@Didakt: Vielen Dank für die schnelle Antwort, das drückt meinen Puls erstmal wieder unter 90.
Ich habe unter
https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/FAQs/DE/Sachgebiete/Energie/Verbraucher/PreiseUndRechnungen/Abschlagzahlungen.htmldiese Aussage gefunden: "Gesetzliche Grundlage: Abschlagszahlungen in der Grundversorgung sind in § 13 StromGVV und § 13 GasGVV geregelt.
-Kunden außerhalb der Grundversorgung
-Für diese Verträge gibt es keine gesetzliche Regelung.".
Das hat mich ziemlich verunsichert.
Warum wird diese Info nicht aktualisiert, wenn es eine gerichtliche Entscheidung dazu gibt?
Hier sind die Konditionen zum Vertrag:
Tarif "Zuhause+"
Vertrag ab 01.01.2020
Laufzeit 12 Monate, Kündigungsfrist 1 Monat
Voraussichtlicher Verbrauch 8000 Kwh/Jahr
Arbeitspreis Netto 4,93 Ct/Kwh netto, 5,87 Ct/Kwh brutto
Grundpreis / Jahr 78,32 netto, 93,20 brutto
Bonus nach 12 Monaten Belieferung 96,00€
Ich würde folgendermaßen rechnen:
8050Kwh * 0,0587€ = 472,54 €
zzgl. Grundpreis 93,20 €
Gesamt 565,74 €
Den Bonus ziehe ich noch nicht ab, wenn ich jetzt beginnend vom 01.02.2020 von 11 Abschlägen bis zum Vertragsende ausgehe komme ich auf einen kostendeckenden Abschlag in Höhe von ca. 52,00€, was den von Verivox vorausberechneten 12 Abschlägen a 48€ entspräche.
Ich würde erstmal höflich um Anassung der Abschläge bitten, mit Bezug auf den Vorjahresverbrauch und das zitierte Urteil, oder besser gleich einen gepfefferten Brief schreiben?