann werden Sie auch erkennen, dass es Ihnen schlicht unmöglich ist, selbst einen angemessenen Preis zu ermitteln.
Das brauchen Sie aber auch gar nicht.
Man sollte als Verbraucher auch nicht so tun, als sei man dazu in der Lage.Dies könnte einem in einem gerichtlichen Verfahren auf die Füße fallen.
Die Formulierung in dem Musterbrief erscheint deshalb nicht angebracht.
Was ist der nach meinem Kenntnisstand die angemessenene ermittelte Preisermittlung?
Diese Frage an sich, zeigt schon auf, dass es die Kenntnis, die da vorgetäuscht/ vorgeschützt werden soll, gar nicht gibt.Es
muss gar kein Musterbrief verwendet werden.
Man
kann auch ein individuelles Schreiben, das auf die eigene Situation zugeschnitten ist, verwenden.
Nur sollte man dabei Obacht geben, dass alle Essentials enthalten sind.
Mustertextbaustein 75
Man rüge die Gesamtpreise, bestehend aus Grund- und Arbeitspreis als unbillig und unverbindlich und zahle hiernach nur noch die Rechnungsbeträge und Abschlagszahlungen unter Vorbehalt, die sich bei Zugrundelegung der Preise 8/04 und des Verbrauches aus der letzten Jahresverbrauchsabrechnungen ergben und teile dies detaillliert dem Versorger mit.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt