@cremer
In diesem Fall würde man doch \"vertragsbrüchig\". Schließlich sollte doch der Versorger davon ausgehen können, dass der Kunde weiss, worauf er sich einlässt. Der Versorger hat dann immerhin einen unterschriebenen Vertrag mit seinen aktuellen Bedingungen in der Hand. Diesen Vertrag hinterher anzufechten, stelle ich mir rechtlich nicht unproblematisch vor. Immerhin hatte man die Bedingungen mit seiner Unterschrift akzeptiert (auch wenn man kaum eine andere Wahl hatte ...)
Anders wäre es m.E. lediglich bei einer Versorgung über den allgemeinen Tarif. Dort muss man sich sicher nicht bedingungslos dem Diktat des Versorgers fügen und man hatte auch nichts entsprechendes unterschrieben.
Hier ist der Preis also ggf. von Anfang an strittig. Einzig das Recht des Kunden und die Pflicht des Versorgers auf eine (preiswürdige) Energieversorgung bringen beide in ein Rechtsverhältnis.
Anders wäre es indesss nur, wenn man gezwungenermaßen eine Vereinbarung unterschreibt, weil man Gefahr läuft, Nachteile zu erleiden (z.B. der Gasversorger den Hausanschluss verweigert oder den Gaszähler nicht einbaut, bis der Baukostenzuschuss nicht entrichtet wurde... etc).
Für alle, die einen neuen Vertrag unterzeichnen müssen, eine schwierige Situation: Sondervereinbarung unterschreiben und die Bedingungen akzeptieren oder nach Allgemeinem Tarif versorgen lassen und sich einer noch höheren Forderung des Versorgers gegenüberzustehen.
Auch ich wäre an einer Information zu einen \"Dritten Weg\" interessiert ...
Mit freundlichen Grüßen
Monaco