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Autor Thema: Ordnungsgemäße Stromrechnung gem. § 42 Abs. 6 EnWG  (Gelesen 15222 mal)

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Offline Christian Guhl

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Ordnungsgemäße Stromrechnung gem. § 42 Abs. 6 EnWG
« Antwort #15 am: 09. Juni 2006, 13:30:34 »
Nachdem ich mich bei Eon-Avacon über die nicht transparente Stromrechnung beschwert hatte und gleichzeitig die Energieaufsicht eingeschaltet hatte, habe ich nun Antworten bekommen:
Eon-Avacon : "Bitte teilen Sie uns mit gegen welchen Paragraphen des EnWG
unsere Rechnungen verstoßen sollen ?"
Bundesnetzagentur: "Wir vermögen keinen Verstoß gegen § 42 EnWG zu erkennen.Wir stimmen zu, daß die Abrechnung der Stadtwerke Wittenberge
ein höheres Maß an Transparenz aufweist."
Das war´s. Alles bleibt bleibt beim alten.Transparenz ist nicht gewünscht
(von den Versorgern)und kann vom Kunden auch nach dem EnWG nicht eingefordert werden.

Offline RR-E-ft

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Ordnungsgemäße Stromrechnung gem. § 42 Abs. 6 EnWG
« Antwort #16 am: 09. Juni 2006, 13:42:05 »
@Christian Guhl

Wer wird denn zu früh resignieren?

Die Bundesnetzagentur ist m.E. nicht zuständig.

Man sollte sich an die Energieaufsichtsbehörde beim Landeswirtschaftsministerium wenden.

Der Verbraucher muss anhand der Verbrauchsabrechnung und der genehmigten und veröffentlichten Stromnetzentgelte die reale Möglichkeit haben, einzuschätzen, um wieviel die Strompreise bei sinkenden Netzentgelten zu senken sind, welche Überzahklungen in der Vergangenheit resultieren.

Das geht nur über die notwendige Transparenz der Rechnung.

Das Thema dürfte auch für die Wirtschaftsministerkonferenz immer wieder aktuell sein:

http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=15032


Ursache für die seit Jahren steigenden Preise, unter denen Privathaushalte und Unternehmen gleichermaßen leiden, sei der fehlende Wettbewerb, sagte Jurk. Er appellierte an die Verbraucher, die Netzentgelte genau mit den genehmigten Preisen zu vergleichen. "Es muss mehr Transparenz geben. Was im Telekommarkt an Wettbewerb möglich ist, muss es auch im Strommarkt geben", sagte Jurk.


Die Verbraucherverbände sollte sich deshalb gemeinsam an die Wirtschaftsministerkonferenz wenden, um für eine weitere Klärung zu sorgen.



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Christian Guhl

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Ordnungsgemäße Stromrechnung gem. § 42 Abs. 6 EnWG
« Antwort #17 am: 09. Juni 2006, 19:51:30 »
@RR-E-ft
An die Energieaufsicht in Hannover hatte ich mich zunächst gewandt.
Von dort wurde mir mitgeteilt, daß meine Beschwerde zuständigkeitshalber
an die Bundesnetzagentur weitergeleitet wurde.

Offline Christian Guhl

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Ordnungsgemäße Stromrechnung gem. § 42 Abs. 6 EnWG
« Antwort #18 am: 26. Juni 2006, 20:33:29 »
Heute Anruf von der Bundesnetzagentur :
Ich möchte das Schreiben , in dem Eon-Avacon behauptet, die Rechnung wäre von der BNA genehmigt, ihnen einmal zufaxen.Man möchte Eon-Avacon zu einer Stellungnahme auffordern, warum solch falschen Aussagen gemacht werden.

Offline RR-E-ft

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Ordnungsgemäße Stromrechnung gem. § 42 Abs. 6 EnWG
« Antwort #19 am: 26. Juni 2006, 20:47:36 »
@Christian Guhl


Da wird sich E.ON Avacon aber über die entsprechende Post freuen. :shock:

Man muss sich eben nicht (mehr) mit irgendwelchen Erklärungen abspeisen lassen. :D  

Es muss ein Ende haben, dass Versorger so tun, ihre oft krude Argumentation sei amtlich bestätigt.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
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Offline Fidel

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Ordnungsgemäße Stromrechnung gem. § 42 Abs. 6 EnWG
« Antwort #20 am: 26. Juni 2006, 22:23:31 »
Moin:

@Christian Guhl

Hätten Sie nicht Lust, Ihre Schreiben in dieser Sache hier wiederzugeben? Dann könnten sich andere Leser des Forums ihren EVU gegenüber auch entsprechend betätigen.

Gruß
Fidel

Offline Christian Guhl

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Ordnungsgemäße Stromrechnung gem. § 42 Abs. 6 EnWG
« Antwort #21 am: 28. Juni 2006, 19:23:39 »
@Fidel
Hier der Schriftverkehr (verkürzt)
03.05. An :  Niedersächsisches Umweltminsterium - Energieaufsicht
"Durch das neue EnWG sollen die Stromrechnungen transparenter gemacht werden.Wie ich feststellen muß, lassen die Stromrechnungen von E.on-Avacon jegliche Transparenz vermissen.Ich bitte um Ihr Eingreifen."
03.05. An : E.on - Avacon
"Ihre Stromrechnung weist nicht die geforderte Transparenz nach § 42 Abs.6 EnWG auf. Bitte um Stellungnahme."
08.05. Von : Niedersächsisches Umweltministerium - Energieaufsicht -
Schreiben vom 03.05. an die Bundesnetzagentur abgegeben.
17.05. Von : E.on-Avacon
"Unsere Rechnungsstellung wurde von der BNA genehmigt."
19.05. An : E.on-Avacon
"Bitte um Vorlage eines Beleges für die behauptete Genehmigung."
19.05. An : Bundesnetzagentur
"Eon-Avacon teilte mir, die Rechnungen wären von Ihnen genehmigt.
Entspricht dies den Tatsachen ?"
23.06. - Anruf der BNA
"Bitten um Zusendung des Schreibens in dem die Genehmigung behauptet wird.Wollen Avacon zur Stellungnahme auffordern."
So war der Werdegang. Schade, das man jetzt nicht erfährt, wie es weitergeht !
Die BNA teile mir noch mit, daß die Vorschriften in § 42 Abs.6 Mindestvorschriften seien. Die von mir als Muster beigefügte Abrechnung der Stadtwerke Wittenberge würde gern als Anregung im Rahmen von regelmässigen Überprüfungen aufnehmen.[/b]

Offline RR-E-ft

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Ordnungsgemäße Stromrechnung gem. § 42 Abs. 6 EnWG
« Antwort #22 am: 29. Juni 2006, 11:41:58 »
@Christian Guhl

Wenn es sich Mindestvorschriften handelt und die BNA nun die Rechnungen der Stadtwerke Wittenberge als Referenz für Kontrollen aufgreifen möchte, wurde doch schon viel bewirkt.

Denn es ist klar geworden, dass eine weit größere Transparenz möglich ist. Diese sollten die Verbraucher von den Versorgern auch einfordern.

Hinsichtlich der Transparenz von Netzentgelten gegenüber Verbrauchern siehe auch die Ausführungen im Urteil des LG Mönchengladbach zu Gaspreisen.




Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
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Offline Christian Guhl

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Ordnungsgemäße Stromrechnung gem. § 42 Abs. 6 EnWG
« Antwort #23 am: 08. August 2006, 18:56:13 »
Heute lag ein Schreiben von Eon-Avacon im Briefkasten. Ich dachte, daß nach langer Zeit mal wieder eine Mahnung fällig ist. Aber nein, ein Entschuldigungsschreiben ! Es wäre ein Irrtum gewesen, daß man mir mitgeteilt hat, die Stromrechungen wäre von der BNA genehmigt !
Als Entschädigung für Zeit und Porto würde man mir 10,-€ gutschreiben.
Da hat es wohl ein gewaltiges Donnerwetter der Netzagentur gegeben.

Offline RR-E-ft

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Ordnungsgemäße Stromrechnung gem. § 42 Abs. 6 EnWG
« Antwort #24 am: 08. August 2006, 19:53:40 »
Sog. Irrtümer haben kurze Beine oder kleine Füße.

 

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