@Cremer
Woher haben Sie denn Ihre bisherigen Erkenntnisse gewonnen und wo wollen Sie diese weiter gewinnen, wenn ggf. alle spezialisierten Anwälte mit der Zeit von der Energiewirtschaft mit Aufträgen bedacht wurden oder sich sonst anderen Bereichen, die wirtschaftlich intreressanter sind, zugewandt haben.....
Nehmen Sie meinen Kollegen
Held, der ist heute in der Rechtsabteilung einer STEAG- Tochter im Saarland, zu der Sie hier auch schon viel berichtet haben, weil die wieder mit ihren Stadtwerken zusammenhängt.
Es hatte doch keiner erwartet, dass Sie sich als Kunde zu Seminaren der Gegenseite anmelden, um hinterher mit dem Geschäftsführer Ihrer Stadtwerke, der vielleicht auch daran teilnimmt, das Ergebnis zu diskutieren....
Sie bekommen hier zu den von Ihnen als teuer beklagten Seminaren bestimmt qualitativ Adäquates, jedoch zum Fielmann- Tarif.
Es ging darum, wie man ggf. zu
vertretbaren Kosten Seminare gestalten kann, in denen sich Verbraucher gezielt und gemeinsam informieren können.
Hätte es irgendwann zB. sog. Arbeiterbildungsvereine nicht gegeben, hätten wir heute noch keine Gewerkschaften in Deutschland. Wissensaneignung ist mühsam. Jedoch ist diese allein Voraussetzung dafür, dass man seine Rechte - die man kennen muss - sinnvoll in Anspruch nehmen kann.
http://www.eon-edis.com/html/14058.htmhttp://www.wissen-ist-was-wert.de/http://focus.msn.de/D/DB/DBU/DBU36_neu/dbu36.htmWenn ich Sie richtig verstanden habe, sind Sie nicht daran interessiert, entsprechende Bildungsangebote zu schaffen, weil Sie Ihr Geld lieber zu einem Anwalt tragen.....
Wenn Sie weitere Fragen haben, finden Sie meine Adresse und die Adressen meiner Kollegen ggf. im Anwaltsverzeichnis.
Sie werden von der Anwaltschaft herzlich erwartet.
Bitte die Vorkasse/ Rechtsschutzversicherung nicht vergessen.
Wenn Ihnen dann noch jemand eine Rechtsberatung untersagt, wird es mit entsprechenden Angeboten immer dürftiger.
Dann haben wir alle etwas gekonnt.
@hauwech
Wenn man willkürlich erscheindendem Handeln anderer entegegentritt und seine berechtigten Interessen gerade mit den geltenden Gesetzen und der höchstrichterlichen Rechtsprechung auf seiner Seite wahrt, so versteht man darunter keine Revolution.
Es geht gerade darum, der geltenden Rechtslage zu entsprechen, mithin dem
geltenden Recht zum Durchbruch zu verhelfen.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt