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Autor Thema: Verrechnungsscheck ungültig erhalten-nun bekomme ich keinen neuen  (Gelesen 6445 mal)

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Offline MobHippo

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Liebe Leser,
bitte nicht von der Länge abschrecken lassen!

wir haben Probleme mit dem Anbieter Immergrün-Energie GmbH-jetzt Almado AG. Wir erhielten per Mail die Bestätigung der Jahresendabrechnung, in der es hieß, dass wir 580,65€ zurückerhalten, da wir nicht die 2500kWh im Jahr verbraucht haben, sondern nur ca. 1,100kWh. Die Freude war sehr groß. Wir reichten den Verrechnungsscheck bei unserer Bank ein, nur dann ging der Ärger los. Unsere Bank meinte, dass die Vorlagefrist zum Einreichen eines Schecks von 8 Tagen bereits abgelaufen sei. Wir schauten uns den Scheck genauer an und stellten fest, dass das Ausstellungsdatum der 15.04.2014 ist. Abgeschickt wurde dieser Verrechnungsscheck jedoch erst mit dem Schreiben dazu am 14.05.2014. Das bedeutet, dass wir nie die Frist der 8 Tage hätten einhalten können. Wir schrieben mehrmals unseren Stromanbieter per Mail an, mit der Bitte, uns einen neuen Verrechnungsscheck zuzuschicken, der gültig ist. Es kam nie eine Reaktion. Nun haben wir via Amtsgericht Wedding (Berlin) einen Mahnbescheid gegen Immergrün-Energie GmbH bewirkt, welcher uns 32.00€ gekostet hat. Immergrün-Energie GmbH hat jetzt Widerspruch eingelegt. Nun müssten wir, damit es vorm Amtsgericht Köln weiter geht, 127,00€ zahlen. Wir sind uns jetzt unsicher, ob wir diesen Schritt gehen sollen, da wir nicht wissen, ob wir am Ende nicht noch mehr Geld ausgeben für Gerichtskosten etc. und überhaupt je unsere 580,65€ je wieder sehen werden. Hinzu kommt, dass wir noch bis nächstes Jahr März an diesen Stromanbieter gebunden sind, welcher uns trotz mehrmaligem Auffordern per Mail nicht  im jährlichen Stomverbrauch auf 1500 kWh heruntersetzt, wir somit weiterhin monatlich 66€ an sie anbdrücken müssen und nächstes Jahr im März das gleiche Spiel von vorn losgehen könnte. Wir haben auch schon überlegt, ob wir die monatlichen Zahlungen bis Vertragsende nicht einfach einstellen, da wir ja nun die 580,65€ Guthaben bei denen haben. Da wir jedoch bereits schon zwei mal vom bekannten" DTMI DeutscheTtelemedien Inkasso GmbH" Mahnungen erhalten und beglichen haben, haben wir Bedenken, dass wir wieder Mahnungen ins Haus bekommen. Wir versuchen jetzt noch vom Stromanbieter eine Übersicht über unseren Gesamtkontostand zu bekommen, bezweifeln jedoch stark, dass wir eine Antwort erhalten werden.
Heute haben wir uns auch an Akte 2014 gewendet und hoffen, dass wir darüber auch etwas erreichen können.

Von euch hätten wir gern einen Rat, ob wir die 127,00€ der Gerichtsbegühren zahlen sollen und/ oder die weiteren monatlichen Zahlungen einstellen sollten. Wir sind derzeit Ratlos.

Offline khh

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Re: Verrechnungsscheck ungültig erhalten-nun bekomme ich keinen neuen
« Antwort #1 am: 21. Juli 2014, 01:30:49 »
... Wir schauten uns den Scheck genauer an und stellten fest, dass das Ausstellungsdatum der 15.04.2014 ist. Abgeschickt wurde dieser Verrechnungsscheck jedoch erst mit dem Schreiben dazu am 14.05.2014. ...

Wurde der Scheck tatsächlich bereits am 15.04. anstatt ebenfalls am 14.05. ausgestellt? War das Scheck-Ausstellungsdatum vielleicht ein "versehentlicher" Zahlendreher? Oder wurde dieses Datum womöglich vorsätzlich "verdreht" bzw. manipuliert, um mit dieser "Masche" Guthaben-Auszahlungen über Monate hinauszuzögern?

Aufschluss könnte eventuell das Datum der Verbrauchsabrechnung geben - wann wurde diese denn erstellt?


... Von euch hätten wir gern einen Rat, ob wir die 127,00€ der Gerichtsgebühren zahlen sollen und/oder die weiteren monatlichen Zahlungen einstellen sollten. Wir sind derzeit Ratlos.

Allein mit der Zahlung der Gerichtsgebühren ist es nicht getan: Im Gerichtsverfahren (m.E. beim für IHREN Wohnsitz zuständigen BERLINER Amtsgericht und nicht beim AG KÖLN) haben Sie Ihren Anspruch zu begründen und es dürfte wohl fraglich sein, ob das ohne Anwalt sinnvoll ist.
Im Übrigen ist ein Scheck, bei dem die Vorlegungsfrist abgelaufen ist, deshalb NICHT zwangsläufig "ungültig"! Insoweit ist kaum nachvollziehbar, warum Ihre Bank den Scheck nicht zum Einzug entgegengenommen hat (vgl. dazu bspw. Art 32 Abs. 2 Scheckgesetz).
Auch der gerichtliche Mahnbescheid war m.M.n. eher NICHT der zweckmäßigste Weg, um die Auszahlung des Guthabens zu bewirken.

Damit jetzt nicht noch mehr schief läuft und weitere unnötige Kosten entstehen, sollten Sie m.E. umgehend
eine/n Anwalt/in beauftragen, zumindest aber die Verbraucherzentrale konsultieren !!!

Ich würde auch prüfen lassen, 
1. ob sofort die Zahlungen an immergrün/almado/365AG eingestellt werden sollten (nicht von der DTMI Inkasso schrecken lassen, die haben nicht mehr Rechte als jeder andere Gläubiger!) - ein verlangter zu hoher Abschlag,
der sich nicht am Vorjahresverbrauch orientiert, muss jedenfalls NICHT bezahlt werden (vgl. gesetzliche Bestimmung § 41 Abs. 2 EnWG!);
2. ob ein ggf. erteiltes Lastschrift-Mandat zu widerrufen ist und man zurückliegende Abbuchungen von der eigenen Bank zurückbuchen lassen sollte (das ist innerhalb von 8 Wochen nach Kontobelastung möglich);
3. ob an DTMI gezahlte Gebühren u. U. zurückverlangt werden können;
4. ob die zugegangene Verbrauchsabrechnung überhaupt korrekt ist?
[a) wirklich nur ca. 1100 kWh Verbrauch = wurde das zum Abrechnungsstichtag so abgelesen bzw. von Ihnen auf Plausibilität überprüft und b) falls ein Bonus-Anspruch besteht, wurde dieser tatsächlich abgerechnet];
5. ob ab dem neuen Lieferjahr ggf. vorgesehene Preiserhöhungen zu widersprechen ist (wg. in mehrseitigen Emails 'versteckter' Mitteilung und/oder mit Bestreiten der Wirksamkeit verwendeter AGB-Klauseln).

Für andere User dieses Forums könnte es hilfreich sein, wenn Sie über Ihre Vorgehensweise und über das Ergebnis berichten. Viel Erfolg.

Gruß, khh


ergänzender Hinweis
Mit dem Energierecht vertraute Rechtsanwälte in Berlin lt. Anwaltsliste des Bund der Energieverbraucher :
- 10115 Berlin, RA Erik Wassermeier, Krausnickstr. 11, Tel. 030 24048224, Fax: 030 24048239, E-Mail: info[at]ra-wassermeier.de
- 10629 Berlin, RA Ronny Jahn, Leibnizstr. 60, Tel. 030 327987-23, Fax: 030 3240942 email: jahn@rae-christ.de
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- 13507 Berlin, RA Ingmar Benger, Brunowstr. 6, Tel. 030 417 4424-0, Fax 030 4174424-10 E-Mail: i.benger(at)benger-bentrop.de
« Letzte Änderung: 21. Juli 2014, 03:24:22 von khh »
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Offline MobHippo

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Re: Verrechnungsscheck ungültig erhalten-nun bekomme ich keinen neuen
« Antwort #2 am: 21. Juli 2014, 17:00:12 »
Hi khh, danke für die schnelle Antwort.

Also die Rechnung wurde am 08.05.2014 erstellt. Also auch später, als das Ausstellungsdatum des Verrechnungsschecks. Auf uns macht es den Anschein des Vorsatzes.

Gestern haben wir uns noch an die Schlichtungsstelle für Energie gewendet und Beschwerde eingereicht.

Offline khh

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Re: Verrechnungsscheck ungültig erhalten-nun bekomme ich keinen neuen
« Antwort #3 am: 21. Juli 2014, 17:16:44 »
... Also die Rechnung wurde am 08.05.2014 erstellt. Also auch später, als das Ausstellungsdatum des Verrechnungsschecks. ...

Na toll, immergrün/365AG ist also schon gut 3 Wochen vor Abrechnungserstellung bekannt, welches Guthaben (warum per Scheck ?) zu erstatten ist. Da weiß man ja, was davon zu halten ist ;D !

Haben Sie die Abrechnung bzgl. Verbrauch und Bonus geprüft? Zahlungen würde ich b.a.w. nicht leisten und dies den Abzockern mit entsprechender Begründung mitteilen.
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Offline MobHippo

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Re: Verrechnungsscheck ungültig erhalten-nun bekomme ich keinen neuen
« Antwort #4 am: 21. Juli 2014, 20:04:36 »
Die ABrechnung hatte Fehler in der Berechnung des Bonus, unserer Meinung nach. Dabei handelt es sich um knapp 3 €.

Wir sind uns nicht sicher, ob wir die Vertragsbedingungen nicht einhalten, sollten wir die monatlichen Zahlungen jetzt einstellen. Dann heißt es noch, wir haben nicht ohne Lücken gezahlt und bekommen unser Geld bei der Jahresendabrechnung dann nicht zurück.

Offline khh

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Re: Verrechnungsscheck ungültig erhalten-nun bekomme ich keinen neuen
« Antwort #5 am: 21. Juli 2014, 20:28:47 »
Das 1. Lieferjahr wurde wirklich mit dem korrekten/abgelesenen Verbrauch (warum nur 1.100 kWh anstatt vormals 2.500 kWh?) und  m i t  Bonus-Gutschrift abgerechnet ?

Zur Aufrechnung (bspw. Guthaben mit Abschlagsforderungen) besagt § 10 Abs. 5 der aktuellen immergrün-AGB
Zitat
Gegen Ansprüche des Energieversorgers kann nur mit unbestrittenen ... Gegenansprüchen aufgerechnet werden.

Und haben Sie geprüft, ob die Abschläge für das laufende 2. Lieferjahr irgendwelche Preiserhöhungen beinhalten ?
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