Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Hilft der Prozesskostenfonds auch bei Flüssiggasbeziehern?  (Gelesen 8633 mal)

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Offline Laza

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Hallo an alle und besonders die Moderatoren!

Ich habe ja vor der Preiserhöhung zu wiedersprechen! Weiterhin habe ich keinen Einzeltank sondern bin an einem Gemeinschaftstank mit einem Rohrnetz verbunden!
Meine Frage nun: Da ja der Bund d. Energieverbraucher gegen meinen Anbieter wegen seiner Preisklausel vor Gericht schon zwei mal gewonnen hat (Berufung läuft) stellt sich für mich nun die Frage, ob ich bei einer Klage meines Anbieters auf den Prozesskostenfonds des BdE zählen kann?
Bin Mitglied des Bundes d. Energiev. und habe auch in den Fonds eingezahlt!

Leider erwähnt der Bund nur Erdgaskunden aber keine Flüssiggaskunden. Dann wäre der Beitrag ja für die Katze!
Wie man ja dem Forum entnehmen kann, bin ich nicht der einzige sondern es gibt noch mehrere wie z. B. Odin, Ready XL die das gleiche Problem haben.
Laza

Offline Odin

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Hilft der Prozesskostenfonds auch bei Flüssiggasbeziehern?
« Antwort #1 am: 28. Januar 2006, 17:32:08 »
Hallo Laza. Versuch bitte alles in eimem Thema unterzubringen und nicht
immer ein Neues aufmachen. Damit auch andere wissen um was es geht.
Es ist nur schade, dass wir \"Neulinge\" gegenseitig unser Leid klagen aber
kein \"Mod\" oder jemand mit erfahrung uns einen Rat gibt. Ich dachte,
dafür ist dieses Forum da. :!:
Ich habe es auch bei der Anwaltshotline probiert aber da wird man nur hingehalten,ohne Erfolg weitergeleitet und soll es dann später noch einmal probieren. \"\"Hallo\"\", für 1,86€ die Minute,das nenn ich Abzocke!! :evil:
Dem Bund beizutreten zögere ich noch denn man liest immer nur über
Erdgas, selten was über Flüssiggas und wenn, dann nur mit dem Tip,
den Anbieter zu wechseln. Geht bei uns natürlich nicht, ich sage nur
\"Gemeinschaftstank\"
MfG

Offline Watzl

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Hilft der Prozesskostenfonds auch bei Flüssiggasbeziehern?
« Antwort #2 am: 30. Januar 2006, 21:01:18 »
Nachgefragt:

weshalb sollte ein Wechsel bei einem Gemeinschaftstank nicht gehen?

Leider ist es so, dass so mancher Hausverwalter seine Arbeit zwar perima erledigt, im Bereich Flüssiggas aber denn abgedroschenen Standpunkt vertritt, dass das eben eine teuere Sache sei.

Mehr Information würde auch hier sehr angebracht sein.

Gemeinschaften müssen nicht VERTRAGSKUNDEN sein.

In den ölbetriebenen Miets- und Eigentumshäusern muss da ja auch nicht sein.

H. Watzl

Offline Odin

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Hilft der Prozesskostenfonds auch bei Flüssiggasbeziehern?
« Antwort #3 am: 31. Januar 2006, 21:20:51 »
Wie soll ich den Anbieter wechseln :?: Ich hänge an seinem Rohrnetz
mit dran. Der Gemeinschaftstank ist weiss ich wo. Die einzige Möglichkeit
wäre, dass ich mir einen eigenen Tank in den Garten stelle. Was mit einer
Menge Erdarbeiten ( auch Kosten) verbunden wäre. Ich bin gerade fertig
mit bauen und das Geld ist knapp. Hinzu käme die Kosten für den Rückbau
des alten Anbieters!
Ich habe letzte Zeit sehr viel mit lesen in diesem Forum und auf der Homepage verbraucher.de verbracht und festgestellt, dass das Konzept
mit Gemeinschaftstank und Flüssiggas noch keine klaren rechtlichen Aussagen aufweisst!
Bin trotzdem für jeden Tipp dankbar. :wink:
MfG

Offline Laza

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Hilft der Prozesskostenfonds auch bei Flüssiggasbeziehern?
« Antwort #4 am: 06. Februar 2006, 13:13:44 »
Hallo!

Hintergrundinformation:

Der Gemeinschaftstank steht auf einem etwas abgelegenen Feld. Alle angeschlossenen Einfamilienhäuser sind über ein Rohrnetz mit diesem verbunden und haben jeder für sich einen Einzelvertrag.

Demnach die gleichen Voraussetzungen wie bei Erdgas = Rohrnetz über welches die Kunden mit dem Anbieter verbunden sind und alle haben einen Einzelvertrg! Beide könnten sich für einen eigenen Öltank bzw. Flüssiggastank entscheiden jedoch ist dies mit enormen Kosten verbunden.

Alle in meinem Ort die diesen Anbieter haben, zahlen den gleichen Preis und erhalten die gleichen Erhöhungen (Bei Erdgas doch genauso!). Das Problem ist, dass keiner den Preis verhandeln kann da über die Preisanpassungklausel dem Anbieter das Recht zugestanden wird die Preise bei gestiegenen Beschaffungskosten an die Verbraucher weiter zu geben (wie bei Erdgas!). Da ich jedoch festgestellt habe, dass mein Anbieter die Preise von Ort zu Ort prozentual unterschiedlich anhebt, könnte man nachweisen, dass hier nicht nur die Beschaffungspreise weiter gegeben werden sondern auch Gewinne mitgenommen werden.

Aus den oben erwähnten Gründen bin ich der Auffassung, dass der Prozesskostenfonds auch mir zusteht, da die gleichen Eigenschaften wie bei Erdgas vorliegen.

Gruß

Laza

Offline Watzl

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Hilft der Prozesskostenfonds auch bei Flüssiggasbeziehern?
« Antwort #5 am: 06. Februar 2006, 15:14:52 »
Hier der Text zu diesem Fond.
Nachzulesen auch üer folgenden LINK

http://www.energienetz.de/pre_cat_2-id_131-subid_983-subsubid_1166__.html



Bund der Energieverbraucher richtet Prozesskostenfonds ein


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Zehn Euro für Ihre Sicherheit: Der Prozesskostenfonds
Der Bund der Energieverbraucher hat ein Sonderkonto eingerichtet, um im Fall von Gerichtsverfahren oder einer drohenden Versorgungseinstellung den betroffenen Vereinsmitgliedern die Gerichts- und Anwaltskosten zu erstatten.

Der Prozesskostenfonds übernimmt die notwendigen Gerichts- und Anwaltskosten,

wenn Sie von Ihrem Versorger auf Zahlung verklagt werden,
oder wenn Ihnen die Einstellung der Versorgung konkret angedroht wird,
weil Sie als Privatkunde Ihre Gas- oder Stromrechnung entsprechend unserer Empfehlungen gekürzt haben und
wenn Sie, bevor Sie auf Zahlung verklagt oder von Versorgungseinstellung bedroht wurden zehn Euro auf das Sonderkonto: Konto 105 813 772, BLZ 574 601 17, VR-Bank Neuwied eingezahlt haben und die Zahlung nicht länger als ein Jahr zurückliegt und
das Sonderkonto die entsprechende Deckung aufweist.
Der Prozesskostenfonds hat nicht den Charakter einer Rechtsschutzversicherung, sondern es handelt sich um eine vom Bund der Energieverbraucher für seine Mitglieder organisierte Solidargemeinschaft. Durch den Prozesskostenfonds gewinnen alle teilnehmenden Verbraucher einen besseren Schutz und können ihre Interessen mit höherer Sicherheit durchsetzen. Der Fonds beteiligt sich auch an Sachverständigenkosten entsprechend den verfügbaren Mitteln.

Und so wird’s gemacht:

Zehn Euro auf das Sonderkonto einzahlen oder per Einzugsermächtigung: Anruf unter 02224-9227-0 oder per email info@energieverbraucher.de abbuchen lassen (gilt für 12 Monate)
Wenn Versorgungseinstellung mit konkreten Datum angedroht oder Zahlungsklage gegen Sie erhoben wird: Zusage über Deckung gemäß Stand des Sonderkontos beim Verein einholen.
Anwalt beauftragen.

Der Bund der Energieverbraucher hat 10.000 Euro auf das Sonderkonto eingezahlt!

Offline Watzl

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Hilft der Prozesskostenfonds auch bei Flüssiggasbeziehern?
« Antwort #6 am: 06. Februar 2006, 15:16:35 »
Hallo Laza,

was ist passiert? Wurde ihnen Hilfe aus dem Fond ausgeschlagen?
Weshlab die Beschwerde?


H. Watzl

Offline Laza

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Hilft der Prozesskostenfonds auch bei Flüssiggasbeziehern?
« Antwort #7 am: 07. Februar 2006, 13:01:18 »
Hallo!

Nein ausgeschlagen nicht direkt! Aber der Fonds bezieht sich auf Erdgaslieferungen und eben nicht auf Flüssiggas.

Aber jetzt hat mir eine sehr nette Dame vom Bund zugesichert, man würde dies nochmal überprüfen, da ja das System bei Gemeinschaftstanks und Erdgas ziemlich ähnlich ist.

Also ich melde mich sobald ich eine Antwort erhalte.

Gruß

Laza

Offline Laza

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Hilft der Prozesskostenfonds auch bei Flüssiggasbeziehern?
« Antwort #8 am: 07. Februar 2006, 13:03:22 »
P.S.

Meine Beiträge sollen keinesfalls als Beschwerde sondern als Frage verstanden werden.  :D
Bisher habe ich mit dem Bund keine Probleme gehabt.

Bis dann

Laza

Offline Laza

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Hilft der Prozesskostenfonds auch bei Flüssiggasbeziehern?
« Antwort #9 am: 20. Februar 2006, 20:38:29 »
Hallo alle zusammen!

Wie schon oben erwähnt habe ich vor ca. 2 Wochen den Bund d. E. angerufen und nachgefragt, ob der Prozesskostenfonds auch  Gemeinschaftstankkunden wie bei mir und den vielen anderen in diesem Forum hilft.
Und jetzt habe ich die Antwort bekommen und weis nicht ob das ein Witz zum Karneval :?:  sein soll.

Man sandte mir doch tatsächlich den Beitrag aus dem aktuellen Energiedepesche zum Thema Flüssiggaspreise und Preisklauseln zu und verwies darauf, dass ich als Mitglied für schlappe 50,00 Euros  :shock: meinen Vertrag überprüfen lassen könnte. :?:  

Also das kann ich auch und sogar für 0,00 Euros:
1. Ja mein Vertrag hat eine unwirksame Klausel.  
2. Ja ich kann der Erhöhung widersprechen.

Habe bei meiner Ausbildung in Recht aufgepasst und viel über dieses Thema gelesen usw..

Aber warum geht man auf mein Frage, ob mir der Fonds bei einem Rechtsstreit hilft, nicht ein? Ich habe auch in den Prozesskostenfonds eingezahlt und es wäre sehr viel leichter einen starken Partner hinter sich zu haben, falls mein Lieferant mich wegen des Widerspruchs verklagt bzw. die Versorgung einzustellen droht. Ein Wechsel zu anderen Anbietern ist mit enormen Kosten verbunden. Erdgaskunden darf ja wegen des Widerspruchs auch nicht ein Abbau der Gasanlage und Neuinstallation eines Ölbrenners zugemutet werden.
Der Bund rät doch zum Widerspruch genau wie den Erdgaskunden aber darüber hinaus will er seinen Mitgliedern (zumindest Flüssiggaskunden) nicht zur Seite stehen.  :cry: Stattdessen rät er Anwälte zu kontaktieren damit man sich bestätigen lässt, dass man Widerspruch einlegen kann.

Ich werde jetzt den Vorstand anschreiben und auf Anwort warten. Wenn man diesen Beitrag beim Bund liest, und dann meinen Brief erhällt, wird man zumindest dort wisssen, wer sich hinter  \"Laza\" verbirgt, aber das ist jetzt egal. Ich denke, dass dieses Forum auch für Kritik am Bund d. E. ist und auch dieser über seine Pflichten gegenüber seinen Mitgliedern sich bewusst werden sollte. Entweder er steht zu seinen Ratschlägen und Vorschlägen oder er verkricht sich und lässt die Mitglieder im Stich.

To be continued.....

Gruß euer momentan wütender  :twisted:  :evil:

Laza

Offline Odin

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Hilft der Prozesskostenfonds auch bei Flüssiggasbeziehern?
« Antwort #10 am: 20. Februar 2006, 21:14:49 »
Es ist nicht alles Gold was glänzt :idea:
Auch der\" Bund\" will auf unsere Kosten was verdienen. :evil: Und so schliest sich der Kreis der Abzocke! :!:

Offline Watzl

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Hilft der Prozesskostenfonds auch bei Flüssiggasbeziehern?
« Antwort #11 am: 20. Februar 2006, 22:01:44 »
So ganz verstehen ich diese Geschichte mit LAZA nicht.
Natürlich ist es angebracht, seine Meinung zu äußern, gerade auch wenn man sich nicht ordentlich behandelt fühlt.
Ich hoffe, die Verantwortlichen im Bund der Energieverbraucher können   hier alle Zweifel aus der Welt schaffen.

Im Forum aber haben pauschale Vorwürfe, wie ABZOCKE nichts verloren.
Der Bund der Energieverbraucher ist keine Wohlfahrtsorganisation. Die Mitarbeiter dort wollen, wie wir alle, durch ehrliche Arbeit ihr Geld verdienen. Der Eindruck oder der Vorwurf, sich auf Kosten der Mitgieder bereichern zu wollen, darf so nicht herbeigeredet werden. Dafür gibt es keine Grundlage.

Für den Bereich Flüssiggas kann man jedoch mit Fug und Recht behaupten, dass ohne den Bund der Energeiverbraucher viele Flüssiggaskunden noch mehr im Regen stehen würden, als sie es schon tun.

Also die Kirche bitte im Dorf lassen, sachlich bleiben und mit vernünftiger Schärfe vorgehen.

Andere Foren sind an solchem Gelabere zugrunden gegangen.


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Warum sollen Flüssiggaskunden von der Prozesskostenhilfe ausgeschlossen sein?

H. Watzl

Offline Odin

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Hilft der Prozesskostenfonds auch bei Flüssiggasbeziehern?
« Antwort #12 am: 22. Februar 2006, 21:11:19 »
Was gibt es da nicht zu verstehen? Laza hat zwei Probleme. Einmal ist
er Flüssiggaskunde und zum Zweiten, wird er über einen Geimeinschafts-tank versorgt. Übrigens, genau wie ich! Im Forum,bzw auf den Seiten des
Bundes findet man zu dieser Konstalation kaum Aussagen und wenn,
dann sind sie sehr schwammig :!: Es geht hauptzächlich um Erdgas-
kunden oder bei Flüssiggas, welche mit einzelnem Tank.
Laza sucht einfach Hilfe oder einen Rat, bevor er bei seinem Versorger auf die Barikaden geht. Dafür muss er, trotz Mitgliedsbeitrag, \"\"extra\"\"
bezahlen :!:  :cry:
Zum Thema \"\"Abzocke\"\" gibt es noch zu sagen, dass der Bund eine
Anwaltshotline anbietet für \"schlappe\" 1.80€/min und man wird nur hin
gehalten :!:  :evil:
Ich kann Laza nur empfehlen und so werde ich es auch machen, auf das Verfahren von Ready XL zu warten! Er ist der Vorreiter für uns
\"\"Geimeinschaftstank-Flüssiggaskunden\"\" :wink:

 

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