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Autor Thema: Zu welchem Anbieter kann man denn überhaupt noch wechseln?  (Gelesen 10855 mal)

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Offline echtgut

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Re: Zu welchem Anbieter kann man denn überhaupt noch wechseln?
« Antwort #15 am: 25. Oktober 2013, 14:33:54 »
Ja, erstmal danke für die vielen hilfreichen Antworten!

Das Angebot von vivi-Strom erscheint mir auch sehr verlockend, weil monatlich abgerechnet wird, man jederzeit kündigen kann und der Tarif extrem günstig ist. In meiner Stadt auch verfügbar.
Was haltet Ihr aber von den AGB? Mir erscheint die Bevollmächtigung, die sie fordern, sehr weitreichend zu sein oder ist das üblich so?
Und sie wollen sich von der Leistungspflicht befreien, wenn aus irgendwelchen Gründen eine Unterbrechung des Stroms erfolgt.
http://www.vivi-power.de/strom.html

Offline khh

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Re: Zu welchem Anbieter kann man denn überhaupt noch wechseln?
« Antwort #16 am: 25. Oktober 2013, 15:52:21 »
Das Angebot von vivi-Strom erscheint mir auch sehr verlockend, weil monatlich abgerechnet wird, man jederzeit kündigen kann und der Tarif extrem günstig ist.

Was an dem variablen Tarif und der monatlichen Abrechnung so „verlockend“ sein soll, erschließt sich mir nicht so ganz. Eine monatliche Kündigungsmöglichkeit ist auch nicht so unüblich und ohnehin nur bedingt wichtig (siehe meinerseits verlinktes Wechselkonzept). 

Ob das Angebot „extrem“ günstig ist, muss jeder für sich beurteilen (siehe unterschiedliche Bewertung der User im Unter-Board Vivi-Power). Für meine Region liegt jedenfalls der Grundpreis sogar knapp 10% über der hiesigen Grundversorgung, was bei mtl. Abrechnung auch kaum verwunderlich ist.

Wenn der Zählerstand nicht jeden Monat fristgemäß und korrekt an ViVi Power gemeldet wird, dann können die Bestimmungen Ziff. 4.5 der AGB den jährlichen Gesamtpreis durchaus verteuern ???.

Was haltet Ihr aber von den AGB? Mir erscheint die Bevollmächtigung, die sie fordern, sehr weitreichend zu sein oder ist das üblich so?
Und sie wollen sich von der Leistungspflicht befreien, wenn aus irgendwelchen Gründen eine Unterbrechung des Stroms erfolgt.

Es ist nicht ersichtlich, was an den genannten AGB-Bestimmungen nicht Standard sein soll!? Allerdings könnte fraglich sein, ob die AGB-Preisänderungsklauseln Ziff. 5.3 u. 5.5 etc. rechtlich überhaupt wirksam sind :-\.
« Letzte Änderung: 25. Oktober 2013, 16:38:00 von khh »
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