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Autor Thema: EnBW - Erdgaskunden, wohin geht der Preis?  (Gelesen 4702 mal)

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Offline mauszuhaus

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EnBW - Erdgaskunden, wohin geht der Preis?
« am: 24. Januar 2006, 21:45:50 »
Was macht die EnBW derzeit mit ihren Gaskunden? Sie schraubt die Tarife unerbittlich in die Höhe. Bei mir persönlich zeichnet sich eine Preiserhöhung von 42% ab, gerechnet von Dezember 2004 bis April 2006.

Meine Frage an alle Mitleidensgenossen:  wie sieht es bei Euch aus? Könnt Ihr vielleicht mal zusammenfassen, welche Tariferhöhungen seit Ende 2004 eingetroffen sind?

PS: die Gaspreis-Protestgruppe Stuttgart bereitet eine Sammelklage gegen die EnBW vor. Wenn Ihr mehr wissen wollt, einfach fragen.

Grüße rundrum von
Ralf Maus
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Offline Cremer

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EnBW - Erdgaskunden, wohin geht der Preis?
« Antwort #1 am: 24. Januar 2006, 22:55:05 »
@mauszuhaus
wenn die klage nicht sehr gut vorbereitet wird, kann man das vergessen.

nur mit der richtigen anwaltlichen vertretung laest sich dies regeln


Gruss Cremer
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline Monaco

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EnBW - Erdgaskunden, wohin geht der Preis?
« Antwort #2 am: 25. Januar 2006, 13:27:30 »
@mauszuhaus

Warum wollen Sie denn klagen?

Wenn Sie weiterhin nur die Preise vom Herbst 2004 bezahlen, hat doch für Sie gar keine Preiserhöhung stattgefunden. Und die bisher gezahlten Beträge stehen Sie doch ihrem Versorger zu.
Möglicherweise möchte aber Ihr Versorger mehr Geld. Dann soll er auch klagen. Immerhin ist er dann in der Nachweispflicht. Bedenken Sie bitte, dass eine eigene Klage auch \"nach hinten\" losgehen könnte.

Also gehen Sie am Besten wieder aus der Offensive. Denn Sie sind nicht am Zug ...



Mit freundlichen Grüßen

Monaco.

Offline RR-E-ft

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EnBW - Erdgaskunden, wohin geht der Preis?
« Antwort #3 am: 25. Januar 2006, 18:16:13 »
@Monaco

Wo eine große Beteiligung zur Solidarisierung des Risikos und eine gute Vorbereitung gewährleistet ist (aber auch nur dort), sollte nun beim Landgericht geklagte werden, um den Verbrauchern die Ungewissheit zu nehmen und auch den Amtsgerichten zu zeigen, dass die maßgeblichen Fragen schon andernorts in der Klärung sind.

Wenn man selbst nicht klagt, tun es vielleicht andere und man nimmt selbst nicht unmittelbar am Erfolg teil.


Gefahren sehe ich persönlich bei den Amtsgerichten, wo die Richter daran interessiert sind, einen Fall schnell zu erledigen und sich möglichst nicht umffasend mit komplexer Rechtsmaterie und Tatsachenstoff zu befassen.

Deshalb müssen die Landgerichte angerufen werden, die ggf. in Kammerbesetzung entscheiden, was vorteilhaft ist, weil sechs Augen mehr sehen als zwei.

Zu warnen ist aber vor der Ansicht, man könne eine Sammelklage mal eben auf die Schnelle auf den Weg bringen, ohne sich mit der Materie in tatsächlicher wie rechtlicher Hinsicht vertieft zu befassen.

Schließlich wird in mehrfacher Hinsicht Neuland betreten.

Die Gerichte erleben so etwas bisher äußerst selten und haben deshalb wenig Erfahrung.

Dem kann nur wenig Erfolg beschieden sein, weil auf der anderen Seite nur ausgewiesene Spezialisten zum Zuge kommen, die sich seit Jahren mit allen Fragen befassen.


Sie verfügen über die informationelle und strukturelle Überlegenheit einer finanzstarken Branche.



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

 

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