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Autor Thema: Gaspreis im Mini-Tarif von badenova 09/04?  (Gelesen 9491 mal)

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Offline kasper48

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Gaspreis im Mini-Tarif von badenova 09/04?
« am: 21. Juni 2006, 14:42:14 »
Hallo zusammen!

Ich habe jetzt leider doch nochmal eine Frage zur Jahresabrechnung für 2005...

Ich bin erst seit Februar 2005 Kunde von Badenova in Freiburg und habe vor kurzem meine erste Jahresabrechnung erhalten. Im Januar 2006 habe ich jedoch bereits Widerspruch eingelegt.
 Jetzt wollte ich die korrigierte Abrechnung aufstellen, bin aber schon seit einiger Zeit auf der Suche nach den Gaspreisen vom Stand September 2004 im MINI-Tarif! Da ich leider keine alten Abrechnungen habe, kann ich nicht in meinen Unterlagen nachschauen, daher meine Frage:
Hat irgendjemand die alten Mini-Tarife zur Hand?

Bzw.  - und das interessiert mich noch viel mehr - sind die überhaupt notwendig, wenn ich mehr als 6000 kwh verbraucht habe?

Auf der badenova-Seite steht:

"badenova wird für den Verbrauch die Bestabrechnung bei mini und medi durchführen (dies gilt nicht bei Ersatzversorgung)."

und: der mini-Tarif wird empfohlen bei einem Jahresverbrauch bis 6000 kwh.

Ich habe ca. 9000 kwh verbraucht, was ja bedeuten muß, daß der medi-Tarif billiger ist.
Kann ich daher die korrigierte Abrechnung einfach auf den medi-Preisen aufstellen? Beim Stöbern auf der Seite hier habe ich u.a. auch gefunden, daß der Versorger sogar dazu verpflichtet ist, den günstigsten Tarif abzurechnen...

Da ich wie gesagt erst seit Februar letzten Jahres Kunde bin und davor Warmmiete bezahlt hatte, konnte ich meinen Verbrauch zudem nur sehr schlecht abschätzen und habe daher im Zuge des Widerspruchs einfach die letzte Rate der Abschlagszahlungen einbehalten.
Wenn ich die medi-Preise jedoch zugrundelege, bleibt noch viel mehr übrig als die letzte Rate...

Ich weiß, das wurde hier schon zigfach gefragt, aber nur zur Sicherheit:
Ich kann die Restforderung meinerseits an badenova nicht mit den Abschlägen für dieses Jahr verrechnen, oder?
D.h., ich werde für den Restbetrag, den sie mir schulden, Ihnen eine Rechnung stellen müssen??? Oder kann ich das alles auch gleich bleiben lassen, weil ich sowieso keine Chancen habe, das zuviel gezahlte Geld wiederzusehen??

badenova hat inzwischen auch den netten Brief geschickt, daß sie auf die Begleichung der Jahresabrechnung vorerst verzichten, bis die anhängigen Gerichtsverfahren abgeschlossen sind...
Ärgerlich ist, daß die Jahresabrechnung sowieso nur noch 20 Euro war, obwohl ich die letzte Rate schon einbehalten hatte... Ich weiß gar nicht, auf was für einer Basis die Firma meine Abschlagszahlungen beim Einzug festgesetzt hat...

Danke für alle Antworten im Voraus!!

kasper48

Offline Cremer

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Gaspreis im Mini-Tarif von badenova 09/04?
« Antwort #1 am: 21. Juni 2006, 15:00:11 »
@kasper48,

ich kann Ihnen die Tarife Sep. 2004 auch nicht nennen.

Da müßte sich jemand hier melden bzw. suchen Sie unter dem Suchbegriff.

Aber:
Haben Sie eine Nachzahlung? Wenn ja, dann lohnt sich die Rechnerei.

Erstellen Sie Ihre eigne Jahresrechnung auf der Basis Preise Sep. 2004. Sofern eine Nachzahlung zu Ihren gesamten Abschlägen raus kommt, leisten Sie nur diese.  

Haben Sie ein guthaben, dann haben Sie geloost. Der Versorger erstattet Ihnen bestimmt nicht den Betrag
MFG
Gerd Cremer
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Offline Cremer

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Gaspreis im Mini-Tarif von badenova 09/04?
« Antwort #2 am: 21. Juni 2006, 15:04:48 »
@kasper48,
probieren Sie es mal hier

fo: Weitere Infos gibt Peter Fien aus Appenweier unter ? 07805/910845
@http://bioinfo.tg.fh-giessen.de/energieprotest
MFG
Gerd Cremer
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Offline hollmoor

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Gaspreis im Mini-Tarif von badenova 09/04?
« Antwort #3 am: 21. Juni 2006, 15:19:45 »
kasper48

Haben sie keine Nachbarn,Freunde o.Bekannte in der Nähe,die sie fragen können,ob noch Abrechnungen von 2004 vorhanden sind?
Dann hätten sie den Preis von ca.September 2004.Wäre eine Möglichkeit.
Wenn sie überzahlt haben,leider Pech.Dann müssen sie rückfordern,das heißt klagen und davon wird bekanntlich im Einzelfall abgeraten.Oder sie müßten sich einer in ihrer Region evt.zur Zeit vorbereiteten Sammelklage von Bürgerinitiativen o.VZ anschließen,um vielleicht mal die Überzahlung zurück zubekommen.Ob Derartiges zur Zeit in ihrer Region läuft,ist mir jedoch nicht bekannt.Von der Verrechnung wird jedoch von kompetenter Seite abgeraten.Einzelne haben es lt.Forumsbeiträge wohl schon gemacht,aber es ist ein Risiko und jeder muß seine Handlungsweise natürlich selbst verantworten.
Gruß aus der Lüneburger Heide

Offline hollmoor

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Gaspreis im Mini-Tarif von badenova 09/04?
« Antwort #4 am: 21. Juni 2006, 15:29:18 »
kasper48  Ihr erster Tread: http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?p=9352&highlight=#9352

Da sind doch die Preise von 2004,allerdings "mini".
Sie sind doch schon länger Kunde,lt diesem Tread oder wars ein anderer Versorger?
Gruß aus der Lüneburger Heide

Offline kasper48

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Gaspreis im Mini-Tarif von badenova 09/04?
« Antwort #5 am: 21. Juni 2006, 15:33:47 »
Herzlichen Dank für die schnellen Antworten!

Auf der Seite von dem Gasprotest im Südwesten hatte ich auch schon gelesen, aber die Preise für den mini-Tarif nicht gefunden...

Wegen der Nachzahlung:
Ja, ich habe eine Nachzahlung von 20 Euro, die aber auf Basis der aktuellen mini - Preise zustande kam (der Energieversorger hat ja trotz Widerspruch die Jahresabrechnung mit den aktuellen Preisen erstellt).
Auf Basis der alten medi-Preise hätte ich jedoch mehr als die eine letzte Abschlagszahlung einbehalten sollen... Dumm gelaufen, aber immerhin werde ich in Zukunft weniger zahlen als bisher.

Wegen den Preisen im mini-Tarif:
Ich habe auch schon Freunde, Familie usw gefragt, aber entweder wohnen die zur Warmmiete (die Glücklichen) oder sie haben auch den medi-Tarif, weil man da wohl schnell über die Grenze kommt. Sieht man ja bei mir, ich habe im ersten Jahr über die Hälfte mehr verbraucht, als im mini-Tarif empfohlen wird. Allerdings frage ich mich hier schon, warum die badenova auf der website schreibt, daß sie eine Bestabrechnung durchführen wird, und bei mir trotz so einer starken Überschreitung den mini-Tarif anwendet...



Schöne Grüße in den Rest von Deutschland,

kasper48

Offline kasper48

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Gaspreis im Mini-Tarif von badenova 09/04?
« Antwort #6 am: 21. Juni 2006, 15:39:48 »
@ hollmoor:

 :D es gibt nur einen kasper48, aber das sind die medi-Preise von der Abrechnung meiner Mutter, für die ich den ganzen Widerspruchs-Kram auch durchgeführt habe... Die wohnt allerdings nicht in Freiburg direkt und hat daher auch noch einen anderen Gasanbieter.
Meine Postings stammen also von 2 verschiedenen Fällen von Widerspruch, falls das jetzt alles ein wenig verwirrend sein mag  :D .
Meine Wohnung und meine Familie...
Meine Mutter ist ja schon seit Jahren bei dem regionalen Anbieter, da war es kein Problem (zumal sie auf dem Dorf sowieso nicht wirklich wissen, wie sie damit umgehen sollen...), aber bei mir ist es halt dumm gelaufen...

Gruß, kasper48

Offline hollmoor

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Gaspreis im Mini-Tarif von badenova 09/04?
« Antwort #7 am: 21. Juni 2006, 15:43:23 »
Kasper48

Danke für die Richtigstellung,hatte mich sehr gewundert,nu weiß ich Bescheid. :wink:
Gruß aus der Lüneburger Heide

Offline kasper48

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Gaspreis im Mini-Tarif von badenova 09/04?
« Antwort #8 am: 21. Juni 2006, 16:29:32 »
weil es so schön war, gleich noch eine Frage hinterher :-)

... und zwar zu der Nennwärmeleistung:

badenova schreibt auf der website, daß der monatliche Grundpreis im medi-Tarif 11,80 Euro brutto bis einschließlich 15 kw ist; je weitere kW
Nennwärmeleistung fallen 0,55 Euro an.

Auf der Rechnung finde ich nirgends einen Hinweis auf die Nennwärmeleistung?!!!?
Unter der Verbrauchsermittlung steht lediglich:
Ihr Anschlußwert für Erdgas: 24 kW.

Ist das dasselbe?
Würde das jetzt heißen, daß ich bei der Richtigstellung der Abrechnung einen monatlichen Grundpreis von 16,75 Euro unterstellen müßte?

Gruß, kasper48

Offline hollmoor

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Gaspreis im Mini-Tarif von badenova 09/04?
« Antwort #9 am: 21. Juni 2006, 17:30:10 »
kasper48

Genauso ist es! Ihr Gerät hat die max.Nennwärmeleistung von 24 kw.
So wurde wohl auf dem Gasantrag damals,als die Anlage einbaut wurde,
notiert.Die Versorger gehen bei der Berechnung des Grundpreises meist
nach der max.Nennwärmebelastung,nicht nach der tatsächlichen Leistung,aus.(Diese kann durchaus vom Fachmann nach unten,je nach Bedürfnis,eingestellt werden.)
Die max.Nennwärmebelastung müßte aber auch auf dem Typenschild zu sehen sein.
Ist jedoch ärgerlich,wenn man ein Gerät mit hoher Nennwärmebelastung hat,es evt.heiztechnisch garnicht benötigt und dann den damit verbundenen hohen Grundpreis bezahlen muß.
Ist das Gerät in der Wohnung?Und wieviel m2 sind denn zu beheizen?
Gruß aus der Lüneburger Heide

Offline Cremer

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Gaspreis im Mini-Tarif von badenova 09/04?
« Antwort #10 am: 21. Juni 2006, 21:10:10 »
@hollmoor,

hier in KH wird von den SW auch akzeptiert, wenn der Heizungsinstallateur die Nennleistung beschränkt und dies dann mitteilt, also z.B. nicht 24 KW sondern nur 21KW, wenn diese ausreichend sein sollen.
MFG
Gerd Cremer
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Offline hollmoor

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« Antwort #11 am: 21. Juni 2006, 21:44:34 »
@Cremer

Schön,dass es auch Ausnahmen gibt.Bei uns wird es auch abgelehnt.
Wir zahlen nach max.Nennwärmebelastung.

Aber bei den Mietobjekten ist es ja egal,wie die Anlagen ausgelegt sind,
(100 % Angstzuschlag eingerechnet,obwohl wahrscheinlich meist nicht nötig)die Mieter zahlen ja.
Gruß aus der Lüneburger Heide

 

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