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Autor Thema: Unterirdischer Flüssiggastank- keinerlei Nachweise  (Gelesen 4534 mal)

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Offline Deichkind

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Unterirdischer Flüssiggastank- keinerlei Nachweise
« am: 05. Januar 2015, 11:58:19 »
Guten Tag,

ich hoffe, dass man mir hier helfen kann.

Ich bin dabei mir ein Haus zu kaufen, dass einen unterirdischen Flüssiggastank (vermutlich Bj 1986) hat.
Leider hat der Eigentümer des Hauses keinerlei Nachweise bzw. Unterlagen zu diesem Tank.

Was kann ich jetzt tun?

Ich habe überlegt, auf eine große Überprüfung zu bestehen.
Oder werden die Überprüfungsunterlagen u.U. sogar an irgend eine Behörde gemeldet?

Wie kann ich herausfinden, ob der Tank u.U. nur gemietet ist?

Wenn seit 10 Jahren keinerlei Überprüfung stattgefunden hat, gibt es dafür eine Ordnungsstrafe?

Wie würdet ihr an meiner Stelle vorgehen?

Viele Fragen...
Danke schon mal für die Antworten

Offline Vertragsbefreiter

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Re: Unterirdischer Flüssiggastank- keinerlei Nachweise
« Antwort #1 am: 05. Januar 2015, 20:15:28 »
Hallo,
ich würde mir erst einmal die letzten Rechnungen für Gaslieferungen zeigen lassen. Vielleicht gibt das einen ersten Hinweis, wenn immer bei einer bestimmten Firma (welche auch Tanks vermietet) getankt wurde.

MfG
Vertragsbefreiter

Offline TÜV-SV

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Re: Unterirdischer Flüssiggastank- keinerlei Nachweise
« Antwort #2 am: 09. April 2016, 12:03:32 »
Hallo,

wichtig ist, daß die 10jährige TÜV-Prüfung durchgeführt wird. Wenn Du den Tankwagen bestellst, wird jeder seriöse Tankwagenfahrer sich die letzte Prüfbescheinigung über die 10jährige Prüfung vorlegen lassen. Wenn Du keine hast oder die Prüfung länger als 10 Jahre her ist, darf der Fahrer den Tank nicht befüllen. Es gibt immer wieder schwarze Schafe, die da nicht so genau hinschauen, aber seriös ist das wie gesagt nicht. Denn wenn ein Flüssiggasunternehmen da schludert und nicht so genau hinschaut, dann schaut es vielleicht auch bei der Sicherheit des Tanks usw. nicht so genau hin ... und das ist sicher nicht in deinem Interesse.

Wichtig ist erst mal, daß Du herausfindest, ob der Tank dein Eigentum ist (wird so sein, wenn deine Vorgänger Eigentümer des Tanks war), oder ob der vorherige Eigentümer den Tank nur bei einem Gasversorger gemietet hat und der Gasversorger Eigentümer des Tanks ist. Wenn der Gasversorger Eigentümer ist, dann wird der Versorger die ganzen Herstellpapiere, Prüfberichte und Prüfbescheinigungen für den Tank haben. Aber wenn der Gasversorger der Eigentümer ist, dann ist der auch für die Durchführung der Prüfungen zuständig, insbesondere für die Beauftragung der 10jährigen TÜV-Prüfung.

Wenn der Tank dein Eigentum ist und der Gasversorger keine Papiere hat und Du auch nicht, wirst Du trotzem eine TÜV-Prüfung durchführen lassen müssen. Und dann bist Du eben auf das Goodwill des TÜV-Sachverständigen angewiesen. Wenn der Behälter keine oder nur geringe Mängel hat, ist es eventuell kein Problem, wenn Du die Papiere nicht hast. Wenn der Sachverständige allerdings erhebliche Mängel feststellt oder den Verdacht hat, daß versteckte erhebliche Mängel vorliegen könnten, auch wenn sie bei der Prüfung nicht augenscheinlich sind, und er das mal mit den Ergebnissen der letzten Prüfungen abgleichen will, kann es gut sein, daß er sämtliche oder zumindest die wichtigsten Papiere sehen will. Wenn Du die nicht hast, entscheidet der Sachverständige dann, wie er das handhabt. Eine Möglichkeit wäre, daß er dann die Prüffrist für die TÜV-Prüfung zum Beispiel von 10 Jahren auf 5 Jahre verkürzt. Es gibt aber auch noch andere Möglichkeiten. Das kann ich aber natürlich pauschal nicht vorhersagen. Ferndiagnosen bringen da nichts. Das hängt von den Gegebenheiten vor Ort ab, vom Zustand des Tanks und von der Einschätzung des Sachverständigen, der sich den Tank vor Ort anschaut.

Also am besten erst mal rausfinden, wem der Tank eigentlich gehört, ob der letzte Eigentümer noch Unterlagen hat, ob der Gasversorger vielleicht noch Unterlagen hat, und dann muss man weitersehen.

Mit bestem Gruß
TÜV-SV
Zu mir:
- Sachverständiger Dampf- und Drucktechnik bei einem TÜV
- Bisher etwa 3.000 Flüssiggastanks geprüft
- Nehme gern Stellung zu technischen Fragen rund um die wiederkehrende Tankprüfung
- Zu vertraglichen Dingen kann ich nicht viel sagen

 

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