Hallo zusammen,
ich habe nach der Ankündigung der Badenova, die Preise zum 01.01.07 zu erhöhen, natürlich postwendend widersprochen (mache ich übrigens schon seit Oktober 2004 so) und nur eine Preiserhöhung akzeptiert, die dem erhöhten MWSt.-Satz entspricht.
Heute kam nun das Antwortschreiben, in dem die Badenova auf zwei Landgerichtsurteile verweist. Ein LG soll die Anwendbarkeit des § 315 BGB vollständig verneint haben. Ein anderes LG soll dessen Anwendbarkeit grundsätzlich bejaht haben, aber eine mögliche Verpflichtung des Versorgers zur Offenlegung der Kalkulation auf einen sehr geringen Mindestumfang reduziert haben. Hiernach wäre es völlig ausreichend, wenn der Versorger den bloßen Nachweis erbringen würde, dass die Preissteigerung durch entsprechende Bezugskostenerhöhungen gerechtfertigt seien.
Eine nähere Präzisierung (welches LG, Datum der Entscheidung oder Az.) fehlt in dem Schreiben. Es gibt lediglich noch den Hinweis, dass in Kürze wohl ein höchstrichterliches Urteil zu erwarten sei.
Wer weiß etwas über die zitierten LG-Urteile? Vielleicht Herr Fricke?
Viele Grüße aus dem sonnigen Südbaden!
nfp