Hallo, da es doch sehr mühsam ist, sich als Nicht-Jurist mit allen Urteilen und deren Interpretation auseinanderzusetzen habe ich hier einige Fragen, die ich gerne beantwortet haben möchte:
1.) Habe ich es richtig verstanden, dass nach den neuesten Urteilen die Versorger nicht dazu verpflichtet werden können, Ihre Kalkulationen im Gesamten offenzulegen? Das steht m.E. im Widerspruch zu dem Standard-Schreiben aus dem Jahr 2007, das genau dies fordert!
2.) Widerspreche ich weiterhin grundsätzlich dem Gesamtpreis aufgrund der Unbilligkeit oder nur noch dem Gas-Verrechnunspreis (KWh)?
3.) Wenn die Gasunternehmer kartellrechtlich aufgefordert werden Rückerstattungen zu leisten und dies im Idealfall auch tun, was bedeutet das dann für die laufenden Einspruchverfahren? Muss ich dann zahlen, oder gibt es weiterhin eine rechtiche Grundlage für den Einspruch und wenn ja welche?
4.) Wie sind die Gasversorger denn untereinander varbandelt?
5.) Wo finde ich denn die Übersicht der zur Untersuchung anstehenden Versorger und wie erfahre ich die Ergebnisse der Verfahren?
6.) Mein Versorger, die Rheinhessische fordert bis 28.12.08 ca. 960,- € Nachzahlung, davon sind 233,- € aus den Vorjahren. Ich muss hier schnellstmöglich reagieren (Widerspruch und Festlegug der Abschläge für 2009), deshalb bitte ich um eine zügige Rückmeldung und Hilfestellung.
p.s.: Wie verhält es sich eigentlich mit der Prozesskostenbeihilfe, habe ich es richtig verstanden, dass ich dafür als Mitglied einen Zusatzbeitrag aufwenden muss, oder bin ich als Mitglied automatisch auch Beihilfeberechtigt?