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Autor Thema: E.ON macht Gaspreise transparenter  (Gelesen 23815 mal)

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Offline Helge

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E.ON macht Gaspreise transparenter
« Antwort #15 am: 01. Januar 2006, 14:58:13 »
@Fricke

Nach ein paar Tagen mit anderen Themen erst einmal ein gesundes Neues Jahr und danke für die ausführlichen Erläuterungen.

Noch einmal kurz zurück zur Berechnung des \'billigen Preis\':
Die Idee war damals meinen Abschlag entsprechend festzulegen. Der Text bei www.energieverbraucher.de hatte mich auf die Idee gebracht. Nach dem ich gemerkt habe, dass das nicht möglich ist, hab\' ich\'s - unverwirrt ;-) - einfach gelassen.

Zum aktuellen Thema, habe ich wohl die Hintergründe meiner Überlegungen schlecht (besser gar nicht) dargestellt, sorry. Also hier etwas mehr dazu:
Ich sehe den nächsten \'Knackpunkt\' meiner (natürlich weiss ich, dass es formal nur Einzelansprüche gibt, auch wenn sich meherer Kunden mit dem gleichen Thema herumschlagen - letzteres meinte mein \'unser\') Auseinandersetzung mit dem Gasversorger mit der Jahresabrechnung kommen. Als \'Zweckpessimist\'  (man kann es auch Risikoabschätzung nennen) denke ich dann an einen für mich ungünstigen aber doch realistischen Fall. Dabei bin ich (warum auch immer) auf folgende Variante gekommen: Der Gasversorger erzeugt eine für mich kostenpflichtige Mahnung bezüglich des Betrages, den ich gemäß Einspruch wegen Unbilligkeit nicht zu zahlen bereit bin. Damit dreht sich nach meiner Nicht-Juristen-Interpretation das Problem für mich erst einmal um, da ich dann Beweise antreten müsste, um so etwas abzuwehren. (Oder?)
Damit war ich dann bei den von mir genannten Problemen gelandet. Und gerade die Rechtsprechung zu diversen Einzelklagen (insbesondere bezüglich Anträgen auf Erlass einer einstweiligen Verfügung) hatte mich ehr etwas pessimistisch gestimmt. Auch wenn das \'Lichtblick-Urteil\' Grund zur Annahme eines insgesamt postiven Ausganges gibt.

Wie gesagt, ich hatte es mir in meinem Text wohl zu einfach gemacht...

Letztlich würde ich mich freuen, wenn Sie mir auch die hier genannten Bedenken widerlegen könnten.

Mit freunlichen Grüßen nach Jena
Helge

Offline rlc

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E.ON macht Gaspreise transparenter
« Antwort #16 am: 02. Januar 2006, 11:07:02 »
Zitat
Damit dreht sich nach meiner Nicht-Juristen-Interpretation das Problem für mich erst einmal um, da ich dann Beweise antreten müsste, um so etwas abzuwehren. (Oder?)


Nein, einfach Widerspruch innerhalb von 14 Tagen einlegen. Keine Beweisumkehr. Bzgl. des Prozedere einfach einmal suchen, wurde bereits mehrmals erwähnt.

Offline RR-E-ft

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E.ON macht Gaspreise transparenter
« Antwort #17 am: 02. Januar 2006, 13:24:36 »
@Helge

Ich wünsche auch ein Gesundes neues Jahr.

Nicht nur aus dem Lichtblick- Urteil ergibt sich, dass immer das Versorgungsunternehmen die Darlegungs- und Beweislast für die Billigkeit der Tarife trifft und nicht etwa der Kunden darlegen und beweisen muss, dass die Tarife des Versorgers unbillig sind.

Die enstprechende Passage aus dem genannten Urteil des LG Köln (RdE 2004, 306) findet sich hier wiederholt im Forum.

Nichts anderes ergibt sich aus den Gaspreisurteilen LG Mannheim und AG Karlsruhe, bei denen Zahlungsklagen von Gasversorgern vollständig abgewiesen wurden, so schon OLG München NJW-RR 1999, 421 bei einer Zahlungsklage eines Elektrizitätsversorgungsunternehmens....

Alle anderen Folgen (Unverbindlichkeit gem. § 315 BGB und somit Nichtfälligkeit) ergeben sich ohne weiteres und findet in den entsprechenden Gerichtsentscheidungen seinen Niederschlag.

Zahlengerüste sind nie nachvollziehbare und prüffähige Nachweise über die Billigkeit der Preisforderungen. Sie sind nur das, was sie sind, selbst wenn noch ein \"Beipackzettel\" einer weithin bekannten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beigelegt wird.

Hinsichtlich weiterer Gesichtspinkte wird man sich ggf. auf die Stellungnahme zum letzten Schriftsatz der E.ON Hanse im Hamburger Verfahren gedulden müssen.

Wir müssen alle abwarten, was da ggf. für neue Argumente hin wie her ausgetauscht werden.
 




Freundliche kollegiale Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
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Offline Cremer

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E.ON macht Gaspreise transparenter
« Antwort #18 am: 02. Januar 2006, 13:26:20 »
@Helge,

es ist schon richtig, dass Sie angemahnt werden.

nach dem Einwand der Billigkeit ist aber der Versorger verpflichtet (nach dem Schachspiel: am Zuge) den Nachweis der Billigkeit der Preise zu erbringen.

Wenn Sie die Abschläge und/oder auch die Rechnung gekürzt haben, kann der Versorger nur entweder die Kalkulation offenlegen oder gerichtlich die Differenz einfordern.

Nur dann greift wiederum  § 315 wonach er die Billigkeit nachweisen muss oder das Gericht setzt einen Preis fest.

Sollte das Gericht zu dem Schluß kommen, dem versorger mehr odser auch weniger Recht zu geben, können Sie, wenn Sie wollen, umgehend die Forderungen des versorger anerkennen. Die gesamten Kosten des Verfahrens trägt sodann der Versorger.

Aber wichtig ist:

Keine aktive Aktionen, also Klage einreichen.
Man läßt sich verklagen und stärkt damit seine rechtliche Ausgangsposition.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
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Offline RR-E-ft

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E.ON macht Gaspreise transparenter
« Antwort #19 am: 02. Januar 2006, 13:35:18 »
@Cremer

Das Gericht kann allenfalls dann einen Preis festsetzen, wenn der Versorger zuvor seine Kalkulation vollständig offen gelegt hat, so LG Mannheim und AG Karlsruhe wie auch OLG München, aaO.


Ohne Offenlegung kann auch ein Gericht keinen angemessenen Preis bestimmen.

Übrigends gab es ersichtlich noch keinen einzigen Fall, wo sich ein Gericht in der Lage gesehen hätte, selbst einen Preis zu bestimmen, so dass in entsprechender Konstellation - wenn es auf eine Preisbestimmung des Gerichts angekommen wäre - die Klagen immer abgewiesen wurden.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
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Offline Helge

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E.ON macht Gaspreise transparenter
« Antwort #20 am: 03. Januar 2006, 20:39:08 »
@Fricke @Cremer

Ok, und vielen Dank für die Hinweise.
Als technisch ausgerichteter Mensch ist man halt immer wieder geneigt, zu viel vorab zuklären. Juristisch ist abwarten manchmal doch besser.

Freundliche Grüße
Helge

Offline RR-E-ft

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E.ON macht Gaspreise transparenter
« Antwort #21 am: 03. Januar 2006, 21:11:09 »
@Helge

Mancher Großvater fragte seinen Enkel, bevor es zum Pilze- und Beerensammeln in den Wald ging, ob der denn auch alle seine Utensilien dabei habe. Es wurde kontrolliert....

Nichts gegen gute Vorbereitung.


Freundliche kollegiale Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

 

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