Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Weihnachtsaktion immergrün / Abschlagsreduzierung / Ausgang Verfahren  (Gelesen 13554 mal)

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Offline khh

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Re:
« Antwort #15 am: 11. Juni 2014, 11:46:54 »
Zitat
Bei Check24 und Verivox findet man auf normalem Wege keine Tarifangebote mehr von diesem Laden

Ein Glück für alle Verbraucher kann man da nur sagen ...

Ursächlich ist das von den Vergleichsportalen in der praktizierten Form eher lächerliche Auswahlkriterium "Anbieter mit hoher Kundenempfehlungsquote". Verändert man die Grundeinstellung der Portale, tauchen 365 AG / Almado / Immergrün wieder auf :(.

Konsequent und wünschenswert wäre, wenn die Chaos-Anbieter sämtlich und vollständig "aussortiert würden. Bleibt zu hoffen, dass sich für die Portale aus deren bisher weitgehenden Ignoranz einmal Haftungsprobleme ergeben!   
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline bolli

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Re:
« Antwort #16 am: 12. Juni 2014, 07:53:34 »
Verändert man die Grundeinstellung der Portale, tauchen 365 AG / Almado / Immergrün wieder auf :(.
Das ist auch gut so, denn ICH möchte, wenn ich suche ggf. auch ALLE Anbieter sehen können (zumindest diejenigen, die mit dem Portal "zusammenarbeiten". Von Bevormundung halte ich nichts. WER sollte denn entscheiden, welcher Anbieter "würdig" ist, in das Portal aufgenommen zu werden?

Klar ist aber auch, dass man zumindest versuchen sollte nicht so kundige Verbraucher davor zu schützen, dass sie in ihrem "Sparbestreben"  direkt auf den ersten Besten hereinfallen, der ihnen auf dem Portal über den Weg läuft. Insofern kann ich mit der nun gefundenen Lösung durchaus leben.

Und bezüglich Haftungsfragen muss man doch wohl auch den Verbraucher selbst mit in die Verantwortung nehmen. Es gibt mittlerweile häufiger Berichte in Funk und Fernsehen sowie in den Zeitschriften, wo über Probleme mit Energieversorgern berichtet wird. Wenn ich sowas lese, sollte ich mich als wechselwilliger Verbraucher halt auch mal ein wenig schlau machen, was denn der ins Auge gefasste neue Versorger für einer ist. Wenn ich das unterlasse ist es zwar sehr leicht, hinterher jemand anderes für meinen Schaden verantwortlich machen zu wollen, aber nicht unbedingt in Ordnung.

Das ändert natürlich nichts daran, dass es gilt, die unsauberen Machenschaften der Versorger zu bekämpfen und auch, die Politik zu sensibilisieren. Aber auch bei letzterem befürchte ich, gehen viele Anstrengungen ins Leere. Selbst eine Rekommunalisierung der Energieversorgung würde derzeit nichts bringen, da sich in den meisten Fällen, wo dieses geschehen ist, nun halt die kommunalen Stadtwerke die Gewinne in die Tasche stecken. Zwar kommen sie dann wenigstens wieder den Bürgern zu gute, aber bezahlbarer wird die Energie dadurch nicht und ICH möchte mit meinem Strom- oder Gaspreis keine Defizite der Ausgaben für die Allgemeinheit ausgleichen. Dafür gibt es andere Instrumente.
« Letzte Änderung: 12. Juni 2014, 07:58:10 von bolli »

Offline Versys

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Statusinfo - obwohl es nichts Neues zu berichten gibt  ???

Die 3-Wochenfrist über die Schlichtungsstelle Energie ist abgelaufen ohne das sich immergünen bei mir gemeldet haben.

Doch - augenblick: Es kam eine 'Freundliche Zahlungserinnerung', da ich ja den monatlichen Abschlag eigenmächtig reduziert habe.

Die von mir beauftragte Anwaltskanzlei erhielt bisher ebenfalls keine Antwort auf zwei Schreiben an immergrün und DTMI!


Wie soll ich nun weiter vorgehen, was ist zu empfehlen?

Schlichtungsstelle Energie: Warten oder nachfragen, evtl. zusätzlich die VZ NRW informieren?

immergrün: Widerspruch einlegen gegen erneute Zahlungserinnerung?
Übersteigt der Mahnbetrag nun wieder 100,- Euro, wird DTMI erneut tätig - wobei m. E. unzulässig ist, eine Forderung an ein Inkassounternehmen abzutreten, wenn dem angemahnten Betrag widesprochen wurde. Und anwaltlich wurde eine Herabsetzung der Abschlagshöhe gefordert.
Muss ich erneut gegen die Restforderung Widerspruch einlegen?

Oder mit der Zahlungserinnerung wieder zum Anwalt?

Welche Schritte können empfohlen werden?

Danke und viele Grüße
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Offline bolli

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Wenn Sie ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle eingeleitet haben und diese das Verfahren eingeleitet hat, so sollten Sie unbedingt denen das weitere Vorgehen überlassen. In diesem Stadium parallel arbeiten bringt da gar nichts. Die werden nach Fristablauf schon weiter tätig werden.

Offline Versys

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Re: Weihnachtsaktion immergrün / Abschlagsreduzierung / Ausgang Verfahren
« Antwort #19 am: 20. August 2014, 13:02:08 »
!!! Abschlussbericht !!!

Hallo liebe immergrün-/Almado-/365-Fan-Gemeinde  >:(

hatte ja versprochen, euch mitzuteilen, wie mein Ärger mit immergrün ausgeht.
Die Ergebnisse liegen nun vor:

- über Anwalt: Keine Reaktion

- über die Schlichtungsstelle Energie:

Diese musste immergrün/365 nach 4 Wochen anmahnen und mit höheren Kosten drohen, falls sie sich nicht zu dem Vorgang äussern - Und plötzlich ging alles ganz schnell:

Die haben der Schlichtungsstelle geantwortet:

1) Der 25%ige Bonus wird gewährt und
2) soll in einer korrekten Jahresabrechnung (die erste ging nur bis kalendarischen Jahresende) mit verrechnet werden
3) Die versteckte Grundpreiserhöhung wird zurückgenommen (der Hohn ist der Satz: Im Rahmen unserer Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht)
4) Das Guthaben wird in Form eines Schecks beglichen.

Abrechnung erhalten: Korrekt aber etwas umständlich zu lesen und nachzuvollziehen, da ins laufende Jahr mit verrechnet wird... Letztlich stimmt der Betrag aber exakt.
Scheck ist da, wurde bereits eingereicht und gutgeschrieben - aber die haben meine reduzierten Abschläge mit dem entstandenen Guthaben verrechnet.

Da in dem Schreiben stand, meiner Beschwerde würde vollumfänglich entsprochen, gleich noch mal nachgehakt, da die Abschläge nicht reduziert wurden.

Und pronto: Mit einem sowas von schleimigen Schreiben wird ab sofort mein reduzierter Abschlag akzeptiert.

Meiner Hochrechnung nach bin ich dann jetzt am Ende des 2. Vertragsjahres rund 50,- Euro über dem, was ich verbrauche, aber dabei belasse ich es jetzt.

Hoffe, das dann meine baldige Vertragsbeendigung und Schlussrechnung nicht wieder ein Anrufen der Schlichtungsstelle erforderlich macht  ;D

Es hat viel Zeit und Nerven gekoset!
Lasst euch nicht von denen einschüchtern!

Für die Unterstützung hier im Forum und PNs möchte ich mich vor allem bei den Machern der Seite bedanken!!! Ihr opfert hier Zeit und Energie (lol - Wortspiel) um anderen zu helfen, die nicht weiter wissen. Ohne euch hätte ich nicht gewusst, wie ich vorgehen soll oder an wen ich mich wenden soll!

Danke energienetz.de-Team und natürlich allen Usern die mit Tipps und Hinweisen geholfen haben!

Viel Glück und Durchhaltevermögen allen Geschädigten!!!

VG
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Offline hanjo1

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Re: Weihnachtsaktion immergrün / Abschlagsreduzierung / Ausgang Verfahren
« Antwort #20 am: 23. August 2014, 09:18:15 »
Auch bei mir verweigert immergrün die Bonuszahlung aufgrund einer Gewerbeanmeldung unter meiner privaten Abnahmeadresse. Ich übe allerdings keinerlei gewerbliche Tätigkeit dort aus, sondern nütze andere Büroräume für meine Beratertätigkeit.

Deswegen werde ich die gerichtliche Klärung dieses Sachverhalts durchführen, falls keine Einigung über die Schlichtungsstelle erreichbar ist.

Es wäre sicherlich hilfreich, dafür die ursprünglichen AGB's der immergrün vom Mai 2013 zu haben. Leider habe ich diese damals nicht heruntergeladen oder ausgedruckt.

Kann mir eventuell jemand diese AGB's zur Verfügung stellen?
« Letzte Änderung: 23. August 2014, 09:26:22 von hanjo1 »

Offline Eni

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Re: Weihnachtsaktion immergrün / Abschlagsreduzierung / Ausgang Verfahren
« Antwort #21 am: 23. August 2014, 09:57:52 »
Es wäre sicherlich hilfreich, dafür die ursprünglichen AGB's der immergrün vom Mai 2013 zu haben. Leider habe ich diese damals nicht heruntergeladen oder ausgedruckt.

Sofern Sie den Vertrag über eine Vergleichsportal abgeschlossen haben, schauen Sie noch mal nach, ob die AGB von Immergrün nicht als Anhang bei der Auftragsbestätigung des Portal auftauchen. Bei Verivox war das der Fall. Da zunächst seitenlang die eigenen AGB von Verivox aufgeführt waren, hatte ich die anschließenden AGB von Immergrün auch zunächst übersehen.

Offline hanjo1

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Re: Weihnachtsaktion immergrün / Abschlagsreduzierung / Ausgang Verfahren
« Antwort #22 am: 23. August 2014, 14:59:48 »
Vielen, vielen Dank, Eni! Der Tipp war ganau der richtige!!!!!!

Ich habe ebenfalls über Verivox abgeschlossen und die immergrün-AGBs waren dort nach den Virivox-ABGs tatsächlich angehängt. Hatte ich überhaupt nicht wahrgenommen.

In den AGBs wird eindeutig der Bonus-Anspruch definiert:

"(4) Der Bonus und Frei-kWh werden ausschließlich Haushaltskunden (Standardlastprofil H0) gewährt. Für gewerblich genutzte Abnahmestellen besteht bei Privatstromtarifen kein Bonusanspruch."

Dies Profil wird sicherlich nicht durch das Laden eines Handys verändert, so dass ich dem gerichtlichen Verfahren in Ruhe entgegegnsehen kann. Die Begründung, die immergrün in ihrem Schreiben an mich gebracht hat, spielt hier absolut keine Rolle:

"... zumal es für eine gewerbliche Nutzung ausreichend ist, wenn an der Abnahmestelle die gewerbebezogene Post bearbeitet wird, Rechnungen gestellt  und sonstige verwaltende Tätigkeiten ausgeführt werden."

Mal sehen, wie es weitergeht. Zunächst läuft das Schlichtungsverfahren.

 

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