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Autor Thema: Stadtwerke Wittenberge  (Gelesen 15746 mal)

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Offline RR-E-ft

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Stadtwerke Wittenberge
« am: 25. April 2006, 16:48:04 »
Wegen 500 Kunden, welche § 315 BGB eingewandt haben, haben sich die Stadtwerke des Themas in ihrer "Rohrpost" angenommen:

http://www.stadtwerke-wittenberge.de/html/rohr012006.pdf

Das Urteil des LG Heilbronn wird etwas verknappt wiegdergegeben, der Billigkeitsnachweis nicht erbracht.

Angeblich sind die Bürger die Eigentümer und müssten deshalb also selbst einen Gaspreis bestimmen.

Aber wurden sie überhaupt gefragt?

Die Beteiligungsverhältnisse getalten sich doch etwas komplexer. Und selbsredend besteht ein Anspruch auf möglichst preisgünstige Versorgung.


Vorbildlich ist die Darstellung der thermischen Abrechnung des Gasbezuges.

Als vorbildlich kann auch die Transparenz bei den Stromrechnungen bezeichnet werden, auch wenn die Angaben zu EEG- und KWK- Umlagen nicht überzeugen müssen.

Wesentlich ist jedoch, dass die Netzentgelte vollkommen nachvolziehbar gesondert ausgewiesen werden.

Stromkunden, deren Rechnungen noch nicht so aussehen, sollten sich mit Hinweis auf § 42 Abs. 6 EnWG an den Versorger und die zuständige Energieaufsichtsbehörde wenden, um zukünftig eine solche Transparenz sicherzustellen.

Die Beteiligungsverhältnisse/ Lieferbeziehungen gestalten sich wie folgt:

http://www.wemag.com/unternehmen/profil/beteiligungen.php#wittenberge

http://www.wemag.com/unternehmen/profil/vattenfall.php

HGW HanseGas ist bundesweit bekannt als:

http://www.eon-hanse.com/web/portal/user/content/page.html;jsessionid=0ae1041e2ee1d8dcf95f8634459eac71d4449d5f51c5?famid=476

http://www.eon-hanse.com/web/portal/user/content/page.html;jsessionid=0ae1041e2ee1d8dcf95f8634459eac71d4449d5f51c5?famid=476

http://www.stadtwerke-elmshorn.de/


Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline gas-wucher

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Stadtwerke Wittenberge
« Antwort #1 am: 25. April 2006, 18:05:17 »
Fast alle Stromrechnungen halten sich an § 42 Abs. 6

Fast keine Gasrechnung; für Gasrechnungen gibt es leider im EnWG kein Pendant, obwohl in Anhang A sowohl dies in der EU-Elektrizitäts- als auch in der EU-Gasrichtlinie gefordert wird.

Dies sollte von der EU-Kommission bemängelt werden

Offline RR-E-ft

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Stadtwerke Wittenberge
« Antwort #2 am: 25. April 2006, 18:15:48 »
@gas-wucher

Sowohl E.ON Thüringen als auch die Stadtwerke Jena scheinen zur Erstellung einer  einer ordnungsgemäßen Stromrechnung nicht in der Lage....

Die Netzentgelte für den Gassektor werden nun erstmals festgelegt, oft gab es bisher keine.

Insbesondere sind in den Strom-NNE alle Entgelte für vorgelagerte Netzebenen (Verteil-, Regional- und Übertragungsnetz enthalten).

Solche kannte man beim Gas wohl bisher nicht.

Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass jetzt ausgewiesene Netzentgelte korrigiert werden müssten.


http://www.ewi.uni-koeln.de/content/e266/e563/e1122/Gutachten-VV-Gas_ger.pdf

Durch die Regulierung der Strom-NNE bei den ÜNB und REVU könnte es auch bei den NNE der letzten Netzbetreiber noch zu signifikanten Änderungen kommen.

Wer dabei mit sinkenden NNE rechnet, hat kein Interesse an der exakten Ausweisung auf den Rechnungen, weil die Kunden dann alsbald mit Rückforderungen daherkommen könnten, vgl. Säcker, RdE 2006, 65 ff.

Das ist wohl der Grund dafür, warum man sich hier so schwer tut.

E.ON Thüringen verweist aktuell darauf, ihre Abrechnungssoftware (SAP- ISU) könnte es nicht leisten.

Wer´s glaubt.....


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Cremer

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Stadtwerke Wittenberge
« Antwort #3 am: 25. April 2006, 18:40:14 »
@fricke,

ab wann besteht denn die Pflicht, die Preise schön säuberlich getrennt zu nennen?
MFG
Gerd Cremer
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Offline RR-E-ft

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Stadtwerke Wittenberge
« Antwort #4 am: 25. April 2006, 18:44:02 »
@cremer

Ab Dezember 2005. Das sollten wir jedoch ggf.  bei Grundsatzfragen weiter diskutieren, nämlich hier:

Ordnungsgemäße Stromrechnung gem. § 42 Abs. 6  EnWG


Diesen Thread sollten wir  den Stadtwerken Wittenberge vorbehalten, die sich hier ggf. selbst einmal äußern möchten.



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Schwalmtaler

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Stadtwerke Wittenberge
« Antwort #5 am: 26. April 2006, 09:09:32 »
Guten Morgen,

habe doch noch eine Verständnisfrage zur vorbildlichen Abrechnung aus Wittenberge:

Ist die Strombeschaffung/-erzeugung im Arbeitspreis Vertrieb enthalten?

Sollte nicht auch der reine Vertriebsteil (u.a. Werbung etc.) und der reine Beschaffungspreis getrennt werden?

Grüße aus Schwalmtal

Offline RR-E-ft

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Stadtwerke Wittenberge
« Antwort #6 am: 26. April 2006, 11:55:50 »
@Schwalmtaler

Hier der falsche Thread für diese Diskussion, s.o.

Der Beschaffungspreis muss wie die Marketingkosten in den Vertriebsanteil einfließen.

Schließlich bedarf es keiner Webung für die Netze und es ist auch nicht einzusehen, warum andere Stromlieferanten (Netznutzer) die Werbung ihres Wettbewerbers mitfinanzieren sollten. In der Vergangenheit soll es insoweit zu Unregelmäßigkeiten gekommen sein:

http://www.zeit.de/2003/18/E-Strom?page=1

Der reine Stromvertrieb steht im Wettbewerb.
Zu den Strombeschaffungskosten zu Großhandelspreisen sind Marktinformationen vorhanden.

Diese Preisbestandteile brauchen nicht weiter aufgeschlüsselt zu werden, weil sie das Kerngeschäft eines jeden Stromlieferanten im Wettbewerb sind.

Bei einer Billigkeitskontrolle von Gesamtpreisen kann es anders aussehen. Das ist jedoch keine Frage der Transparenz der Abrechnung.

Reine Vertriebspreise ließen sich ggf. marktüblich vergleichen, weil dabei anders als im Netz keine regionalen Unterschiede Bedeutung erlangen können.

Der Strombeschaffungsmarkt ist bundesweit geöffnet. Im Vergleich zu den Stromerzeugungskosten wird der Strom vom Erzeugeroligopol sehr teuer verkauft.

Siehe auch hier:
http://www.energieverbraucher.de/de/Energiebezug/Strom/Stromwirtschaft/Stromerzeugungs__kosten/site__1091/



 

Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

 

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