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Autor Thema: Statusbericht für den Energiegipfel  (Gelesen 2856 mal)

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Offline Floryk

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Statusbericht für den Energiegipfel
« am: 22. März 2006, 12:33:56 »
Der BMWi und der BMU haben den Statusbericht für den Energiegipfel am 3.4.2006 \"Energieversorgung für Deutschland\" veröffentlicht.

http://www.bmwi.de/Redaktion/Inhalte/Pdf/E/energiegipfel-statusbericht,property=pdf,bereich=bmwi,sprache=de,rwb=true.pdf

Auf der Seite 31 ist anschaulich dargestellt, wie sich der Preis, den die Gaskunden zu zahlen haben inhaltlich zusammensetzt. (32 % Bezugskosten)

Seite 30 enthält die Feststellung:
\"Im europäischen Vergleich liegen die Gaspreise für
Haushaltskunden in Deutschland im Mittelfeld. Günstiger sieht es dagegen bei den industriellen Gaspreisen aus, die im vergangenen Jahr zu den niedrigsten in Europa zählten.\"


Das bedeutet wohl eindeutig auch, dass die Großabnehmer geringere Preissteigerungen in Kauf nehmen mussten, als die \"Klein\"-verbraucher. Letztere müssen wohl den erhöhten Preis bezahlen um die Preise für die Großabnehmer zu subventionieren.

Zudem wird ausgeführt:

\"Die inländischen Gaspreise sind seit Ende 2004 im Gefolge der Ölpreissteigerungen stark gestiegen. Ursächlich hierfür ist insbesondere die in langfristigen Gasimportverträgen enthaltene Gaspreisgleitklausel, die eine Preisbildung nach dem Anlegbarkeitsprinzip vorsieht. Dieses bewirkte, dass der Grenzübergangswert für importiertes Erdgas vom Dezember 2004 bis Dezember 2005 um rund 45 % anstieg. Die steigenden Importpreise wiederum führten zu Gaspreissteigerungen im Inland. Zudem hat diese Preisentwicklung zu umfassenden wettbewerbsrechtlichen Überprüfungen der Kartellbehörden geführt, deren Ergebnisse allerdings noch nicht feststehen.\"


Das Prinzip des anlegbaren Gaspreises geht davon aus, dass der Gaspreis, den der Endverbraucher zu zahlen hat, gegenüber den Preisen, die für alternative Energieträger auf dem Wärmemarkt zu leisten sind, wettbewerbsfähig sein muss. Dieser wettbewerbsfähige Gaspreis errechnet sich aus den verbrauchsgebundenen Kosten bei Verwendung der günstigsten Konkurrenzenergie. Von diesen werden die Kapital- und Betriebskostendifferenz, sowie die Differenz sonstiger Kosten zwischen Gasanlage und der Anlage des Substitutionsenergieträges abgezogen.
Die nicht rechenbaren Vorteile bei der Nutzung von Erdgas werden hinzu addiert und die nicht rechenbaren Nachteile subtrahiert. Dies wird nun durch die benötigte Gasmenge pro Jahr geteilt. Das Ergebnis ist der anlegbare Gaspreis.

(Quelle: http://www.hausarbeiten.de/faecher/hausarbeit/vwl/17646.html)

Floryk

Offline RR-E-ft

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Statusbericht für den Energiegipfel
« Antwort #1 am: 22. März 2006, 13:48:33 »
Der Gaspreisvergleich der EU- Kommision hinsichtlich der steuer- und abgabenbereinigten Erdgaspreise in den verschiedenen Sektoren führt zu deutlich anderen Ergebnissen.

Man darf die deutsche Gaswirtschaft selbstredend redlicherweise nur einem Vergleich aussetzen, soweit sie die Preise selbst beeinflussen kann und das sind nun einmal nur die steuer- und abgabenbereinigten Preise.

Für den Rest trägt der Staat die Verantwortung.

Und man darf auch noch nicht auf prozentuale Steigerungen abstellen, sondern auf absolute Preiserhöhungen. Dies gilt für die Erdgasimportpreise ebenso wie für die Verbraucherpreise.

Mögen diese auch prozentual gleich gestiegen sein, so ist die Differenz zwischen diesen doch wohl gestiegen.

Und gerade darin liegt das Erklärungsbedürftige.

Alles andere wären wohl Vergleiche zwischen Äpfeln und Birnen.


Zum anlegbaren Gaspreis müsste noch einmal jemand erklären, wie sich dies mit Rücksicht auf die Verpflichtung zu preisgünstiger Versorgung zum kostenorientierten Preis verhalten soll.....

Dies würde ja bedeuten, dass für einen Ort jedweder Verorger/ Vorlieferant wohl den gleichen Preis zu nehmen hätte.....

Wettbewerb?!!!

Nach dem System weder zum Gas, noch untereinander.

=> Anlegbarkeit ablegen !

Vollkommen fraglich ist dabei auch, wie sich somit die Preisspreizung bis zu 40 Prozent erklären lassen sollte.

Es hat ersichtlich auch noch kein Versorger vor Gericht erklärt, wie er etwa seinen \"anlegbaren Preis\" konkret ermittelt habe.

Es handelt sich wohl auch dabei um ein gaswirtschaftliches Mysterium.



Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

 

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