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Autor Thema: Preisklausel im Liefervertrag  (Gelesen 5723 mal)

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Offline barbbeit

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Preisklausel im Liefervertrag
« am: 29. Juli 2004, 08:12:14 »
momentan haben wir nicht das Geld einen neuen Tank zu kaufen (Abtransport des gekündigten und Aufstellung eines neuen Tanks sind schon teuer genug!); wir haben einen Lieferanten gefunden, der uns ein ganz günstiges Angebot für einen Miettank mit Lieferabkommen unterbreitet hat mit der Zusage, dass wir den Tank nach 1 oder zwei Jahren abkaufen können. Das lass ich mir selbstverständlich schriftlich geben. Der Lieferant hat uns eine monatliche Miet-  und Wartungspauschale angeboten; ich möchte aber die Wartung weglassen (muss ich noch mit ihm abklären).
Wie kann ich mich preislich absichern? Der angebotene Gaspreis mit Liefervertrag ist (logischerweise) recht günstig; der Gaslieferant verspricht mir natürlich, dass dies so bleibt; aber wie kann ich mich im Vertrag absichern? Welche Klausel müsste hierzu in den Liefervertrag?
Bin durch T.. ein gebranntes Kind und hab sämtliches Vertrauen in die Lieferanten verloren  :?

Offline Watzl

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Preisklausel im Liefervertrag
« Antwort #1 am: 30. Juli 2004, 21:57:38 »
Vergessen sie das alles mit den Verträgen. Werden sie aus ihren Erfahrungen mit T..... klug.
Kaufen sie sich einen eigenen Tank und tun und lassen sie, was sie wollen, sprich kaufen sie das Gas wann und wo und zu welchen Preis sie wollen. Freiheit wird in unserem Lande groß geschrieben. Die Verprechen der Lieferanten können sie alle in Beton gießen, weil sie den Vetrag, den sie sich vorstellen nicht bekommen werden. Der Köder \"Erstbefüllungspreis\" fängt immer noch täglich viele unglückliche Fische. Gehören sie nicht dazu!

Vorschlag: Setzen sie einen Vertrag auf, in dem genau das steht, was sie wollen.Gehen sie damit zum Vertragshändler und lassen diesen unterschreiben. Dann haben sie das, was sie wollen.

Berichten sie unbedingt hier im Forum darüber.

Sie wären dann der erste, dem das gelingt.

Für die Preisklausel würde ich vorschlagen wählen sie als Referenzpreis den Preis, den sie hier beim Bund für Energieverbraucher erfahren können.

Guten Efolg

H. Watzl

Offline HARRY POTTER

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Preisklausel im Liefervertrag
« Antwort #2 am: 04. August 2004, 20:40:30 »
Zitat von: \"Watzl\"
Vergessen sie das alles mit den Verträgen. Werden sie aus ihren Erfahrungen mit T..... klug.
Kaufen sie sich einen eigenen Tank und tun und lassen sie, was sie wollen, sprich kaufen sie das Gas wann und wo und zu welchen Preis sie wollen. Freiheit wird in unserem Lande groß geschrieben. Die Verprechen der Lieferanten können sie alle in Beton gießen, weil sie den Vetrag, den sie sich vorstellen nicht bekommen werden. Der Köder \"Erstbefüllungspreis\" fängt immer noch täglich viele unglückliche Fische. Gehören sie nicht dazu!

Vorschlag: Setzen sie einen Vertrag auf, in dem genau das steht, was sie wollen.Gehen sie damit zum Vertragshändler und lassen diesen unterschreiben. Dann haben sie das, was sie wollen.

Berichten sie unbedingt hier im Forum darüber.

Sie wären dann der erste, dem das gelingt.

Für die Preisklausel würde ich vorschlagen wählen sie als Referenzpreis den Preis, den sie hier beim Bund für Energieverbraucher erfahren können.

Guten Efolg

H. Watzl


Zitat
momentan haben wir nicht das Geld einen neuen Tank zu kaufen


aha  :roll:  achja und welcher Lieferant wird schon Verträge unterschreiben, die ihm der Kunde vorsetzt  :wink:

Offline Watzl

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Preisklausel im Liefervertrag
« Antwort #3 am: 05. August 2004, 00:04:39 »
Wer, wie überall sonst in der Republik, auf einem freien Markt einkauft, der braucht keinen Vertrag. Das ist der Witz an der ganzen Geschichte.
Als Häuslebauer weiß ich natürlich, dass jeder finzierte Euro ein teurer Eu ist. Aber das Gas über Jahre hinweg immer teurer einzukaufen als bei freien Händlern, das rechnet sich schon gar nicht.

H. Watzl

Offline DanyplusSahne

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Preisklausel im Liefervertrag
« Antwort #4 am: 17. August 2004, 15:47:11 »
Es gibt aber auch durchaus Anbieter, die Mietverträge ohne Lieferankommen anbieten.

 

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