Hallo,
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Meine Frage wäre, wie man jetzt am besten vorgeht.
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Hallo @Bruder_Tack, das hängt davon ab was zum Thema Kündigung und Vertragsverlängerung in den zu Vertragsabschluss gültigen AGB des Versorgers steht.
Wann wurde der Vertrag und mit welcher Laufzeit geschlossen, welche Kündigungsfrist ist einzuhalten? Wie verlängert sich die Vertragslaufzeit bei ausbleibender Kündigung?
Daß zur Kündigung die Textform genügen muss gilt meines Wissens für Verträge, die nach 30.09.2016 geschlossen wurden.
Die Netzagentur einzuschalten halte ich für sinnlos, gebenenfalls wäre das ein Fall für die Schlichtungsstelle. Da ja eine endgültige Ablehnung ihres Verlangens auf Vertragsbeendigung seitens des Versorgers vorliegt kann diese direkt, ohne 4 Wochen Wartezeit, tätig werden.
Ob das Schlichtungsverfahren aussicht auf Erfolg hat hängt von den o.g. Fragen und den Regelungen in den AGB ab.
Viel Erfolg, Erdferkel