Hallo Schwalmtaler!
Vielen Dank für deine Antwort. Ich habe den Widerspruch noch nicht eingeleitet, da ich die ganze Sache nochmal durchgerechnet habe, und komme nun zu einem erstaunlichen Ergebnis, dass mich jetzt in Zweifel stürzt, ob der Widerspruch jetzt wirklich schon sinnvoll ist.
Ich sage es vorweg: falls ich einen gravierenden Rechen- oder Denkfehler mache, möge man mir dieses Posting bitte verzeihen. :wink:
Das Problem ist einfach, dass ich befürchte, unter\'m Strich schlechter dazustehen, wenn ich den Widerspruch in 2005 noch stelle, als wenn ich bis nach der Jahresendabrechnung im Januar warte. Dies könnte mit dem recht großen Guthaben zusammen hängen, das ich durch meine Energiesparmaßnahmen mit der Abschlagszahlung im Oktober bereits erreicht habe. Da der Abschlag für November bereits bezahlt ist, könnte ich allenfalls die Abschläge für 12/2005 und 01/2006 einbehalten, bevor dann die Jahresendabrechnung erfolgt. Bemessungsgrundlage für meine (hochgerechnete) Jahresendabrechnung ist der Verbrauch von 2.881 kWh für 2005, den ich erreichen müsste, wenn der Verbrauch bis Ablesedatum 25.01.2005 so bleibt wie vom 01.11.2005 bis heute.
In Zahlen:
1. Rechnung OHNE Widerspruch
Jahresverbrauch 2.881 kWh x 0,13900 EUR/kWh.......400,46 EUR
+ Grundgebühr.............................................................77,31 EUR
+ 16 % MwSt................................................................76,44 EUR
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= Jahresstromkosten..................................................554,21 EUR
- 12 x Monatsabschlag................................................684,00 EUR
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= zu erwartende Gutschrift.........................................129,79 EUR
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Ein stolzes Sümmchen!
Wenn ich nun Widerspruch einlege, die beiden letzten Abschläge für 12/2005 und 01/2006 zurück behalte, und als Bemessungsgrundlage die Preise von 2002 billige, sieht die Rechnung bei gleichem angenommenen Verbrauch wie folgt aus:
2. Rechnung MIT Widerspruch
Jahresverbrauch 2.881 kWh x 0,11707 EUR/kWh.......337,28 EUR
+ Grundgebühr.............................................................77,31 EUR
+ 16 % MwSt................................................................66,33 EUR
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= Jahresstromkosten..................................................480,92 EUR
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10 x Monatsabschlag (02/2005 - 11/2005)...............570,00 EUR
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= zu erwartende Gutschrift...........................................89,08 EUR
+ 2 zurückbehaltene Monatsabschläge......................114,00 EUR
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= Ersparnis.................................................................203,08 EUR
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Noch ein stolzeres Sümmchen
- wie nicht anders zu erwarten war, stehe ich mich mit einem Widerspruch natürlich unter\'m Strich besser. Das Problem ist jedoch: Sollte mein EVU die mir in der Endabrechnung zustehende Gutschrift über 89,08 EUR mit den beiden einbehaltenen Monatsabschlägen verrechnen (und das muss ich ja befürchten), hätte ich unter\'m Strich nur die 114,00 EUR für die Abschläge gespart, während ich ohne Widerspruch ja 129,79EUR wiederbekäme. Die Gutschrift müsste ich ja dann in einem Rückforderungsprozess erstreiten - also besser gleich abschreiben. Oder darf das EVU die Gutschrift nicht mit den (ihrer Meinung nach verweigerten) Abschlägen verrechnen?
Falls das zu befürchten ist, stünde ich ja besser da, erstmal die Gutschrift von 2005 zu aktuellen Preisen abzuwarten und erst dann rückwirkenden Widerspruch einzulegen, der dann für 2006 greifen wird. Da allerdings würde ich dann leider ein Jahr \"verschenken\" und könnte maximal die Preise von 2003 billigen, die leider 4,1% höher waren als 2002.
Was würdet ihr raten?
LG,
Thorsten