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Autor Thema: 10 Jahres-Mietvertag ohne Verpflichtungsklausel!  (Gelesen 5971 mal)

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Offline Lazarus

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10 Jahres-Mietvertag ohne Verpflichtungsklausel!
« am: 23. April 2004, 18:08:23 »
Hallo!
Ich habe vor 4 Jahren, als ich den Tank erhielt einen der typischen Knebelverträge bekommen.

Darin habe ich die Klausel, dass ich meinen Bedarf nur über die Firma xxxx decken darf einfach gestrichen.

Dann habe ich den Vertrag unterschrieben und der Firma xxxx zugeschickt.

Die haben haben ihn so wie er war gegengezeichnet und mir meine Ausfertigung zurückgeschickt.

Also ist auf dem Original, was Firma xxxx hat und auf meinem Durchschlag die Klausel gestrichen, aber die Unterschrift von Firma xxxx.

So wie ich für jede meiner Unterschriften verantwortlich bin, müsste Firma xxxx auch für ihre Unterschrift verantworlich sein - ob sie meine Streichung übersehen haben oder nicht!

Wie mag das nun rechtlich aussehen? Kann ich nun auch noch nach dem BGH Urteil frei tanken?

Ein freier Lieferant hat mir schon abgesagt, da er \"Angst\" hatte, mich in so einem Fall zu beliefern.

Hat jemand einen Rat oder eine Idee?

Grüße
Lazarus

Offline Watzl

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10 Jahres-Mietvertag ohne Verpflichtungsklausel!
« Antwort #1 am: 25. April 2004, 20:37:26 »
Dass ein freier Lieferant bei einem solchen Vetrag vorsichig ist, ist verständlich, wenn man etwas Hintergrundinfos darüber hat, wie man seitens der Vertragsfirmen gegen diese Lieferanten vorzugehen versucht, wie man sie mit Anwälten und Gewerbeämtern bedrängt. Der kleinste Fehltritt wird dort nicht verziehen!

Also kläeren sie bitte erst ihren Vertrag. Lassen sie sich die geänderten Bedingungen (Vertragsklauseln) von der Firma schriftlich bestätigen, schaffen sie so Rechtssicherheit für sich und ihren freien Lieferanten.

Es gibt jedoch berechtigte Zweifel daran, ob die Vertragsfirma zu den von ihnen geänderten Klauseln stehen wird. Tut sie das, dann ehrt sie das!

Berichten sie über den weiteren Verlauf.

Einen schöenen Abend noch

Herbert Watzl

Offline Lazarus

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10 Jahres-Mietvertag ohne Verpflichtungsklausel!
« Antwort #2 am: 08. Mai 2004, 23:26:27 »
So....habe das ganze mal einem Anwalt gegeben, um seine Einschätzung der Lage zu hören..........mal sehen..........ich poste demnächst mal, was der gesagt hat.

Grüße
Lazarus

Offline Lazarus

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10 Jahres-Mietvertag ohne Verpflichtungsklausel!
« Antwort #3 am: 22. September 2004, 17:37:35 »
na bitte....geht doch!

Jeder ist für seine Unterschrift verantwortlich!

Offline heinbloed

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10 Jahres-Mietvertag ohne Verpflichtungsklausel!
« Antwort #4 am: 23. September 2004, 20:36:03 »
Mein Glueckwunsch!

 

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