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Autor Thema: Übernahme der Beiträge im Todesfall?  (Gelesen 6620 mal)

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Offline bienchen1985

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Übernahme der Beiträge im Todesfall?
« am: 12. Juni 2007, 10:35:27 »
Kann mir da bitte jmd. weiterhelfen?
Der Opa von meinem Freund ist am 02.12.06 gestorben. Von der EWE wurde dann einfach aufgrund einer falschen Mitteilung der Vertrag rückwirkend ab dem 03.12.2006 mit meiner Schwiegermutter geschlossen Diese sollte dann ab dem 03.12. bis 27.04.07 938 € nachbezahlen.
DAs Testament des Verstorbenen wurde jedoch erst am 03.02.07 veröffentlicht. Demnach erbt meine Schwiegermutter alles (auch das Haus) bis auch die Pflichtteile eben die den anderen Kindern zugehen. Meiner Meinung nach gilt bis zum dem Zeitpunkt die Annahme einer Erbengemeinschaft, sodass eine Übernahme der Abschlagsbeträge eigentlich erst ab dem Zeitpunkt erfolgen könnte oder?
Eine Verrechnung bzgl. des bestehenden Guthabens des Verstorbenen (Beiträge wurden weiterbezahlt jedoch mit weniger Prozenten da mitarbeiter der EWE) hat inzwischen stattgefunden, aber der Restbetrag wurde weiterhin in Rechnung gestellt.
Kann mir jmd. helfen wer die ausstehende Summe zahlen muss?

Lg, Sabine

Offline Cremer

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Übernahme der Beiträge im Todesfall?
« Antwort #1 am: 12. Juni 2007, 11:48:02 »
@bienchen1985,

m.E. ist es nicht von belang, wem das Haus/Grundsstück gehört, sondern wer \"Strombezieher\" als Person in der Wohnung ist.
MFG
Gerd Cremer
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Offline bienchen1985

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Übernahme der Beiträge im Todesfall?
« Antwort #2 am: 12. Juni 2007, 11:54:06 »
Das stand zu dem Zeitpunkt nicht fest. Hat keiner drin gewohnt. Nur die sachen wurden ausgeräumt usw.

Offline Cremer

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Übernahme der Beiträge im Todesfall?
« Antwort #3 am: 12. Juni 2007, 15:01:58 »
@bienchen1985,
es bestand doch ein Vertrag:

a) Altvertrag lautete ggf. auf Eheleute

b) Warum wurde \"aufgrund einer falschen Meldung der Vertrag rückwirkend ab dem 3.12.06 geschlossen\".

 Dies kann ich nicht verstehen (siehe b und Ihre Aussage \"Hat keiner drin gewohnt\" und bitte um Erläuterung

(Hatte die Schwiegermutter nicht in dem Haus gewohnt?)

Man sollte auf alle Fälle dann den Vertrag kündigen bzw. längst gekündigt haben.
MFG
Gerd Cremer
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Offline bienchen1985

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Übernahme der Beiträge im Todesfall?
« Antwort #4 am: 12. Juni 2007, 16:04:47 »
Nein, die Schwiegermutter hat nicht drin gewohnt. Es ging um den Opa nicht um meinen Schwiegervater. Und die Mutter hat das Haus von ihrem Vater geerbt, der verstorben ist und dort alleine gewohnt hat. Mittlerweile ist das Haus vermietet aber es stand bis vor kurzem Leer.

Aufgrund einer falschen Aussage eines Mitarbeiters der EWE der die Familie kannte.

Offline RR-E-ft

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Übernahme der Beiträge im Todesfall?
« Antwort #5 am: 12. Juni 2007, 16:06:50 »
@Cremer

Wenn ein Vertragspartner ablebt, so endet der Vertrag mit diesem, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

Das ist ganz praktisch.

Wer wollte auch schon den Zeitpunkt vorher kennen, um fristgemäß vorher zu kündigen und sich beim Versorger schriftlich abzumelden (Sonderkündigungsrecht wegen Umzug in eine andere Welt) ?!

Wird hiernach, durch wen auch immer, Strom aus dem Netz entnommen, so kommt es zu einem konkludenten Vetragsabschluss mit demjenigen, der die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Abnahmestelle hat, also dafür Sorge tragen kann, dass kein weiterer Strom über den Zähler aus dem Netz entnommen wird, der also die Sicherungen ausschalten kann.

Bitte nicht danach fragen, wie es wäre, wenn ein ehemaliger Vertragspartner erst ein halbes Jahr später in seiner Wohnung gefunden wird, Fernseher, Kühlschrank und Aquaruimausrüstung die ganze Zeit liefen.....

Dann wird wohl der Erbe dafür haften, § 1922 BGB.

Merke:

Im Falle eines Falles vorsorglich noch alle Sicherungen ausschalten.
Dem Sensenmann klarmachen, dass soviel Zeit noch sein muss, damit es hinterher keinen Ärger mit dem Versorger gibt.

 

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