Vertragsfirmen führen regelmäßig in ihrer Werbung an, dass sie immer und kurzfristig liefern können. Direkt oder auch indirekt unterstellen sie den freien Lieferanten, dass diese nicht denselben Service bieten könnten.
Verwunderlich nun, dass hier ein Vertragslieferant seiner Lieferverpflichtuing nicht nachkommt!
Erdtank:
NAtrülich ist das ein juristischen Problem. Ich gehen davo aus, dass man einen Erdtank nicht so einfach auszugraben hat, wenn der Vertrag gekündigt wird. Schließlich handelt es sich dabei sehr ift um kein leichtes Unterfangen. Die Bebauung ist dichter geworden, der GArten angelegt, gepflastert und und und....
Ich bin mir auch sicher, dass kein Mensch einen solchen Erdtankvertrag unerschreiben würde, wäre er sich all dieser Dinge bewußt.
Nehemen sie Kontakt mit dem Bund für Energieverbraucher auf. Dort erhalten sie sachkundigen Rat und unter Umständen auch Hilfe bei der rechtlichen Durchsetzung z.B. eines Vorkaufrechtes für den Tank.
Guten Erfolg!
Berichten sie weiter über den Hergang
H. Watzl