Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Sonderkündigungsrecht bei Auszug des Vertragsinhabers aus einer Wohngemeinschaft  (Gelesen 3863 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline berghaus

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 710
  • Karma: +6/-4
  • Geschlecht: Männlich
In einer Wohngemeinschaft (3 Studenten) hat einer der drei Bewohner den Stromvertrag mit Bonus und einer Laufzeit von einem Jahr abgeschlossen. Dieser Vertrag verlängerte sich nach ordnungsgemäßer Abrechnung (einschließlich Bonus) des ersten Lieferjahres um ein weiteres Jahr, weil er nicht rechtzeitig gekündigt wurde. Im zweiten Jahr gibt es also keinen Bonus mehr.

Nun zieht der, der den Vertrag abgeschlossen hat, im Verlauf des 2. Lieferjahres  aus der Wohnung aus. Hat er ein Sonderkündigungsrecht?

Für den Fall, dass bei rechtzeitiger Kündigung der Wechsel zu einem anderen Anbieter mit Bonus gelungen wäre, wäre es sicher zweckmäßig, - Vertrauen unter den Bewohnern vorausgesetzt -, den Vertrag erst zum Ablauf dieses neuen Lieferjahres zu kündigen und mit den Bewohnern abzurechnen.

berghaus 09.06.15

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Ist Kunde des Energielieferungsvertrages eine Einzelperson und ist dieser für den Fall des Wohnungswechsels (Umzug) ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt, so kann die Einzelperson ihr Sonderkündigungsrecht ausüben.

Den Vertrag im Falle des Umzugs nicht vorzeitig zu kündigen und somit für einen unkontrollierten Verbrauch Dritter zu haften, birgt erhebliche Risiken, zumal auch die verbleibenden Bewohner ebenso alsbald fortziehen und die Wohnung Nachfolgern überlassen könnten.

Es steht sehr zu bezweifeln, ob solcherlei Risiken in einem angemessenen Verhältnis zum Vorteil einer Bonuszahlung stehen, die im Übrigen auch ausfallen könnte, wenn etwa der Lieferant in Insolvenz fällt.

Offline bolli

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.396
  • Karma: +23/-11
In solchen Konstellationen sollte man eher Tarife wählen, die ihre Vorteile überwiegend zu Beginn des Vertragsverhältnisses (Sofort-Bonus)  oder laufend (niedriger kWh-Preis / Grundpreis) ausschütten. Der normale (nachgelagerte) Bonus am Ende der Vertragslaufzeit birgt für den Vertragsinhaber wohl zu viele Risiken.

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz