Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: StromGVV  (Gelesen 5848 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline gerhard23

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 3
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
StromGVV
« am: 23. Juni 2007, 17:36:25 »
Hallo zusammen,

ich habe einen Sondervertrag mit meinem Stromlieferanten, Abschluss März 2004, Vertragslaufzeit 12 Monate, Verlängerung jeweils 12 Monate.
Kann ich aufgrund der StromGVV, §20, nun mit einer Frist von einem Monat kündigen oder muss ich meinen Vertrag auf jeden Fall bis März 2008 erfüllen?

Vielen Dank und Gruß
Gerhard

Offline eislud

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 737
  • Karma: +0/-0
StromGVV
« Antwort #1 am: 23. Juni 2007, 21:45:05 »
@gerhard23

laut § 1 StromGVV regelt die Verordnung Allgemeine Bedingungen für Haushaltskunden in der Grundversorgung und für Kunden in der Ersatzversorgung. Sie findet keine Anwendung auf Haushaltskunden außerhalb der Grundversorgung (Sonderverträge).

Sofern der Versorger selbst behauptet, dass die StromGVV auch auf seine Sonderverträge Anwendung findet, könnte man versuchen, ihn beim Wort zu nehmen und gemäß § 20 StromGVV kündigen.

Versuch:
- Schriftlich nachfragen, ob die StromGVV für den Vertrag gilt.
- Wenn die Bestätigung eingeht, dann entsprechend StromGVV § 20 (das auch im Kündigungsschreiben so schreiben) kündigen und um Bestätigung der Kündigung bitten.

Eine hohe Erfolgswahrscheinlichkeit gebe ich einem solchen Vorgehen nicht. Jedoch schadet ein Versuch auch nicht.

Ich gehe davon aus, dass die Vertragsbedingungen, also 12 Monate ..., hier zum Tragen kommen. Sie werden hier regelmäßig nur dann früher aus dem Vertrag herauskommen, wenn Sie umziehen.

Eine große Hilfe war das sicherlich nicht  :(

Gruss eislud

Offline gerhard23

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 3
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
StromGVV
« Antwort #2 am: 24. Juni 2007, 09:36:08 »
Danke Eislud,

jede kompetente Antwort wie diese ist eine Hilfe. Wie verhält es sich, falls auch mein Stromlieferant, wie vielfach zu lesen ist, noch dieses Jahr eine Tarifanhebung vornimmt?
Habe ich dann nicht ein Sonderkündigungsrecht?

Danke und Gruß
Gerhard

Offline eislud

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 737
  • Karma: +0/-0
StromGVV
« Antwort #3 am: 24. Juni 2007, 12:07:13 »
@gerhard23

meines Erachtens besteht nicht grundsätzlich ein Sonderkündigungsrecht für diesen Fall. Ein Solches könnte nur aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Versorgers hervorgehen. Es ist häufig bei den Preisanpassungsklauseln zu finden.

Vielleicht mal in den AGB nachsehen.
Wer ist denn der Versorger?

Gruss eislud

Offline gerhard23

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 3
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
StromGVV
« Antwort #4 am: 24. Juni 2007, 12:28:30 »
Hallo Eislud,

der Lieferant ist die ESWE-Versorgungs AG, Partner der Thüga Grupp, in Wiesbaden. Ich habe in den ergänzenden Bestimmungen zu meinen Vertrag tatsächlich einen Absatz \'Preisänderungen\' gefunden. Dieser besagt, dass bei Preisanhebungen, ausser Steuern und Konzessions-abgaben, ein Sonderkündigungsrecht zum gleichen Datum, also zum Datum der Preisanhebung, gilt. So widersinnig das klingt, müsste ich mich also über eine Preisanhebung sehr freuen. Dies würde mir bei einem Anbieterwechsel ca. 200.- Euro/Jahr einsparen.

Danke nochmals für Ihre Hilfe.

Gruß
Gerhard

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz