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Autor Thema: Gasnachzahlung  (Gelesen 6701 mal)

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Offline NaSi

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Gasnachzahlung
« am: 02. Oktober 2013, 10:15:33 »
Hallo zusammen,

vor 2,5 Jahren bin ich in meine jetzige Wohnung gezogen. Ich habe auch sofort bei der Rheinenergie Strom und Gas angemeldet (mit Zählerstand und Zählernummer). Ich habe auch ein Schreiben bekommen, dass bei der Rheinenergie alles eingegangen sind und ich sowohl für Strom als auch Gas angemeldet bin.
Paar Tage später habe ich auch ein Schreiben bekommen mit der Abschlagssumme, die sich aus dem Strom und Gasanteil zusammensetzte, was auch vollkommend richtig war. Diese Summe galt für den Zeitraum 07/11 - 09/11. Danach habe ich ein Brief bekommen, mit der Summe die ich zurückerstattet bekommen habe und wieder mit einer Abschlagssumme, worunter diesmal keine Auflistung in Strom und Gas war. In Prinzip nur die Summe x und die Monate 11/11 - 09/12, wo diese Summe fällig ist. Daher bin ich stark davon ausgegangen, dass alles genauso ist, wie vorher. Das dieser Betrag sowohl für Strom als auch Gas ist.

So jetzt kommt der Hacken: Anfang dieses Jahres bekomme ich ein Schreiben, dass ich bei der Rheinenergie für den Gasverbrauch angemeldet worden bin und eine Abschlagssumme, die ich zu zahlen habe. Anscheinend war die Zahlung letztes Jahres nur für Strom, welches in den Schreiben von der Rheinenergie nicht ersichtlich war und ich bin stark davon ausgegangen, wenn ich beim erstenmal sowohl für Strom und Gas gezahlt habe, dass es auch weiterhin so bleibt.

Muss ich jetzt für den Zeitraum 11/11-  09/12 den Betrag für den Gasverbrauch nachzahlen, obwohl die Rheinenergie meines Erachten es selber verbockt hatten?

Ich danke euch wirklich sehr für eure Hilfe und Antworten.

Offline khh

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Re: Gasnachzahlung
« Antwort #1 am: 02. Oktober 2013, 12:45:02 »
[...]
Muss ich jetzt für den Zeitraum 11/11 - 09/12 den Betrag für den Gasverbrauch nachzahlen, obwohl ...

Ihre Sachverhaltsschilderung und besonders Ihre Frage ist nicht so ganz nachvollziehbar ;):
Bezahlen müssen Sie immer den für den betreffenden Zeitraum abgelesenen Gasverbrauch, wobei die RheinEnergie in der zu erstellenden Abrechnung ggf. geleistete Abschlagszahlungen zu berücksichtigen hat.

Frage: Haben Sie zu dem von Ihnen benannten Zeitraum für Gas bisher noch keine Verbrauchsabrechnung (mit einer Nachzahlungsforderung) erhalten?

Nachtrag:
Zu prüfen wäre, in welchem jeweiligen Tarif Sie mit Gas und Strom beliefert werden (die Bezeichnungen müsste aus den Vertragsunterlagen bzw. der/den Verbrauchsabrechnung/en ersichtlich sein).
Wenn das jeweils „FairRegio plus“ und damit vermutlich ein (Norm)Sondervertrag sein sollte, dann dürften die vorgesehenen Preisanpassungen inhaltlich der verwendeten Gas- bzw. StromGVV unwirksam sein.
Die aufgrund einer Klausel gemäß § 5 Abs. 2 der GVV’s erfolgten Preiserhöhungen müssen dann wohl nicht bezahlt werden bzw. können zurückgefordert werden (vgl. BGH-Urteil v. 31.07.13 sowie die diesbzgl. Beiträge hier im Forum).
« Letzte Änderung: 02. Oktober 2013, 14:36:53 von khh »
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Offline khh

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Re: Gasnachzahlung
« Antwort #2 am: 02. Oktober 2013, 14:23:55 »
... später habe ich auch ein Schreiben bekommen mit der Abschlagssumme, die sich aus dem Strom und Gasanteil zusammensetzte,
was auch vollkommen richtig war. Diese Summe galt für den Zeitraum 07/11 - 09/11. ...

Dazu als Hinweis:
Am 30.09.11 soll der Tarif "FairRegio Duo" (Strom + Gas) eingestellt und ab 1.10.11 durch Tarife "FairRegio plus" jeweils einzeln für Strom
und für Gas 'ersetzt' worden sein.

Frage:
Haben Sie ca. im Spätsommer 2011 Vertragsangebote für "FairRegio plus" erhalten und unterschrieben an RheinEnergie zurück gegeben ?
« Letzte Änderung: 02. Oktober 2013, 18:40:51 von khh »
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