Hallo zusammen!
Ich habe jetzt leider doch nochmal eine Frage zur Jahresabrechnung für 2005...
Ich bin erst seit Februar 2005 Kunde von Badenova in Freiburg und habe vor kurzem meine erste Jahresabrechnung erhalten. Im Januar 2006 habe ich jedoch bereits Widerspruch eingelegt.
Jetzt wollte ich die korrigierte Abrechnung aufstellen, bin aber schon seit einiger Zeit auf der Suche nach den Gaspreisen vom Stand September 2004 im MINI-Tarif! Da ich leider keine alten Abrechnungen habe, kann ich nicht in meinen Unterlagen nachschauen, daher meine Frage:
Hat irgendjemand die alten Mini-Tarife zur Hand?
Bzw. - und das interessiert mich noch viel mehr - sind die überhaupt notwendig, wenn ich mehr als 6000 kwh verbraucht habe?
Auf der badenova-Seite steht:
"badenova wird für den Verbrauch die Bestabrechnung bei mini und medi durchführen (dies gilt nicht bei Ersatzversorgung)."
und: der mini-Tarif wird empfohlen bei einem Jahresverbrauch bis 6000 kwh.
Ich habe ca. 9000 kwh verbraucht, was ja bedeuten muß, daß der medi-Tarif billiger ist.
Kann ich daher die korrigierte Abrechnung einfach auf den medi-Preisen aufstellen? Beim Stöbern auf der Seite hier habe ich u.a. auch gefunden, daß der Versorger sogar dazu verpflichtet ist, den günstigsten Tarif abzurechnen...
Da ich wie gesagt erst seit Februar letzten Jahres Kunde bin und davor Warmmiete bezahlt hatte, konnte ich meinen Verbrauch zudem nur sehr schlecht abschätzen und habe daher im Zuge des Widerspruchs einfach die letzte Rate der Abschlagszahlungen einbehalten.
Wenn ich die medi-Preise jedoch zugrundelege, bleibt noch viel mehr übrig als die letzte Rate...
Ich weiß, das wurde hier schon zigfach gefragt, aber nur zur Sicherheit:
Ich kann die Restforderung meinerseits an badenova nicht mit den Abschlägen für dieses Jahr verrechnen, oder?
D.h., ich werde für den Restbetrag, den sie mir schulden, Ihnen eine Rechnung stellen müssen??? Oder kann ich das alles auch gleich bleiben lassen, weil ich sowieso keine Chancen habe, das zuviel gezahlte Geld wiederzusehen??
badenova hat inzwischen auch den netten Brief geschickt, daß sie auf die Begleichung der Jahresabrechnung vorerst verzichten, bis die anhängigen Gerichtsverfahren abgeschlossen sind...
Ärgerlich ist, daß die Jahresabrechnung sowieso nur noch 20 Euro war, obwohl ich die letzte Rate schon einbehalten hatte... Ich weiß gar nicht, auf was für einer Basis die Firma meine Abschlagszahlungen beim Einzug festgesetzt hat...
Danke für alle Antworten im Voraus!!
kasper48