Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Elftelung?  (Gelesen 4442 mal)

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Offline winwood

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Elftelung?
« am: 31. August 2014, 08:53:18 »
Gehe ich riuchtig in der Annahme, dass bei 2 Jahren Laufzeit, mein Vertrag endent bestätigt zum 31.12.14, aus jedem Jahr 1/12 bei Minderverbrauch übrig ist? Also 2 Monatsabschlagszahlungen?

Offline Eni

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Re: Elftelung?
« Antwort #1 am: 31. August 2014, 10:52:37 »
Wenn ich die Frage richtig verstanden habe, dann "ja". Wobei das natürlich auch noch davon abhängt, wie das 1. Jahr nun abgerechnet wurde. Ich nehme mal an, dass die Laufzeit nicht 2 Jahre betrug, sondern 1 Jahr mit Vertragsverlängerung, oder?

Offline khh

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Re: Elftelung?
« Antwort #2 am: 31. August 2014, 14:03:57 »
@ winwood,

was meinen Sie mit "übrig ist" ?  (der Thread-Titel ist für Suchende auch nicht gerade sehr aussagefähig ;))

An Ihrer Stelle würde ich prüfen, ob der für Abschlagszahlungen maßgebliche Vorjahresverbrauch  - ggf. der Paketpreis -  schon mit 11 Abschlägen (vllt. sogar weniger) oder mit geringeren Abschlagsbeträgen bereits voll bezahlt sein wird. Falls ja, würde ich einen 12. Abschlag im Dezember (oder den z.Zt. geforderten Betrag) NICHT (weiter) bezahlen.  Eine ggf. "versteckt" mitgeteilte Grundpreiserhöhung für das 2. Lieferjahr würde ich dabei nicht berücksichtigen und selbstverständlich auch NICHT bezahlen.

Wie man das machen kann (ggf. Widerspruch und eigene "Abschlagsermittlung" per Einschreiben-Einwurf an den Vertragspartner), können Sie bspw. in dem 365 AG-Thread "Warten auf Verrechnungsscheck" nachlesen.

Gruß, khh
« Letzte Änderung: 31. August 2014, 18:15:00 von khh »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline Stromfraß

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Re: Elftelung?
« Antwort #3 am: 31. August 2014, 17:58:19 »
Minderverbrauch im eigentlichen Sinne gibt es bei Paketpreisen.
Es gibt Stromversorger, die legen den Paketpreis um, indem sie 11 Abschlagszahlungen (statt 12) verlangen. Das steht in den AGB. Nach der Laufzeit findet dann die Verrechnung statt. Minderverbrauch wird nicht erstattet, Mehrverbrauch mit weit höherem Arbeitspreis berechnet.
Allerdings ist die Fragestellung sehr missverständlich.

Offline khh

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Re: Elftelung?
« Antwort #4 am: 31. August 2014, 18:59:10 »
Es gibt Stromversorger, die legen den Paketpreis um, indem sie 11 Abschlagszahlungen (statt 12) verlangen.

Und es gibt Versorger (wie bspw. die 365 AG & Co.), die Paketpreise etc. auf 11 Abschläge umlegen und trotzdem 12 Zahlungen verlangen, was mit den Bestimmungen § 41 Abs. 2 EnWG nicht vereinbar ist >:( !
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Offline winwood

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Re: Elftelung?
« Antwort #5 am: 01. September 2014, 07:54:36 »
Eben genau das ist es.
Mein Vertrag läuft bestätigt zum 31.12. 2014 aus.  Eine gültige Abrechnung basierend auf dem tatsächlichen Verbrauch bzw. im ersten Jahr gibt es nicht, bzw. ist strittig, wobei A keinerlei Anstalten macht, dies zu ändern trotz Friststezungen.
Ein Bonus wurde nicht erstattet, der 12. abschlag eingezogen, rechnerisch habe ich ein Guthaben. Für das Zweite Jahr wird der Paketpreis ebenfalls geelftelt. Also müsste dann, da wir dezutlich weniger Verbraucht haben, auch der Letzte abschlag aus 2014 zustehen, und der 12. Abschlag aus 2014. Da A nicht mehr abbucht wegen der Kündigung, ohne dies mir rechtzeitig mitzuteilen, überweise ich die Abschläge selbst.
Wenn ich nun mein errechnetes, und A permanent mitgeteiltes Guthaben (neben der Mitteilung der Zählerstände), und die Abschläge gegenrechne, wäre dies im Prinzip heute fürs Jahr die letzte Zahlung.
Auf eine erstattung bei weiterüberweisung der Abschläge möchte ich da besser nicht wetten.

PS; Dass mittlerweile EWD Inkasso versucht, die deutlich erhöhten Abschläge einzutreiben, brauch ich nicht zu erwähnen. Es wird mit Stromsperre gedroht, und darauf hingewiesen, dass ich bis zum Vertragende zu zahlen habe, womöglich wollen sie mir weismachen, dass ich sonst nicht wechseln kann.

« Letzte Änderung: 01. September 2014, 09:25:55 von winwood »

Offline Eni

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Re: Elftelung?
« Antwort #6 am: 01. September 2014, 14:27:27 »
Winwood, jetzt kam ich doch nicht umhin, nochmal kurz Ihre bisherigen Beiträge im Forum zu überfliegen, um die Situation einschätzen zu können.

Sie haben die Schlichtungsstelle nicht einschalten können, da Sie Strafanzeige gegen Almado gestellt haben, richtig? Aber einen Anwalt hatten Sie doch eingeschaltet. Der sollte Ihnen doch rechtssicher die Handlungsalternativen aufzeigen können.

Haben Sie den Bonus schon abgeschrieben oder rechnen Sie diesen in Ihr fiktives Guthaben ein?

Persönlich hätte ich keine Hemmungen die Abschläge gegen meine eigenen Forderungen aufzurechnen und dies dem Unternehmen auch so mitzuteilen. Wobei jetzt unter Garantie Hinz und Kunz um die Ecke kommen und darauf hinweisen, dass man das so aber nicht machen kann.
Die Frage ist, was Sie wollen. Wollen Sie Rechtssicherheit? Dann muss Ihr Anwalt weiter tätig werden. Offensichtlich arbeitet Almado bei Ihnen ja auch noch mit dem erhöhten Preis, der sehr wahrscheinlich aber ebenfalls nicht wirksam ist. Die Frage ist wirklich, was Sie wollen? Wenn nun Ihr Anwalt komplett Ihre Rechte wahren soll, dann wird das wahrscheinlich ein Nullsummenspiel. Was Sie nicht an Almado zahlen, geht dann für den Anwalt drauf.
Daher bin ich bei diesem Verein für sehr schnelles, effektives Handeln. Sobald man Geld zurückfordern muss, wird man ohne Schlichtungsstelle bzw. Anwalt nicht weiterkommen.

Geht es nur noch darum, nicht mehr an Abschlägen als den Paketpreis für das aktuelle Abrechnungsjahr zu zahlen, dann stellen Sie die Abschläge zu dem Zeitpunkt ein, wenn der Gesamtpaketpreis durch Abschlagszahlungen erreicht ist.

Haben sie dem Inkasso mitgeteilt, dass der Abschlagserhöhung widersprochen wurde und es sich daher um strittige Forderungen handelt? Haben Sie den Erhöhungen überhaupt explizit widersprochen?
« Letzte Änderung: 01. September 2014, 14:30:48 von Eni »

Offline Stromfraß

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Re: Elftelung?
« Antwort #7 am: 01. September 2014, 17:43:23 »
Ist ja interessant.
Gibt es noch andere Foren mit winwodd-Beiträgen.
Hier steht weder etwas von Anwalt, noch von Schlichtungsstelle, noch von Strafverfahren.
Aber wenn man nur Bruchstücken erfährt, kann man wohl kaum solche Sachverhalte richtig beurteilen. Und erst recht keinen seriösen Ratschlag geben. Und mehr als ein Fachanwalt weiß, ist für die Foristen hier doch ohnehin nicht drin.

Offline Eni

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Re: Elftelung?
« Antwort #8 am: 01. September 2014, 18:02:37 »
Ist ja interessant.
Gibt es noch andere Foren mit winwodd-Beiträgen.
Hier steht weder etwas von Anwalt, noch von Schlichtungsstelle, noch von Strafverfahren.

Ne, dafür muss man nicht in andere Foren. Zur Strafanzeige z.B. dieser Beitrag:

In der Zwischenzeit habe ich bei der Staatsanwaltschaft anzeige wegen Betruges gegen A, bzw. dessen Geschäftsführer gestellt. Als die Staatsanwaltschaft ein Blick ins Internet geworfen hat, gab es schon vielsagende Blicke...
Die Unterlagen liegen jetzt bei der Staatsanwaltschaft Köln, die die Ermittlungen gegen A wegen Betruges aufnehmen wird.

Und genauso kann man sich dann etwas aus den anderen Beiträgen zusammenbasteln. Aber ich gebe Ihnen im Grundsatz recht. Diese Recherchearbeit kann man als Frager eigentlich nicht verlangen und beantwortet ja auch längst noch nicht alle Fragen. Insgesamt muss man in jedem Thread eigentlich schon die Eckdaten noch mal wiederholen - auch, wenn sie in den Tiefen des Forums schon irgendwo stehen.

 

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