Welche Vereinbarungen wurden im Mietvertrag bzgl.Gastank gemacht? (Der Tank was schließlich nicht Eigentum des Vorbesitzers, er kann also nicht verkaufen, was ihm nicht gehört)
Sie sollten alles, was mit dem Tank zusammenhängt, dem Vorbesitzer regulieren lassen. Wie sie schon gemerkt haben, werden sie bereits vergaggeiert. Versprechungen - dann aber nur Rechnungen für Gas, die sie bezahlen sollen.
Im Mietvertrag ihrers Vorbesitzers stand sicherliche, wie in all diesen Veträgen, dass der Mieter alle Kosten des Rückbaus, Abtransport etc. zu zahlen hat. Wenn der Vorbesitzer nicht mehr greifbar ist, dann sie sie an der Reihe. Wie geagt, einen Vorgeschmack, wie das läuft haben sie schon bekommen.
Also: nehmen sie Kontakt mit dem Vorbesitzer auf oder Makler und reden sie dort erst einmal Klartext. Sehen sie zu dass dieser die ganze Geschichte mit dem Tank regelt.
Wenn sie sich mit W-GAs anlegen wollen, dann schreiben sie (nicht telefonieren - das gibt nachher nur heiße Luft) und setzten Termine. Nennen sie die Namen deren, die ihnen Zusagen gemacht haben. Wenn sie über eine entsprechende Rechtsschutzverischerung verfügen, dann lassen sie die Briefe von einem Anwalt schreiben, dass hat mehr Gewicht.
Berichten sie bitte unbedingt weiter.
Vielen Dank
H. Watzl