Hallo,
ich habe eine Frage zur Aufrechnung: Aufgrund der Insolvenz hatte ich meinen Genossenschaftsanteil bei Energen gekündigt, und um Auszahlung des Betrages gebeten.
Die Auszahlung erfolgte natürlich nicht.
Heute erhalte ich eine Abschlussrechnung, wonach ich noch eine Summe X nachzuzahlen habe.
Kann ich meine Forderung (Genossenschaftsanteil fällig) mit der Abschlussrechnung gegenrechnen ?
Ich sehe das nämlich so, dass mit meiner Kündigung des Genossenschaftsanteils diese Summe fällig geworden
ist (ob ausgezahlt werden kann oder nicht, ist eine andere Frage).
Wenn nun die Energen meint, noch eine Forderung gegen mich zu haben, muss das doch aufgerechnet werden
können, da beide Forderungen unbestritten und fällig sind.
Irre ich da ?
Grüße
Adonis