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Autor Thema: Stromsperre ohne Zahlungsaufforderung und ohne Mahnung  (Gelesen 4378 mal)

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Offline Myotis

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Stromsperre ohne Zahlungsaufforderung und ohne Mahnung
« am: 29. Juni 2006, 17:26:07 »
Hallo,

gestern kam ich nach der Arbeit nach Hause und fand einen Wisch an meiner Wohnungstür: "Leider haben wir sie nicht angetroffen" ...."Entfernung der Stromversorgung".

Ich fiel aus allen Wolken.

Ich erhielt vom Stromanbieter keine Zahlungsaufforderung und keine Mahnung! Heute habe ich mit meinem Vermieter (eine Genossenschaft) und dem Stromanbieter (N-Ergie) telefoniert:

Der Vermieter hatte mich vor 3 Jahren und 7 Monaten als ich einzog ordnungsgemäß für Strom und(!) Gas (beides der gleiche Anbieter) angemeldet. Jedoch hat der Anbieter die Stromanmeldung schlichtweg vergeigt. Da ich monatlich per Bankeinzug einen gewissen Betrag an den Anbieter zahlte, fiel mir nicht auf, dass das nur fürs Gas war... ok, mein Fehler.

Ich wohne im 2.Stock = Dachgeschoss. Der Anbieter will sich damit rausreden, dass er für den Gaszähler die Angabe "2. Stock rechts" und für den Gaszähler die Angabe "Dachgeschoss rechts" habe und mich damit auch nicht mahnen hätte können. Fürs Abstellen meines Stroms und Auffinden meiner Wohnungstür allerdings hat es gereicht, wie ich ja gestern feststellte. Außerdem habe ich einen Briefkasten mit meinem Namen und bin bei der Baugenossenschaft als Mieter bekannt + sollte mich N-Ergie ja auch kennen, denn ich bezahlte ja per Lastschrift-Dauerauftrag regelmäßig mein Gas...

Mein Vermieter hat mir schon die Strom- und Gasanmeldung, die er vor 3,5 Jahren tätigte zukommen lassen. Darauf steht ganz klar, bei beiden Schreiben: "Dachgeschoss rechts"! Aber der Strom- und Gasanbieter hat ja nur die Gasanmedlung bekommen..... und wahrscheinlich vom Vormieter nur die Info für den Stromzähler "2.Stoch rechts" gehabt.

Alles wäre kindereinfach gewesen, hätte der Energiekonzern sich an meine Wohnungsgenossenschaft gemeldet und mal nachgefragt... ein = 1 Telefonat!!!!!

Ich soll jetzt über 1000€ nachbezahlen. Gut, das sehe ich schon ein, denn ich habe ja Strom verbraucht. Aber ich sehe die unangemeldete Stromsperre nicht ein!!! Das empfinde ich als eine dreiste Frechheit.

Alles unglaublich oder?!

Im Telefonat mit N-Ergie:
sie boten mir eine Ratenzahlung von 193€ monatlich an. Und entschuldigten sich für Ihren Fehler mit der Anmedlung. Das wars. Ach, und heute kam auch gleich wieder der "Strom-Mann" und hat mir wieder zu Strom verholfen. Mit der N-Ergie bin ich so verblieben, dass ich bereit wäre zu zahlen, aber zuvor noch eine Rechtsberatung einholen wolle.

Nun meine Fragen:

1) ich sehe ein, dass ich den von mir verbrauchten Strom zahlen muss... logisch. ABER dass ich mir eine Stromsperre ohne Zahlungsaufforderung und ohne Mahnung habe zumuten lassen müssen, bringt mich auf 180.

hätte N-Ergie denn nicht spätestens nach 12 Monaten mal Nachforschungen anstellen müssen, wer ihren Strom da denn verbraucht? Und es wäre sehr einfach gewesen, dieses Problem schon vor langer Zeit aus der Welt zu schaffen!

2) Art. 242 BGB: kann ich in diesem Fall eine Verwirkung geltend machen?

3) muss ich den ganzen Strom bezahlen?

4) wenn ja, kann ich niedrigere Raten fordern

5) wie soll ich weiter verfahren?

Vielen Dank! und herzliche Grüsse

Offline RR-E-ft

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Stromsperre ohne Zahlungsaufforderung und ohne Mahnung
« Antwort #1 am: 29. Juni 2006, 18:10:02 »
@Myotis

Es ist vollkommen richtig, daran zu denken, erst eine Rechtsberatung einzuholen.

Nur muss man das dann eben auch tun.

Man sollte sich deshalb zügig mit einem Rechtsanwalt in Verbindung setzen.



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Myotis

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Stromsperre ohne Zahlungsaufforderung und ohne Mahnung
« Antwort #2 am: 29. Juni 2006, 18:14:59 »
danke für die Antwort

ich habe heute schon mit einem Rechtsanwalt telefoniert und werde über Ihn und dem Mieterverein eine Rechtsberatung einholen. Das ganze passiert aber erst nächste Woche.....

ich hatte hier meine Fragen gestellt, weil ich aus wohl verständlichen Gründen ziemlich aufgebracht über die Dreistigkeit des Stromanbieters bin, mir ohne Mahnung und Zahlungsaufforderung den Strom abzuschalten.

viele Grüsse

Myotis

 

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