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Autor Thema: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket  (Gelesen 59460 mal)

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Offline Carl

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Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
« Antwort #90 am: 10. April 2014, 11:47:26 »
Hallo Stromer,

wie kommen Sie auf den Vorjahresverbrauch von 2.869 kWh? Mein Vorjahresverbrauch (zum Zeitpunkt des Vetragsabschlusses) lag bei 2.484 kWh. Angegeben bei Verivox hatte ich 2.600 kWh.
Insofern ist die Abschlagsberechnung falsch.

Die 12 Abschläge ergeben sich aus der Laufzeit des Vertrages (12 Monate) und der vereinbarten monatlichen Zahlungsweise, beginnend im ersten Belieferungsmonat. So hatte ich dann auch meinen Dauerauftrag eingerichtet.

Die Vertragsbestätigung ist das Dokument vom 3.12.2012 "Stromliefervertrag".

Freundliche Grüße
Carl


Offline stromer51

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Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
« Antwort #91 am: 10. April 2014, 13:55:03 »
Hallo Carl,

tut mir leid, das Schreiben von Almado 07.12.2012 ( ich hatte falsch den 30.11.12 angegeben) weist eindeutig
auf eine Verbrauchsprognose ihres Netzbetreibers von 2869 kWh/Jahr hin. (kann jeder hier nachlesen)
Das ist die Grundlage für die Berechnung des monatlichen Abschlags.

Wenn Sie  damals nur 2600 kWh angegeben haben, ok, ja der Kunde selber kann sonstwas angeben.
Maßgebend ist die Verbrauchsprognose des Netzbetreibers. Halte ich die für zu hoch angesetzt muss ich
bei meinem Netzbetreiber vorstellig werden und das klären.

Das sie 12 Abschläge ansetzen die gleich den 12 Monaten entsprechen, gleich der Mindestlaufzeit, ist ihre Ansicht.  Ein Schreiben vom 03.12.2012 liegt hier nicht zur Einsicht vor und somit auch kein Beweis das sie
12x 61 EUR zu zahlen haben.
Also nochmal, es gibt hier nur den rechnerischen Beweis das ihr monatlicher Abschlag von 61 EUR mal 11 Zahlungen genau den Jahrespreis ergibt.

mfg

Offline Rehok

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Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
« Antwort #92 am: 10. April 2014, 15:05:00 »
Hallo Forum,

ich habe den weiteren Verlauf  nach meinem  Beitrag #85 nicht mehr verfolgt - man verzeihe mir also, wenn sich zwischenzeitlich schon die Nebel gelichtet haben sollten und ich das nicht mehr registriert habe.

Meine Sache hat sich geklärt, denn ich habe soeben mit dem Inkassoinstitut DTMI telefoniert und im dortigen Bereichsleiter Herrn Berz einen sehr kompetenten und angenehmen Gesprächspartner gefunden.

Lt. Herrn Berz muss man unterscheiden zwischen a) ungekündigten und b) gekündigten Verträgen.

Bei ungekündigten Verträgen stellt Almado tatsächlich eine 12. Abschlagzahlung ins Soll, weil der Vertrag ja ins nächste Jahr weiterläuft. Hier erfolgt dann wirklich eine Verrechnung des 12. Abschlags mit der Jahresrechnung.

Bei gekündigten Verträgen dagegen fallen - wie es der gesunde Menschenverstand auch nahelegt - nur 11 Abschlagzahlungen an, weil damit ja bereits die gesamten prognostizierten Jahreskosten abgedeckt sind. Abweichungen von der Prognose egalisieren sich über die Schlussrechnung.

Das Inkassoverfahren gegen mich wird eingestellt, die 11 von mir geleisteten Abschläge sind korrekt, ein 12. Abschlag wird nicht erhoben. Es handelt sich um einen Fehler im Hause Almado.

Ich hoffe, ich konnte zur Klärung beitragen und bedanke mich beim Forum für die sehr lebhafte Diskussion.

Rehok


Offline bolli

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Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
« Antwort #93 am: 10. April 2014, 15:25:08 »
Es handelt sich um einen Fehler im Hause Almado.
Ach, das ist ja ganz was neues, dass die Fehler machen. Und das gleich tausendfach. (denn diese 12. Abbuchung ist hier ja schon mehrfach bei gekündigten Verträgen aufgetaucht und hat sicher ebenfalls System.  8)

Aber trotzdem gut, dass Sie es eingestellt haben, dann wissen betroffene, wie sie sich verhalten können, wenn sie in eine ähnliche Situation kommen.

Offline Carl

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Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
« Antwort #94 am: 10. April 2014, 17:39:22 »
Hallo Stromer,

Sie haben völlig recht, in dem genannten Schreiben steht diese - unzutreffende - Verbrauchsprognose. Also muss man auch darauf achten, und nötigenfalls widersprechen.

Die angegebene Verbrauch dieser ominösen Prognose wurde in meinem Haus in der Realität noch nie erreicht. Der höchste Jahresverbrauch, den ich dokumentiert habe, lag knapp über 2.700 kWh, der tatsächliche Vorjahresverbrauch deutlich drunter (s.o.).

Danke für den Hinweis!

Warum weist eigentlich Almado nicht explizit auf die Anzahl der fälligen Abschläge hin, wie es ordentliche und ehrliche Unternehmen regelmäßig machen?  M.E. nutzt Almado jeden legalen/halblegalen/illegalen Trick, um die Kunden zu beschxxxxxx.

Gruß
Carl

Offline berghaus

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Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
« Antwort #95 am: 10. April 2014, 18:18:17 »
Und jetzt die Frage, ob bei Weiterbestehen des Vertrages im neuen Lieferjahr ab dem 1.Monat weiter  die Abschläge in der Höhe des ersten Lieferjahres erhoben werden und, wenn ja, ob das sein darf.

Bei Mietverträgen ist es ja auch so bei den Nebenkosten, dass deren Einzug erst mal ein paar Monate so weiterläuft und dann bei der Abrechnung der Nebenkosten  die Abschlagshöhe angepasst wird.

Könnte hier durch die Formulierung  'Der 12. Abschlag wird zur Verrechnung Ihres tatsächlichen Verbrauchs genutzt' vertraglich vereinbart sein,
dass die Abschläge in der Höhe der Zahlungen im ersten Lieferjahr kontinuierlich weiterzuzahlen sind, bis sich aus der Abrechnung etwas neues ergibt?

berghaus 10.04.14
« Letzte Änderung: 10. April 2014, 23:50:30 von berghaus »

Offline stromer51

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Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
« Antwort #96 am: 10. April 2014, 22:49:32 »
Hallo,

in Antwort 96 hat Rehok dargelegt das ein 12. Abschlag innerhalb des ersten Versorgungsjahres eingezogen wird. Aber nur wenn keine Vertragskündigung zum Ablauf der ersten 12 Monate erfolgt ist.

Das sehe ich auch kritisch.  Der Jahresbetrag  von ersten Jahr wird durch 11 Monate geteilt. Am 01.11.
hat zB Almado sein zustehendes Geld bis zum 31.12. Soweit ok- wenn nach 12 Monaten eine Kündigung erfolgt.
Zieht er jetzt am 01.12. erneut Geld ein, weil keine Kündigung  zum 31.12. erfolgte  - ja was soll das.
Es ist doch ein 12. Abschlag innerhalb des ersten Vertragsjahres. Es erfolgt damit eine Überzahlung des Stromliefervertrags. (Abrechnungszeitraum ist in der Regel ein Jahr)
Das zweite Versorgungsjahr beginnt am 01.01. und die erste Abschlagszahlung wäre am 02.01. für den
13. Monat fällig.
Ob dann im zweiten Jahr wieder 11 Abschläge fällig sind, weis ich nicht. 12 Monate sind schon genug - keinen Tag länger.

@berghaus
Ob es richtig ist den einmal vereinbarten Abschlag auch über den 11. oder 12 . Monat hinaus weiter einzuziehen? Almado - ja, ich - nein,  Richter - ?  Ich hab nichts zu sagen und einen Richter gibts noch nicht.
Schlussfolgerung: Kunde mach was du für richtig hälst. Gibt ihm mehr Geld als ihm zusteht und warte dann
Monate auf das Guthaben oder begrenze die Geldforderungen nötigenfalls durch Rückbuchung.

mfg

Offline hildet

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Oje, oje. Ich habe mich hier als totaler Neuling und Almado-"Betroffene" durch 7 Seiten gelesen. Wirklich hilfreich war auf jeden Fall das Telefonat mit dem Inkassobüro. Das ist doch eine glasklare und m. E. eindeutige Aussage, die mir bei meinem fristgerecht gekündigten Vertrag hilft, die Forderung nach dem 12. Abschlag abzulehnen. Ich habe das Power Pack B 4200 und der Jahresbetrag war mit 11 Abschlägen eindeutig bezahlt.

Offline khh

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... Wirklich hilfreich war auf jeden Fall das Telefonat mit dem Inkassobüro. Das ist doch eine glasklare und m. E. eindeutige Aussage, die mir bei meinem fristgerecht gekündigten Vertrag hilft, die Forderung nach dem 12. Abschlag abzulehnen. Ich habe das Power Pack B 4200 und der Jahresbetrag war mit 11 Abschlägen eindeutig bezahlt.

Hallo hildet,

was das Inkassobüro  - am Telefon ::) -  so von sich gibt, hat doch absolut keinen Wert; zudem ist von diesem Interessenvertreter des Versorgers doch wohl kaum eine "neutrale" Auskunft zu erwarten.

§ 41 Abs. 2 Satz 2 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) bestimmt - Zitat: "Wird eine Vorauszahlung vereinbart,
muss sich diese nach dem Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums ... richten"
.

Das bedeutet, wenn ein Paketpreis oder ein wie vorstehend zu prognostizierender Verbrauch bereits mit 11 geleisteten Abschlägen bezahlt ist, dann kann ein 12. Abschlag nicht rechtmäßig sein; egal, was der Versorger womöglich irgendwo geschrieben hat. Ob der Vertrag gekündigt wurde oder nicht, ist dabei völlig bedeutungslos.

Mit DIESER Argumentation würde ich eine geforderte 12. Abschlagszahlung im Lieferzeitraum zurückzuweisen !

Gruß, khh     
« Letzte Änderung: 19. Juni 2014, 12:00:04 von khh »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline scooter44

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@hildet Es ist immer ratsam, mit sogenannten Inkassobüros generell nicht zu telefonieren!

 

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