Da bei Ihnen ja an der Frage, ob die Kündigung rechtmäßig war oder nicht die Frage hängt, ob Ihre Preise von vor 10 Jahren weiter gelten oder nicht (solange der Versorger die Billigkeit der Preise nicht nachweißt), würde ich mich hier auf kein Risiko einlassen. Da sollten Si ein paar Euro für anwaltliche Unterstützung nicht scheuen, zumal im Obsiegensfall diese Kosten (zumindest die nach RVG) vom Gegner erstattet werden müssen.
Man sollte nicht an der falschen Stelle sparen, vor allem, wenn man sich nicht genau auskennt.