Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Einhaltung von Fristen  (Gelesen 5740 mal)

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Offline HarryS

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Einhaltung von Fristen
« am: 25. April 2006, 22:34:17 »
Ich habe gegen die Gas- und StrompreiserhöhungenWiderspruch eingelegt unter Hinweis auf § 315 gem. den bekannten Empfehlungen. Mein Versorger hat mir schon mehrfach Mahnungen zugeschickt mit der Ankündigung ein gerichtliches Mahnververfahren  einzuleiten. Bisher ist das allerdings nicht geschehen. Meine Frage ist nun: Was passiert, wenn ich gerichtliche oder andere Schreiben mit gesetzten Fristen erhalte, die ich wegen 2 oder 4 wöchiger Urlaubsabwesenheit nicht einhalten kann? Gibt es in derartigen Fällen automatisch eine entsprechende Fristverlängerung, oder habe ich wegen Nichteinhaltung der Frist von vornherein verloren.
Hat diesbezüglich jemand Erfahrung? Für einen Rat bin ich sehr dankbar.
Vielen Dank im Voraus und viele Grüße.
HarryS

Offline Cremer

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Einhaltung von Fristen
« Antwort #1 am: 25. April 2006, 22:40:01 »
@HarryS,

Ihr Versorger hat siech das Mahnverfahren vorbehalten.

Passiert ist aber eben bisher nichts!

Und es wird auch nicht passieren, glauben Sie mir!

Deshalb werden Sie auch keine Friten versäumen bezgl. Urlaub, es gibt da auch die aufschiebene Wirkung.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline RR-E-ft

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Einhaltung von Fristen
« Antwort #2 am: 26. April 2006, 02:27:30 »
@Cremer

Was macht Sie so sicher, dass nicht massenhaft als Testballons Mahnbescheide verschickt, dann nach Widerspruch jedoch nicht weiterverfolgt werden?

Mahnbescheide werden wie Mahnungen und Sperrandrohungen oft schon automatisch erstellt und elektronisch beantragt.

Wie die EDV manchmal zu "Missverständnissen" führt, ist hinlänglich bekannt.

@Harry S.

Siehe hier:
Mahnbescheid und Urlaub ===> Postbevollmächtigten ernenne

Das Thema gerichtliches Mahnverfahren wurde schon umfangreich diskutiert.




Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline HarryS

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Einhaltung von Fristen
« Antwort #3 am: 27. April 2006, 23:46:27 »
@ Cremer und Fricke
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort

@ Fricke
Habe Ihre Empfehlung gelesen. Würde mich gern an einen Anwalt des Netzwerkes des Bundes der Engieverbraucher wenden. Ich bin im Raum Hannover ansässig. Der nä. "Netzwerker" ist lt. Anwaltsverzeichnis leider erst in 33378 Rheda-Wiedenbrück. Können Sie mir in lokaler Umgebung einen Fachanwalt benennen?

Würde mich über eine (positive) Antwort sehr freuen.
Viele Grüße

HarryS

Offline RR-E-ft

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Einhaltung von Fristen
« Antwort #4 am: 28. April 2006, 12:00:02 »
@HarryS

Fachanwälte also solche gibt es für Energierecht nicht, nur spezialisierte Kollegen, z.B.

http://www.immobilienverwalter-nrw.de/pdf/forumvii/Vortrag_MagJur_Eike_Brodt.pdf


Diese Kanzlei führt gerade das Verfahren wegen der Gaspreise der Stadtwerke Hannover am dortigen LG. Auch das Gaspreisurteil des LG Mannheim geht auf deren Konto.

Fragen Sie ggf. dort nach und bestellen Sie den Kollegen schöne Grüße von mir.

Ggf. berichten Sie vom Fortgang der Sache mit Ihrem Versorger hier im Forum.



Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline HarryS

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Einhaltung von Fristen
« Antwort #5 am: 02. Mai 2006, 10:45:58 »
@Fricke

Besten Dank für Ihre schnelle Antwort. Werde mit der empfohlenen
Kanzlei in Kontakt treten. Über den weiteren Verlauf werde ich ggfs.
berichten.

Viele Grüße
HarryS

Offline HarryS

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Einhaltung von Fristen
« Antwort #6 am: 26. Juli 2006, 00:02:46 »
@Fricke

Bin mittlerweile aus dem Urlaub zurück. Es ist zwar eine weitere Mahnung eingegangen, die an den RA weitergeleitet wurde, aber sonst ist nichts passiert. Mein RA teilt mir nun mit, daß er z.Zt. aufgrund der Anfrage zahlreicher Kunden eine Sammelklage zum Thema Gas vorbereitet und stellt mir anheim, daran teilzunehmen. Ist es für mich vorteilhafter daran teilzunehmen oder einfach abzuwarten, was der Versorger macht?
Das Thema Strom wird in der Sammelklage nicht behandelt. Das wäre dann also ohnehin ein sep. Vorgang. Was würden Sie mir raten?

Für Ihre Antort schon im Voraus besten Dank.
Viele Grüße

HarryS

Offline RR-E-ft

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Einhaltung von Fristen
« Antwort #7 am: 26. Juli 2006, 11:14:22 »
@HarryS.

Ihr Anwalt rät Ihnen etwas und erhält für diesen Rat auch eine Vergütung.
 
Wenn es sich um die Hannoveraner Kollegen handelt, die auch das Urteil des OLG Karlsruhe erstritten haben, würde ich mich bei diesen mit der Sache gut aufgehoben fühlen.

Lassen Sie sich also bitte von Ihrem Anwalt beraten.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline HarryS

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Einhaltung von Fristen
« Antwort #8 am: 27. Juli 2006, 17:07:13 »
@ Fricke

Besten Dank für die schnelle Antwort. Werde Ihrer Empfehlung folgen.

Viele Grüße
HarryS

 

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